BMW mit deutschen Papieren aus der Schweiz "reimportieren"?

JensR.

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05. Apr. 2008
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Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem.
ich würde mir gerne in der Schweiz eine BMW kaufen. R100gs.
Die hat noch deutsche Papiere. Wurde in der Schweiz noch nicht verzollt! Letzte Hu 2004.
Kann ich die jetzt einfach hinten in den Bus packen und über die Grenze fahren?
Der freundliche Grenzbeamte will doch bestimmt was wissen, Kaufvetrag,etc.?

gruss Jens
 
Die R100GS ist noch immer Deutsche Ware laut Fahrzeugbrief.
Das sollte kein Problem sein.

War die R100GS seit 2004 in der Schweiz?



Paul
 
Zuletzt bearbeitet:
Die R100GS ist noch immer Deutsche Ware laut Fahrzeugbrief.
Das sollte kein Problem sein.

War die R100GS seit 2004 in der Schweiz?



Paul
"sollte" ??
es kann ja sein, daß der vorbesitzer sie längst hätte verzollen müssen.
also mir wäre das zu unsicher. ich würde zumindest mal den deutschen zoll dazu fragen. und danach evtl. auch den schweizer.
 
Deswegen meine Frage: wie lange ist diese R100GS schon in der Schweiz.

Mit einem rezentem Kaufvertrag und Deutsche Brief gibt es für den Käufer keine Probleme das Fahrzeug mit zu nehmen nach Deutschland.

Schweizer Zoll ist nicht interessiert an Gebrauchtware.


Paul
 
Hallo Jens,

wenn die Kiste noch zugelassen ist, kein Problem beim Grenzübertritt, höchstens wegen HU. dann nach der Grenze sofort zum TÜV.

Wenn sie aber abgemeldet wurde, dann würd ich das nicht tun wollen.
Das Fahrzeug befindet sich dann illegal, weil unverzollt in der Schweiz. Das taugt auch hier nicht mehr, um zugelassen zu werden, höchstens noch zum Schlachten. Man hat keine Chance, die Kiste hier in der Schweiz zuzulassen, ausser man bezahlt die Verzollung.

Wenn der Besitzer das Teil als Umzugsgut (angemeldet mit deutschem Kennzeichen) mitgenommen hat, musste er es spätestens nach 365 Tagen beim hiesigen Strassenverkehrsamt zum Verkehr in der Schweiz zulassen, d.h. es bekommt dann CH-Papiere. Die Einführung als Umzugsgut (vom Schweizer Zoll abgestempelt) ersetzt dann die Verzollung, wenn das Mopped in der Schweiz zum Strassenverkehr zugelassen wurde.
Was aber nicht geschehen ist, da die deutschen Papiere ja noch vorhanden sind. Diese würden bei der Zulassung hier eingezogen und ans KBA in Flens geschickt.
Und hier beisst sich die Katze in den Schwanz.
Wenn noch mit dem Kuchenblech, dann hat der Verkäufer hier ganz klar Steuern hinterzogen, auch wenn er sie in D bezahlt hat.
Das interessiert den Schweizer Zoll recht wenig.
Wenn das Mopped in Deutschland abgemeldet wurde, sich aber in der Schweiz befindet, dann wird's schwierig.
Beim Grenzübertritt möchte der Zöllner sicher wissen, wie du schon anführst, was da im Bus hinten drin ist.
Und auf gut Glück würde ich sowas nicht machen, da biste dran und der Verkäufer auch. Und das nicht zu knapp.
Das ist meine Sicht.
Schweizer Zoll ist nicht interessiert an Gebrauchtware.
Paul, da täusch dich mal nicht.

Fazit:
Zur Sicherheit genau nachfragen:
Wie ist der Stand der Zulassung?
Wurde sie verzollt (Belege) ?
Dann beim Schweizer und deutschen Zoll nachfragen.
 
Jens, wenn ich Dich richtig verstehe, war das Motorrad in der Schweiz nie zugelassen, ist mittlerweile abgemeldet oder auch nicht...
Somit war das Motorrad doch nur seit dreizehn Jahren dort geparkt, ich hätte da kein Problem mit das Motorrad einfach abzuholen.

gruß - thomas
 
Hallo Jens,

....

Fazit:
Zur Sicherheit genau nachfragen:
Wie ist der Stand der Zulassung?
Wurde sie verzollt (Belege) ?
Dann beim Schweizer und deutschen Zoll nachfragen.

genau so würde ich es machen. Du kannst ja bei den jeweiligen Zollämtern die Fragen hypothetisch stellen ".... wie ist das eigentlich wenn...?".

Musst ja nicht gleich sagen, dass das einen konkreten eigenen Fall betrifft.
 
Jens, wenn ich Dich richtig verstehe, war das Motorrad in der Schweiz nie zugelassen, ist mittlerweile abgemeldet oder auch nicht...
Somit war das Motorrad doch nur seit dreizehn Jahren dort geparkt, ich hätte da kein Problem mit das Motorrad einfach abzuholen.

gruß - thomas

Den Beitrag von Joachim hast du schon gelesen, oder?!?
 
Die einfachste Möglichkeit wäre doch, das Motorrad in Deutschland zuzulassen und dann draufsetzen und losfahren... Dabei wäre das Problem die TÜV Abnahme - die müsste auf Schweizer Boden erfolgen.

Andere Variante: Bring das Motorrad zu einer Schweizer Werkstatt, und lass eine Inspektion durchführen. Dann im Bulli zurück, und an der Grenze musst Du halt die Reparatur verzollen. Das hast Du gemacht, weil die Schweizer Werkstatt einen so guten Ruf hat...

Dritte Variante: Zerleg die Kiste in Teile und nimm sie so im PW mit über die Grenze. Stück für Stück.

Vierte Variante: Kennst Du jemanden, der das Motorrad als Umzugsgut mitnehmen kann? Das ist i.d.R. stressfrei, habe ich einmal so gemacht.

Eigentlich sind doch die Zollämter bei Ausfuhr (solange wie es um harmlose Dinge geht) ganz entspannt, Einfuhr interessiert die, oder? D.h. mit den Schweizern gibt es eher kein Problem. Und beim deutschen Zoll hast Du ein Motorrad deutschen Ursprungs mit deutschen Papieren dabei, auch das sollte die nicht jucken.
 
Den Beitrag von Joachim hast du schon gelesen, oder?!?

...doch, hab ich gelesen - ich weiß nicht, wie oft ich in den letzten 20 Jahren ein Motorrad im Bus durch Schweiz, Österreich, Italien gekarrt habe - nicht ein einziges Mal wurde danach gefragt, nicht einmal nach ordentlicher Ladungssicherung geschaut. Es war immer ein Transporter mit Rundumverglasung und freier Einsicht... und ich versuche auch nicht alles komplizierter zu machen...

Gruß - Thomas
 
eine teutsche stilllegungsbescheinigung :gfreu: wäre wahrscheinlich nicht schlecht !

dann sind keine dt. Altlasten drauf !!
dann beten und durch.......
ansonsten hilft die Eidgenössische Zollverwaltung+ dt. Zoll.

Selten das die wen rauswinken-garante gips nich !!
und die haben das recht der übergeraschung !!!:P
jörg
 
Hoi Jens

Ich würde grundsätzlich auch aufpassen. Und erstmal würde ich klären, ob sich der Aufwand auch lohnt. Von HH ist das ja auch kein Katzensprung. Ich hab das mit meinem aktuellen Gespann (HMO) andersherum gemacht - von HH in die Schweiz.

Mein R26-Gespann habe ich aber auch wieder zurück nach Deutschland verkauft. Ich hoffe damit nichts Illegales gemacht zu haben. Laufen tut das Gespann mit den im Original vorhandenen Papieren in D jedenfalls wieder. Ggf. sollten wir uns darüber privat unterhalten??

Gruss
Christoph
 
Moin Jens, ich habe genau das mit eine R 100 RS vor 3 Jahren gemacht. An der Grenze musst du sie verzollen, Barzahlung, nachträglich wird es kompliziert. Wenn die GS technisch einer Schwezer GS entspricht, kann dir Dielsdorf die Konformität bescheinigen, wenn nicht, gibts Lärm- und evtl. Abgastest, dann wird es teuer. Viel Spass.
Sorry, schlecht gelesen, das sollte kein Problem sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
beim ZOLL nachfragen, beider Länder.
Schriftlich dann bestätigen lassen und gut ist.

Gerade bei Zollangelegenheiten sollte man sich nicht auf Antworten aus dem Internet verlassen.

Die können ja auch richtig sein, doch an der Grenze ist es wie auf hoher See.
Jeder Zollbeamte kann einen Sachverhalt mal anders bewerten, da ist es dann schon hilfreich wenn man was schriftliches dabei hat.

Vg Werner
 
Hallo Leute,
danke für die tolle Resonanz!
Der Brief ist seid gut 2008 entwertet , seid gut 10 Jahren kein TÜV.
Das ist mir jetzt doch zu heikel und zu kompliziert.
Ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine Motorräder zu kaufen gäbe.
Nochx vielen Dank für die vielen guten Hinweise.
Ahoi und schönes Wochenende!
Jens
 
Hallo Leute,
danke für die tolle Resonanz!
Der Brief ist seid gut 2008 entwertet , seid gut 10 Jahren kein TÜV.
Das ist mir jetzt doch zu heikel und zu kompliziert.
Ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine Motorräder zu kaufen gäbe.
Nochx vielen Dank für die vielen guten Hinweise.
Ahoi und schönes Wochenende!
Jens



Wäre aber doch ein Argument um den Preis nach unten zu korrigieren :pfeif:
 
Als letzte möglichkeit fahren mit Zoll Kennzeichen.

Es gibt noch die Möglichkeit eine Grenzübergang zu wählen wo keine Zollbeamten sind.


@ Joachim,
Ich hab öfter gebrauchte Teile in die Schweiz mitgenommen.
Schweizer Zoll war nur interessiert an neu Teile die ich nicht dabei hatte.

Paul
 
.... Wenn die GS technisch einer Schwezer GS entspricht, kann dir Dielsdorf die Konformität bescheinigen, ....

Die R100GS war aus emissionsrechtlichen Gründen in der Schweiz offiziell nie verfügbar. Vielleicht ist das der Grund, warum das Motorrad in der Schweiz nie zugelassen wurde.

Selbst die R80GS hatte geänderte Vergaser mit "verplombter" Leerlaufluftschraube - anders wäre sie wohl auch nicht zulassungsfähig gewesen.
 
Als letzte möglichkeit fahren mit Zoll Kennzeichen.

Es gibt noch die Möglichkeit eine Grenzübergang zu wählen wo keine Zollbeamten sind.


@ Joachim,
Ich hab öfter gebrauchte Teile in die Schweiz mitgenommen.
Schweizer Zoll war nur interessiert an neu Teile die ich nicht dabei hatte.

Paul

also ich habe alles von vorn gelesen,
beim Zoll ist alles und nichts möglich, frag 2 Zöllner und Du hast 3 Antworten.

das mit dem "Zollkennzeichen" / Überführungskennzeichen bedeutet aber trotzdem, dass man verzollen muss, und man bekommt wohl mitgeteilt, wo man sich melden soll. Papiere und Kaufvertrag sollte man dabei haben. und der Nachweis, dass die Hauptuntersuchung für den beantragten Zeitraum gültig ist (Prüfbericht)... damit schon ausgeschieden!

Wenn Du schon ein bißchen Risiko gehen willst,
dann nimm das Kennzeichen einer anderer GS und den dazu gehörigen Fahrzeugschein mit, am besten das gleiche Modell und Baujahr und fahre im Frühjahr bei guten Wetter über die Grenze und lade es danach in den Transporter.

oder beauftrage eine Spedition / Zollagent mit der Verzollung bzw. Import.

Dann kommt auf den Verkaufspreis noch die Einfuhrumsatzsteuer dazu.

und nicht vergessen, auch wenn es einen Grenzübergang ohne Zöllner gibt, die Jungs stehen dann bestimmt irgendwo mit Zivilfahrzeug und warten auf ihre Kunden ;)


und wenn der Zöllner besonders gut aufgelegt ist,
dann verlangt er einen Nachweis über den Warenwert der gebrauchten Teile. Ab 1000 € Warenwert ist eine Ausfuhranmeldung / MRN vorgeschrieben.

und wenn Du schon mal nen schweizer Zöllner wie den Faustino Constantino an der Backe hattest, dann kannst Du dich sehr lang an diesen schwarzen Tag erinnern. :D

Gruss

JP
 
Hallo Leute,
danke für die tolle Resonanz!
Der Brief ist seid gut 2008 entwertet , seid gut 10 Jahren kein TÜV.
Das ist mir jetzt doch zu heikel und zu kompliziert.
Ist ja nicht so, dass es in Deutschland keine Motorräder zu kaufen gäbe.
Nochx vielen Dank für die vielen guten Hinweise.
Ahoi und schönes Wochenende!
Jens

Hoi Jens

Wenn der Brief entwertet ist, wird das ohnehin schwierig mit der Zulassung. Denn beim Abmelden wird der Brief ja nicht entwertet?!

Aber ggf. ist das Teil für einen hiesigen 2-Ventiler interessant? Wo steht das gute Stück denn?? gerne auch privat ;-)

Ich könnte mich evtl. auch hinreissen lassen, einen Organspender zu erwerben ;-)
 
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