Hallo Jens,
wenn die Kiste noch zugelassen ist, kein Problem beim Grenzübertritt, höchstens wegen HU. dann nach der Grenze sofort zum TÜV.
Wenn sie aber abgemeldet wurde, dann würd ich das nicht tun wollen.
Das Fahrzeug befindet sich dann illegal, weil unverzollt in der Schweiz. Das taugt auch hier nicht mehr, um zugelassen zu werden, höchstens noch zum Schlachten. Man hat keine Chance, die Kiste hier in der Schweiz zuzulassen, ausser man bezahlt die Verzollung.
Wenn der Besitzer das Teil als Umzugsgut (angemeldet mit deutschem Kennzeichen) mitgenommen hat, musste er es spätestens nach 365 Tagen beim hiesigen Strassenverkehrsamt zum Verkehr in der Schweiz zulassen, d.h. es bekommt dann CH-Papiere. Die Einführung als Umzugsgut (vom Schweizer Zoll abgestempelt) ersetzt dann die Verzollung, wenn das Mopped in der Schweiz zum Strassenverkehr zugelassen wurde.
Was aber nicht geschehen ist, da die deutschen Papiere ja noch vorhanden sind. Diese würden bei der Zulassung hier eingezogen und ans KBA in Flens geschickt.
Und hier beisst sich die Katze in den Schwanz.
Wenn noch mit dem Kuchenblech, dann hat der Verkäufer hier ganz klar Steuern hinterzogen, auch wenn er sie in D bezahlt hat.
Das interessiert den Schweizer Zoll recht wenig.
Wenn das Mopped in Deutschland abgemeldet wurde, sich aber in der Schweiz befindet, dann wird's schwierig.
Beim Grenzübertritt möchte der Zöllner sicher wissen, wie du schon anführst, was da im Bus hinten drin ist.
Und auf gut Glück würde ich sowas nicht machen, da biste dran und der Verkäufer auch. Und das nicht zu knapp.
Das ist meine Sicht.
Schweizer Zoll ist nicht interessiert an Gebrauchtware.
Paul, da täusch dich mal nicht.
Fazit:
Zur Sicherheit genau nachfragen:
Wie ist der Stand der Zulassung?
Wurde sie verzollt (Belege) ?
Dann beim Schweizer und deutschen Zoll nachfragen.