Bremse

Strichacht

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25. März 2016
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Ich habe meiner R65 eine Doppelscheibenbremse spendiert.
Es sind 38 Kolben. Den 13 mm Hauptbremszylinder habe ich behalten, da ich gelesen habe, dass es für mein Baujahr o.k. ist.
Ich habe eine Monolever Bj 1989 R65 mit 27 PS.
Muss ich die Doppenscheibenbremse (original BMW) eintragen lassen?
Gibt es da ein Gutachten für den Tüv? Wenn ja: Kann mir jemand das Gutachten zur Verfügung stellen?
Oder kann man einfach so zum Tüv fahren?
Muss ich den Hauptbremszylinder auf 15 mm wechseln? Das war wohl bei den früheren Modellen nötig.

Vielen Dank für eure Tipps
 
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei dem TÜV - Umrüstkatalog quasi um ein "Sammelgutachten" für alle darin beschriebenen zulässigen Kombinationen / Änderungen handelt und eine Eintragung auf dieser Basis immer möglich war.

Probleme hatte ich damit in NRW und SH bisher nie.

Wenn das der Sachverständige nicht anerkennt, dann würde ich um eine sehr genaue Begründung seiner Ablehnung bitten und damit ggf. den Verfasser des Umrüstkataloges konfrontieren.

Die Freigabe gilt allerdings nur, wenn die Änderung 100% dort auch beschrieben ist....wie ich das verstehe willst du den 13mm Bremszylinder bei 2 Scheiben beibehalten...das ist nicht freigegeben...oder lese ich das falsch?

Ich drücke dir die Daumen.

Volker
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Monolever gab es gegen Aufpreis immer auch mit Doppelscheibe. Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen?
Binde doch dem TÜV/Dekra/GTÜ-Mann nicht alles auf die Nase. Wenn Du den fragst, dann versucht der was einzutragen und wenn Du dann nicht alle möglichen Papiere da hast, kannst Du wieder heimfahren.

Komm grade vom GTÜ und vor mir war ein CB-Sevenfifty-Fahrer. Der hat mir erzählt, dass es die eingetragenen Dunlop-Reifen nicht mehr gibt und er jetzt Metzeler mit Freigabe drauf hat.
Das hat er brühwarm dem Prüfer erzählt und der hat dann die Freigabeliste und die Reifen angesehen - und festgestellt, dass da zwar zwei Metzeler drauf sind, auch in der passenden Größe, dass aber der vordere Reifen eine andere Typbezeichnung hat. Und die ist blöderweise nicht freigegeben.

Also fuhr der Mann stocksauer (auf seinen Reifenfuzzy) wieder nach Hause.

Hätte er gar nichts gesagt, hätte er die Plakette bekommen und gut wär´s gewesen.
Man kann sich das Leben auch selber schwer machen.
 
Zitat: "Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen"

Genau genommen, und bei der Bremse sollte man kein Risiko eingehen, bedeutet das aber, dass die Änderung zu 100% der Serie und damit der ABE der Maschine entsprechen muss.

Wenn der Durchmesser des Bremszylinders von der ABE des Fahrzeuges abweicht, dann ist die Betriebserlaubnis dahin, egal wie optisch gleich die Maschine aussieht.

Gleiches gilt übrigens auch bei der leidigen Reifenfrage, selbst wenn der Sachverständige nichts von der Änderung merkt ist das kein Freibrief. Man kann es mögen oder auch nicht, die Verantwortung bleibt beim Betreiber.

Also besser das Problem angehen und legalisieren, als später traurig sein.

Volker
 
... Die Monolever gab es gegen Aufpreis immer auch mit Doppelscheibe. Wenn Du also mit Serienteilen um/aufgerüstet hast, was willst Du da eintragen? ...

Hallo Hans,

das stimmt wohl so nicht. Die 75/6 gab es gegen Aufpreis auch mit Doppelscheibe. Ist bei mir aber explizit im Brief eingetragen mit dem Hinweis, dass sich das Leergewicht um 4 kg erhöht. :oberl:
 
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei dem TÜV - Umrüstkatalog quasi um ein "Sammelgutachten" für alle darin beschriebenen zulässigen Kombinationen / Änderungen handelt und eine Eintragung auf dieser Basis immer möglich war.

Probleme hatte ich damit in NRW und SH bisher nie.

Wenn das der Sachverständige nicht anerkennt, dann würde ich um eine sehr genaue Begründung seiner Ablehnung bitten und damit ggf. den Verfasser des Umrüstkataloges konfrontieren.

Die Freigabe gilt allerdings nur, wenn die Änderung 100% dort auch beschrieben ist....wie ich das verstehe willst du den 13mm Bremszylinder bei 2 Scheiben beibehalten...das ist nicht freigegeben...oder lese ich das falsch?

Ich drücke dir die Daumen.

Volker


Wie gesagt, es war ein DEKRA Prüfer. Nächste Woche habe ich einen Termin bei einem TÜV Prüfer. Mal schauen, was der sagt.

So weit ich das verstehe, darf ich den 13 mm Bremszylinder behalten. Auf der Seite 3.3.1. steht:
Wahlweiser Einbau von Hauptbremszylindern und weiter unter:
R65 TYP 247 = wahlweise 13 oder 14 mm.

Versteh ich das jetzt falsch?

?(
 
Wie gesagt, es war ein DEKRA Prüfer. Nächste Woche habe ich einen Termin bei einem TÜV Prüfer. Mal schauen, was der sagt...

Die Sache ist eigentlich ganz einfach, wenn man die rechtlichen Hintergründe kennt. :D

Jede Prüforganisation in D darf Änderungen gem §19.3 StVZO prüfen und abnehmen. Das setzt voraus, dass ein gültiges Teilegutachten vorliegt, in dem das / die betroffene(n) Teil(e) beschrieben sind und die Verwendung am aktuellen Fahrzeug als unbedenklich bescheinigt wird.

Im Westen darf nur der TÜV, im Osten (ex DDR) nur der Dekra Änderungen abnehmen, die darüber hinaus gehen (= §19.2). Und genau dieser Fall liegt beim Umrüstkatalog vor; das ist kein Teilegutachten, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
 
... Im Westen darf nur der TÜV, im Osten (ex DDR) nur der Dekra Änderungen abnehmen, die darüber hinaus gehen (= §19.2). Und genau dieser Fall liegt beim Umrüstkatalog vor; das ist kein Teilegutachten, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. ...

Genau aus diesem Grund hat mich der DEKRA-Mensch hier in Köln zum TÜV geschickt. )(-:
 
Hallo Hans,

das stimmt wohl so nicht. Die 75/6 gab es gegen Aufpreis auch mit Doppelscheibe. Ist bei mir aber explizit im Brief eingetragen mit dem Hinweis, dass sich das Leergewicht um 4 kg erhöht. :oberl:

Wäre mal interessant zu wissen, was denn als Leergewicht bei Monolever mit Einscheibenanlage (die nackte - nicht die RS/RT) als Leergewicht im Schein steht.
Bei meiner R80 (mit Doppelscheibe gegen Aufpreis ab Werk ausgerüstet) sind´s 210 kg.

Ich behaupte mal, das diese Zahl auch bei Monolever mit Einscheibenanlage drin steht. Möglicherweise wird nicht mal ein Unterschied zwischen R 65 und R80 gemacht (gewichtsmäßig)

Also: Wer hat entsprechende Werte aus dem Schein?
 
Wäre mal interessant zu wissen, was denn als Leergewicht bei Monolever mit Einscheibenanlage (die nackte - nicht die RS/RT) als Leergewicht im Schein steht.
Bei meiner R80 (mit Doppelscheibe gegen Aufpreis ab Werk ausgerüstet) sind´s 210 kg.

Ich behaupte mal, das diese Zahl auch bei Monolever mit Einscheibenanlage drin steht. Möglicherweise wird nicht mal ein Unterschied zwischen R 65 und R80 gemacht (gewichtsmäßig)

Also: Wer hat entsprechende Werte aus dem Schein?

Meine R80 mit einer Bremsscheibe hat 210Kg in den Papieren stehen, obwohl die durch den Umbau echt abgespeckt ist. Müsste ich mal wiegen, müsste knapp unter 200Kg liegen :gfreu:
 
Wäre mal interessant zu wissen, was denn als Leergewicht bei Monolever mit Einscheibenanlage (die nackte - nicht die RS/RT) als Leergewicht im Schein steht.
Bei meiner R80 (mit Doppelscheibe gegen Aufpreis ab Werk ausgerüstet) sind´s 210 kg.

Ich behaupte mal, das diese Zahl auch bei Monolever mit Einscheibenanlage drin steht. Möglicherweise wird nicht mal ein Unterschied zwischen R 65 und R80 gemacht (gewichtsmäßig)

Also: Wer hat entsprechende Werte aus dem Schein?

Meine R65 Monolever ist original und ohne Verkleidung.
Eingetragenes Leergewicht im Schein: 205 Kg
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal die Frage, ob ich das richtig verstehe:

So weit ich das verstehe, darf ich den 13 mm Bremszylinder behalten. Auf der Seite 3.3.1. steht:

Wahlweiser Einbau von Hauptbremszylindern und weiter unter:
R65 TYP 247 = wahlweise 13 oder 14 mm.

Wahlweise bedeutet doch, dass beides möglich ist, oder?
Versteh ich das jetzt falsch?
?(
 
Nochmal die Frage, ob ich das richtig verstehe:

So weit ich das verstehe, darf ich den 13 mm Bremszylinder behalten. Auf der Seite 3.3.1. steht:

Wahlweiser Einbau von Hauptbremszylindern und weiter unter:
R65 TYP 247 = wahlweise 13 oder 14 mm.

Wahlweise bedeutet doch, dass beides möglich ist, oder?
Versteh ich das jetzt falsch?
?(

Deine ist Type 247 (unten), nicht 248.

Hans
 
Zitat aus dem Katalog:
"Verkaufsbezeichnung Typ und ABE-Nr.R 65 BMW 247....

....Bei Zweischeibenbremsanlage Hauptbrernszylinder wahlweise
13 oder cp 14 mm.

Die Bremse entspricht dann der ABE A 339/3 Nachtr. I.

Der letzte Satz ist m.E. sehr wichtig, denn wenn die Änderung von der ABE der Maschine abgedeckt ist, dann sollte es keine Probleme geben.

Der TÜV Sachverständige hat damit zumindest eine solide Entscheidungsgrundlage. Er weiss dann auch, ob eine Eintragung überhaupt erforderlich ist.

Bin gespannt auf das Ergebnis

Volker
 
Zitat aus dem Katalog:
"Verkaufsbezeichnung Typ und ABE-Nr.R 65 BMW 247....

....Bei Zweischeibenbremsanlage Hauptbrernszylinder wahlweise
13 oder cp 14 mm.

Die Bremse entspricht dann der ABE A 339/3 Nachtr. I.

Der letzte Satz ist m.E. sehr wichtig, denn wenn die Änderung von der ABE der Maschine abgedeckt ist, dann sollte es keine Probleme geben.

Der TÜV Sachverständige hat damit zumindest eine solide Entscheidungsgrundlage. Er weiss dann auch, ob eine Eintragung überhaupt erforderlich ist.

Bin gespannt auf das Ergebnis

Volker


So Leute,
ich komme eben vom Tüv. Der gute Mensch hat alles problemlos eingetragen.
§21
Ich bin auf der sicheren Seite.
:o)

Vielen Dank für alle Tipps und vor allem für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
 
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