Zu der Diskussion über die ABE:
Was auch immer der Mitarbeiter vom KBA da am Telefon gesagt hat, ist die Aussage so nicht korrekt.
Es gibt mehrere Kategorien bei Anbau-/Ersatzteilen für Fahrzeuge mit ganz unterschiedlichen Anforderungen. Alles, was nicht vom Fahrzeughersteller oder seinem Zulieferer kommt, muss durch folgende Liste:
1.
Es handelt sich um ein Produkt, das die Sicherheit nicht tangiert --> frei verkäuflich und verwendbar.
Beispiel: Zierstreifen zum Aufkleben, Sitzbezüge (sofern kein Sitzairbag vorhanden).
2.
Es geht um ein Teil, das einer Bauartprüfung unterliegt --> Prüfzeichen erforderlich.
Beispiel: Alle Arten von lichttechnischen Einrichtungen, Reifen.
Hier geht ohne passendes Prüfzeichen gar nichts und Anbauvorschriften sind natürlich einzuhalten.
3.
Teile, die sicherheitsrelevant sind und von der Serie abweichen, brauchen ein Teilegutachten (TGA). Auf Basis dieses TGA erfolgt eine Anbauprüfung gem. §19.3 StVZO. Für einige Teile erteilt das KBA auf Basis des TGA für bestimmte Fahrzeuge eine ABE. Diese enthält Montagevorgaben für den Anweder, entbindet ihn aber von einer Anbauprüfung; er muss lediglich die ABE mitführen.
Beispiel: andere Räder, anderer Lenker
4.
Es gibt Teile, die der Beschreibung 3 entsprechen, aber nach EG genehmigt sind. Hier sind ebenfalls die Anbauanleitungen des Herstellers einzuhalten. Es muss bei der EBE aber im Gegensatz zur ABE kein Papier mitgeführt werden. Dieser Fall trifft unsere Q praktisch fast nicht.
Beispiel: anderer Endschalldämpfer
5.
Teile, für die es gem. 3 ein TGA gibt, das aber nicht das eigene Fahrzeug umfasst, kommt eine Prüfung gem. §19.2 infrage. Diese geht aber nur positiv aus, wenn das Fahrzeug im TGA nicht leichter, schwächer, langsamer, ... ist als das eigene.
Beispiel: Anbau einer Bremsanlage
6.
Gibt es vom Hersteller keinerlei Gutachten, muss der Antragsteller die ggf. nötigen Nachweise erbringen, dass das Teil den Vorgaben entspricht. Hier kann es dann richtig aufwändig werden...
Beispiel: Eigenbau-Schalldämpfer
Bei alledem gibt es wegen Besitzstandwahrung ganz viele Sonderheiten für ältere Fahrzeuge.
Sicher habe ich jetzt was vergessen und ihr sagt mir das.
Was auch immer der Mitarbeiter vom KBA da am Telefon gesagt hat, ist die Aussage so nicht korrekt.
Es gibt mehrere Kategorien bei Anbau-/Ersatzteilen für Fahrzeuge mit ganz unterschiedlichen Anforderungen. Alles, was nicht vom Fahrzeughersteller oder seinem Zulieferer kommt, muss durch folgende Liste:
1.
Es handelt sich um ein Produkt, das die Sicherheit nicht tangiert --> frei verkäuflich und verwendbar.
Beispiel: Zierstreifen zum Aufkleben, Sitzbezüge (sofern kein Sitzairbag vorhanden).
2.
Es geht um ein Teil, das einer Bauartprüfung unterliegt --> Prüfzeichen erforderlich.
Beispiel: Alle Arten von lichttechnischen Einrichtungen, Reifen.
Hier geht ohne passendes Prüfzeichen gar nichts und Anbauvorschriften sind natürlich einzuhalten.
3.
Teile, die sicherheitsrelevant sind und von der Serie abweichen, brauchen ein Teilegutachten (TGA). Auf Basis dieses TGA erfolgt eine Anbauprüfung gem. §19.3 StVZO. Für einige Teile erteilt das KBA auf Basis des TGA für bestimmte Fahrzeuge eine ABE. Diese enthält Montagevorgaben für den Anweder, entbindet ihn aber von einer Anbauprüfung; er muss lediglich die ABE mitführen.
Beispiel: andere Räder, anderer Lenker
4.
Es gibt Teile, die der Beschreibung 3 entsprechen, aber nach EG genehmigt sind. Hier sind ebenfalls die Anbauanleitungen des Herstellers einzuhalten. Es muss bei der EBE aber im Gegensatz zur ABE kein Papier mitgeführt werden. Dieser Fall trifft unsere Q praktisch fast nicht.
Beispiel: anderer Endschalldämpfer
5.
Teile, für die es gem. 3 ein TGA gibt, das aber nicht das eigene Fahrzeug umfasst, kommt eine Prüfung gem. §19.2 infrage. Diese geht aber nur positiv aus, wenn das Fahrzeug im TGA nicht leichter, schwächer, langsamer, ... ist als das eigene.
Beispiel: Anbau einer Bremsanlage
6.
Gibt es vom Hersteller keinerlei Gutachten, muss der Antragsteller die ggf. nötigen Nachweise erbringen, dass das Teil den Vorgaben entspricht. Hier kann es dann richtig aufwändig werden...
Beispiel: Eigenbau-Schalldämpfer
Bei alledem gibt es wegen Besitzstandwahrung ganz viele Sonderheiten für ältere Fahrzeuge.
Sicher habe ich jetzt was vergessen und ihr sagt mir das.

