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Bündelungsbehörde Hessen und § 21 Begutachtung im Ausland?

remsper

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Seit
19. Dez. 2007
Beiträge
1.089
Ort
Hechingen
Hallo Zusammen,

wer in Hessen wohnt hats sicherlich schon mitbekommen: dort wurde schon eine in D überflüssige EU Verordnung umgesetzt und eine nichtsnutzige Bündelungsbehörde geschaffen, der man die Tüv Gutachten erst noch schicken muss, bevor sie in die Papiere eingetragen werden :schimpf:.

Leider aber nicht nur Geldmacherei, dabei wird auch kontrolliert, ob der Tüv prüfer auch "richtig" geprüft hat - als Konsequenz sind Einzelabnahmen wohl in Hessen nicht mehr möglich bzw. unbezahlbar :schimpf::schimpf::schimpf::schimpf:.

Willkommen in der EUdSSR mmmm

Meine Frage: da ich in dieser Hinsicht im glücklichen BW lebe, ist eine Einzelabnahme von Felgen, Auspuff etc. (noch) kein Problem - könnte ein Kollege aus Hessen einfach die Abnahme bei einem Tüv in BW machen lassen? Oder würde die Gängelungs- äh Bündelungsbehörde die Eintragung von Gutachten aus dem hessischen Ausland verweigern?

Gruß, Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

für die Eintragung in die Papiere muß er bei einem Wohnsitz in Hessen dann zur Zulassungsbehörde. Damit wandern die Unterlagen über die Bündelungsbehörde. Abhilfe, Wohnsitz im hessischen Ausland z.B. Pfalz.
Es gibt Gründe warum ich schon seit fast 40 Jahren keinen Hauptwohnsitz mehr in Frankfurt habe.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Was kommt denn da wieder auf uns zu?
Ich fürchte ja das solche "Behördenwitze" extrem ansteckend sind.
Im Kosten in die Höhe treiben sind unsere deutschen Behörden wirklich Weltklasse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die Kosten liegen, glaube ich bei 38,5€. Nur die Behörde entscheidet aufgrund der Aktenlage was letzthin eingetragen wird. Ist die Aktenlage dürftig, Z.B. Auspuffgutachten, Machbarkeitsnachweise, so wird halt nichts eingetragen.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
mit etwas arbeit kann man es umgehen:
-eintragung machen beim tüv seiner wahl (nicht hessen)
-tageszulassung im bundesland seiner wahl (nicht hessen)
-wieder nach hessen ummelden
fertig...
 
Da stellt sich natürlich die Frage welche Qualifikation ein Tüvprüfer dann überhaupt noch braucht. Jemand der keine eigenen Entscheidungen treffen darf , der keinerelei technisches Verständniss mehr hat und von jeder Verantwortung los gesprochen wird. Da kann ich mir auch meine Eintragungen im nächsten Lottokiosk oder beim Burgerbrater machen lassen. mmmm
 
Hallo,

etwas neues gibt es auch bei der Zulassung. Der MP III Roller mit PKW Zulassung bekommt natürlich auch ein Satz PKW Schilder mit Schrift vorn und hinten. 2 zweireihiges Schild, oben in der Mitte ein "F" für Frankfurt und unten 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Gefühlte Breite von den Schild 35cm, Höhe ca. 20cm.

Gruß
Walter
 
Hallo,

etwas neues gibt es auch bei der Zulassung. Der MP III Roller mit PKW Zulassung bekommt natürlich auch ein Satz PKW Schilder mit Schrift vorn und hinten. 2 zweireihiges Schild, oben in der Mitte ein "F" für Frankfurt und unten 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Gefühlte Breite von den Schild 35cm, Höhe ca. 20cm.

Gruß
Walter

Gut zu wissen. :hurra:
 
Hallo,

etwas neues gibt es auch bei der Zulassung. Der MP III Roller mit PKW Zulassung bekommt natürlich auch ein Satz PKW Schilder mit Schrift vorn und hinten. 2 zweireihiges Schild, oben in der Mitte ein "F" für Frankfurt und unten 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Gefühlte Breite von den Schild 35cm, Höhe ca. 20cm.

Gruß
Walter

Die Zeit wundet alles Heile. ( John Lennon )
 
Moins Gemeinde

ein Satz PKW Schilder mit Schrift vorn und hinten.

Ach???
Da war wohl leider Berlin der Vorreiter :schimpf:
Bis dato musste das vordere Schild nur im Geltungsbereich des Land Berlin montiert sein ...
Und je nach Größe des Kuchenblechs und mitgeliefertem Anbausatz gibts dann bei den kleinen MP III´s auch Probleme, wenn die Lenkung voll eingeschlagen wird:
Schild schleift am Reifen :entsetzten:


Gruß Henry
 
Die Geschichte ist nicht neu. Das Land Hessen verfährt seit mehreren Jahren so. Wer sich für Einzelheiten interessiert, kann sich z. B. hier kundig machen.
 
Hallo,

etwas neues gibt es auch bei der Zulassung. Der MP III Roller mit PKW Zulassung bekommt natürlich auch ein Satz PKW Schilder mit Schrift vorn und hinten. 2 zweireihiges Schild, oben in der Mitte ein "F" für Frankfurt und unten 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Gefühlte Breite von den Schild 35cm, Höhe ca. 20cm.

Gruß
Walter


Das mit dem Schneeschild ham wir schon hinter uns! Und der Gipfel der Frechheit ist , das du auch noch eine Sondergenehmigung brauchst um vorne ein Kleines Kennzeichen fahren zu dürfen, zuerst wollten die Pappnasen 100,00 Euro dafür haben, zuletzt waren's nur noch 20!
 
Mein R51/3 BObber wurde auf diesem Weg zugelassen ohne Probleme.
Die Behörde macht ihre Arbeit, für unsere begutachteten Ideen kein Hindernis.
 
Mein R51/3 BObber wurde auf diesem Weg zugelassen ohne Probleme.
Die Behörde macht ihre Arbeit, für unsere begutachteten Ideen kein Hindernis.

Auch ich habe letztes Jahr vom regulären TÜV in Offenbach meine Bobber abgenommen bekommen; dies mit div. Umbauten, u.a. die Conti-Replica Auspuffanlage, für die ich keine ABE vorweisen konnte.
Diesefür meine Wohnort zuständige Bündelungsbehörde, angegliedert beim Straßenverkehrsamt Marburg-Biedenkopf, hat mir eine entsprechende Urkunde ausgestellt (38,50.-), mit der ich dann die Zulassung machen konnte.
Über Sinn der Bündelungsbehörde kann man streiten; ich sehe keinen Sinn darin. Diese Auffassung teilte auch die Dame von der Zulassungsstelle, die meinte, "alles Geldmacherei".
Und ich denke mal, ohne dass sie die jeweiligen Fahrzeuge überhaupt zu Gesicht bekommen, werden eine bestimmte Quote negativ bescheinigen- einfach um ihre Existenzberechtigung zu behaupten

Jürgen
 
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