Die neue Reifenverordnung 2025

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Gerd M.

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14. Okt. 2015
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Vogtland
Aufgrund eines Vorkommnisses im Bekanntenkreis, möchte ich hier den Gesetzestext zu der neuen Reifenverordnung 2025 empfehlen.

Ein Bekannter wurde in einen Unfall verwickelt und man stellte bei der Untersuchung fest, daß er auf seinem Motorrad mit Reifen unterwegs war, für die zwar vom Hersteller eine Reifenfreigabe vorlag, diese aber nichtmehr akzeptiert wird.
Das Motorrad hatte daher seine Betriebserlaubnis mit allen daraus resultierenden Konsequenzen verloren.... ?(
(Versicherung kann Schadenregulierung ablehnen, oder sogar Regress fordern)


Hier der Text vom Bundesministerium für Verkehr, zum nachlesen:

 
Das ist doch alles nicht neu.

Und nicht immer das Thema Versicherungsablehnung mit einbringen. Ein Versicherer muss immer die Kausalität im Zusammenhang mit der Schadenursache beweisen. Wenn es seitens des Reifenherstellers eine entsprechende Empfehlung gibt, die ja oft genug als alleinige Prüfgrundlage des Gutachters herhalten muss dürfte das ein ziemlich aussichtloses Unterfangen sein.

Eine Schadenregulierung im Haftpflichtfall kann die Versicherung nach Pflichtversicherungsgesetz nicht ablehnen! Ein möglicher, wenn auch unwahrscheinlicher (s.o.) Regreß ist begrenzt.
 
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