Diverse Reifenfragen

udokarl

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19. Juli 2011
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427
Ort
Westallgäu
Hallo,

in meinen Fahrzeugbrief folgende Reifengrößen eingetragen:
110/80V18 und 140/80VB17
nur folgende Reifenpaare zulässig:
Metzeler ME33 vorn und Metzeler ME55A V240 hinten oder
Metzeler ME33 Compk vorn und Metzeler ME1 Compk V250 hinten

Des Weiteren Habe ich noch eine Anbauabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO mit den Größen:
110/80-18 58H TL ME33
130/80-17 65H TL ME55A
110/80-18 58V Macadam 50 Front
140/80-17 69V Macadam 50 Rear

Fragen:

  • Die Metzeler ME33; ME55A, ME30 Compk und ME1 Compk sind nicht mehr erhältlich. Kann ich den Nachfolger Metzeler Lasertec ohne Anbauabnahme einsetzen?
  • Der Michelin Macadam 50 ist auch nicht mehr erhältlich. Gibt es einen Nachfolger, den ich ohne Anbauabnahme einsetzenkann?

Im Moment habe ich die Bridgestone BT45, 110/80 - 18 58 H TL vorne und den BT45, 130/80 - 17 65 H TL hinten mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Einsatz. Nun benötige ich nur einen neuen Vorderreifen (das Hinterrad wurde noch 2019 gewechselt).


  • Benötige ich nun für den Vorderreifen eine Anbauabnahme? Kann ich auch den BT46 für das Vorderrad nehmen?
  • Macht der TÜV auch Reifengrößeneintragungen ohne Herstellerbindung?
 
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es auch für den BT46 an der R100R. BT45 und BT46 darfst du mischen, aber die Bescheinigungen gelten nicht mehr für die freie Fahrt. Du musst die Reifen beim aaS eintragen lassen und dort gilt: Je weniger Einschränkungen du hast, desto besser ist es. Idealerweise schreibt dir die freundliche Person rein, dass du nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen musst und die Bereifung vorne/hinten von einem Hersteller sein muss. Ist aber Glücksache. Lesestoff findest du beispielsweise HIER oder DA.

Gruß Bernhard
 
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