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Doppelzündung Eintragung

MCH

Einsteiger
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08. Juni 2010
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2
Hey Leute,

erstmal Hallo an euch alle bin ja nun neu hier :)

hab mir die Tage ne R100 GS gekauft.
Soweit so gut nen schnickes Teil.

Leider stört mich das die Doppelzündung nicht eingetragen ist (Vorallem aus Versicherungstechnischem Grund, TÜV juckts ja nicht). Gutachten oder so leider keins vorhanden. Da sitzt ich bisschen im Dunkeln.

Hab mich da nun auch schon bissel erkundigt.
Seh ich das schon richtig das ich wenn ich das eingetragen haben will um nen Abgasgutachten nicht rumkommen würde?

Kennt sich da einer aus was das dann kostet... das es nicht günstig sein soll hab ich schon mitbekommen aber so ne grobe Hausnummer wäre da schon hilfreich.

Viele Grüße
Michael
 
Bei meiner R100R Bj. 93 ist die Doppelzündung ohne weitere Messungen erst kürzlich eingetragen worden. Aussage des Prüfers: Die Veränderungen am Leistungs- und Abgasverhalten liegt bei Einbau einer DZ in der Toleranz.
 
Eine andere Frage interessiert mich wesentlich mehr:
Warum soll ich was einbauen, was weder mehr Leistung oder bessere Abgaswerte bringt. ?(
Gruß Jörg
 
Hallo Bernhard, eigentlich völlig sinnlos, sollte man glauben...! Das es sich aber um eine, wenn auch geringe technische Änderung handelt, ist die Abnahme,bzw. die Eintragung nicht ganz falsch. Sagte mein TÜVer, und trug es ein. Mir war es egal, bei den ganzen Eintragungen, die ich hab vornehmen lassen,hat das auch nicht mehr gekostet. In Deutschland wird´s wohl keinen von der Rennleitung tangieren, aber was wenn man mal ins Ausland fährt ?? Vesicherungstechnisch halt ich es allerdings für nicht notwendig, wozu auch ??
 
Original von R100RT
Eine andere Frage interessiert mich wesentlich mehr:
Warum soll ich was einbauen, was weder mehr Leistung oder bessere Abgaswerte bringt. ?(
Gruß Jörg

In Verbindung mit anderen Umbau-/ Tuningmassnahmen ist eine Doppelzündung erforderlich.
 
Original von R100RT
Eine andere Frage interessiert mich wesentlich mehr:
Warum soll ich was einbauen, was weder mehr Leistung oder bessere Abgaswerte bringt. ?(
Gruß Jörg

...fragt der "Schrauberkönig" in einem Umbau-Forum ?(

Es spart u. a. auch Sprit und wenn mal eine Kerze/Spule Hops geht machts nix.
 
Original von R100RT
Eine andere Frage interessiert mich wesentlich mehr:
Warum soll ich was einbauen, was weder mehr Leistung oder bessere Abgaswerte bringt.
Gruß Jörg

Um amtlich zu bescheinigen, dass die DZ weder mehr Leistung und/oder bessere Abgaswerte bringt.

Also für Doffe.

Damit bist Du auf der richtigen Seite.


Gruß
Hacky
 
Hallo Hacky,
vielen Dank für Deine Antwort. Dann muss muss man wohl auch das Lammfell auf der Sitzbank eintragen, könnte ja auch mehr Leistung bringen :lautlachen1:
Bitt das gilt für die Trachtengruppe, nicht für Dich. ))):
M.f.G.
Bernhard
 
Danke schonmal für die schnellen Antworten.

Die DZ war schon verbaut vor Vorbesitzer. Selber hätte ich denke ich erstmal nichts gemacht.

Gruß
Michael
 
Hallo Hacky,
vielen Dank für Deine Antwort. Dann muss muss man wohl auch das Lammfell auf der Sitzbank eintragen, könnte ja auch mehr Leistung bringen
Bitt das gilt für die Trachtengruppe, nicht für Dich.

Deinen Beitrag finde ich nicht besonders komisch.

Woher soll der Polizist wissen, der Dich vielleicht gerade kontrolliert dass der Motor trotz zweier Zündkerzen/Zylinder (!!) nicht getunt ist und der Umbau wirklich völlig legal ist.
Besser noch als eine außerplanäßige, zeitraubende Sondervorführung beim TÜV (im Extremfall)

Gruß
Hacky
(mit DZ)
 
Hallo Hacky,
ja die arme Polizei, für mich gilt immer noch die Unschuldsvermutung, ist wahrscheinlich schon in Bussgeldverfahren abhanden gekommen. Übrigens
sind ja die BMW Fahrer als besonders gesetzesuntreu bekannt.

Nun gut, ich entschuldige mich für alle unqualifizierten Äußerungen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und der Zukunft.
M.f.G.
Bernhard :wink1:
 
Original von hydraulikberni
...für mich gilt immer noch die Unschuldsvermutung
Das Thema kommt in letzter Zeit öfters auf.
Ob nun Reifenfreigabe, Auspuff, DZ oder sonstiges:
Wenn der freundliche Beamte am Straßenrand sagt, Du fährst so nicht weiter, dann fährst Du nicht weiter, basta.
Egal ob Schuld, Unschuld oder Unwissenheit oder Übellaunigkeit des Beamten.
Du hast Schererei und Rennerei.
Wenn Michael das mit einer Eintragung vermeiden will, warum nicht?
 
Hallo Hofe,
habe ich irgendwo geschrieben, daß eine Eintragung falsch ist?
Was soll das jetzt ? Ich halte sie nur für Sinnfrei. Darf ich jetzt meine unmassgebliche Meinung nicht mehr äußern, oder wie soll ich deinen Beitrag verstehen?
Bernhard
 
Und bei Kraftradfahrern mit nichtdeutschen Krad-Fabrikaten gilt dann automatisch die Schuldvermutung? Wer nicht BMW fährt, packt Frösche in den Mixer?

Na ja, bin ich nicht allein.


Gruß
Hacky
 
Original von Hofe
Das Thema kommt in letzter Zeit öfters auf.
Ob nun Reifenfreigabe, Auspuff, DZ oder sonstiges:
Wenn der freundliche Beamte am Straßenrand sagt, Du fährst so nicht weiter, dann fährst Du nicht weiter, basta.
Egal ob Schuld, Unschuld oder Unwissenheit oder Übellaunigkeit des Beamten.
Du hast Schererei und Rennerei.....

Gilt das auch, wenn ich im Fall des Falles nun eine grosse Plastiktüte mit allen ABE´s zücke :nixw:

Ich bin hin und her gerissen, ob ich denn nu mal alle technischen "Manipulationen" an rote 90/6 dann auch mal eintragen lassen. Alle" Zubauten" haben aber ihre eigene ABE ?(

Bin für Ratschlag dankbar )(-:
 
Eigentlich isses doch ganz einfach: wenn ich die DZ eingetragen habe, egal ob sinnvoll oder nicht, kann mich die Behörde nicht am A.... kriegen, fertig.
 
Hallo Katwiesel,
den Halter für den ABE-Ordner habe ich bei meiner QU auch noch nicht gefunden. Es gibt auch Fälle, das zwei Umbauten die getrennt mit einer ABE fahrbar wären, zusammen eine Eintragung erfordern. Fragen über Fragen mmmm
M.f.G.
:wink1:
 
Ich bin froh, dass ich seit einem Monat absolut legal durch die Gegend fahre.
Immer hatte ich ein schlechtes Gewissen, wenn ich die weiss/grünen Fahrzeuge mit der Käsehaube sah. (weiss/grün entspricht noch Bayern) Die DOZÜ hat der Prüfer auch gleich mit eingetragen - es war ab dem zweiten Blatt am Fahrzeugschein eh wurscht.
So viel ich weiß, muß die DOZÜ ab einem bestimmten Baujahr eingetragen werden. Ich wusste nur dass, mein Mädel vor diesem Baujahr ist.

Früher war ich nach außen cool und hatte aber innerlich die Hosen voll.

Jetzt lache ich darüber und im Falle eines Falles, wenn doch mal was passiert, sind die Umbauten wenigstens abgenommen.
 
Ich halte es im allgemeinen so, dass ich, wenn ich wegen einer zwingend notwendigen Eintragung (z.B. Auspuff) sowieso beim TÜV bin, alle Änderungen mit ABEs auch gleich eintragen lasse. Dann kann der Papierstapel zu hause bleiben.
 
Das kann ich Dir nicht sagen.
Nur soviel: Insgesamt mit HU musste ich 236,39€ bezahlen.
Eine Kopie der Abnahme habe ich gescannt.
Auf jeden Fall kann man sagen, dass mein Sachverständiger Sachverstand hatte!
:fuenfe:
 

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Original von Katwiesel
Original von Hofe
Das Thema kommt in letzter Zeit öfters auf.
Ob nun Reifenfreigabe, Auspuff, DZ oder sonstiges:
Wenn der freundliche Beamte am Straßenrand sagt, Du fährst so nicht weiter, dann fährst Du nicht weiter, basta.
Egal ob Schuld, Unschuld oder Unwissenheit oder Übellaunigkeit des Beamten.
Du hast Schererei und Rennerei.....

Gilt das auch, wenn ich im Fall des Falles nun eine grosse Plastiktüte mit allen ABE´s zücke :nixw:

Ich bin hin und her gerissen, ob ich denn nu mal alle technischen "Manipulationen" an rote 90/6 dann auch mal eintragen lassen. Alle" Zubauten" haben aber ihre eigene ABE ?(

Bin für Ratschlag dankbar )(-:
Schwieriges Thema.
So ganz allgemein kann es (außer am Geldbeutel) sicher nicht schaden, alle Umbauten eintragen zu lassen.
Die Doppelzündung ist da ein gutes Beispiel:
Bei einer Verkehrskontrolle vermutet der skeptische Beamte eine unerlaubte Manipulation, gibt sich dann aber mit der Eintragung zufrieden.

Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim Beamten ein Verlangen nach ebendieser Betriebserlaubnis hervorrufen. M.W. ist hier nicht eindeutig geklärt, ob der Fahrer nun diese BE mitzuführen hat oder ob seitens des Kontollierenden ein unerlaubter Betriebszustand nachgewiesen werden muss; das wurde schon in mehreren Freds ohne abschließende Sicherheit diskutiert.
Der Beamte hat hier -wie auch bei seiner Meinung nach zu lauten oder manipulierten Auspuffanlagen oder ähnlichem- die Macht, die Weiterfahrt zu untersagen.
Ob dann die Behörde dem Halter etwas nachweisen muss oder umgekehrt, sei dahingestellt, auf jeden Fall bleibt das Mopped stehen, wenn der Beamte das will.
Und zwar unabhängig davon, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, denn diese Teile könnten ja trotzdem von den Eintragungen abweichen.
 
Ja Hofe, leicht ist das Thema nicht, aber:

Wir sind doch alle Mann´s/Frau genug, dass wir uns nicht wehren könnten. Nur weil jemand Vermutungen hat, kann er mich nicht lange aufhalten. Zudem so doof ist ein Staatsbeamter nicht, dass er sich durch Übereifer in die Nesseln setzt.
Locker bleiben - das lasse ich auf mich zu kommen!
Mich hat damals nur der unüberlegte Satz mit der Reifenfabrikatsbindung geärgert.
Dieser Herr/Dame der/die das verursacht hat sollte auf jeden Fall zu Rechenschaft gezogen werden. Der Grund für diesen Satz soll eine Sensibilisierung des Fahrzeughalters beim nächsten Reifenwechsel hervorrufen. Lächerlich!
Jedenfalls wird im Laufe der Zeit, dieser Satz nur ein müdes Lächeln der TÜV Prüfer und der Polizisten hervorrufen. Eine Betriebserlaubnis habe ich im übrigen nicht für mein Motorrad, also kann man nicht von mir verlangen eine mitzuführen!
Und für den Fahrzeugbrief, falls dieser gemeint war, ist geklärt, dass dieser nicht im/am Fahrzeug mitgeführt werden soll!
 
Original von Hofe
Original von Katwiesel
Original von Hofe


Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim

Diesen Satz kann man beim Tüv aus den Papieren austragen lassen.

Doppelzündung muss ab Erstzulassung 91 eingetragen werden.Wegen verändertem Abgasverhalten.
 
Natürlich, ich lasse alles, was da kommen mag, natürlich ebenfalls auf mich zukommen. Falls etwas kommt :D

Ich wollte mit dem Beitrag sagen:
Nur, weil etwas in die Papiere eingetragen ist, schützt das noch lange nicht vor der Willkür eines übereifrigen Beamten am Straßenrand.
Peter S hat gestern oder heute eine Auspuffstory berichtet, bei der die Karre stillgelegt wurde, der Fahrer jede Menge Scherereien hatte und die Behörde hinterher mehr oder weniger mit den Schultern zuckte.
 
Original von Qboy
Original von Hofe
Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim

Diesen Satz kann man beim Tüv aus den Papieren austragen lassen.
Nen Teufel werd' ich tun und den Sesselfurzermist auf meine Kosten austragen lassen. Wo kämen wir hin.
 
Hallo Klaus,
vielen Dank für die Info.
Das Schlimmste bei Kontrollen für mich ist, kein Handiempfang. Sonst einfach
informiert, dann gibt es hochrote Köpfe und den Wunsch einer guten Weiterfahrt..G.
Bernhard
M.f
 
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