ECE\EG Übaereinstimmungserklärung

bocket911

Aktiv
Seit
01. Juni 2011
Beiträge
200
Ort
37186 Moringen
Hallo,
habe eine R 100 R, EZ 1993, nach Finnland verkauft. Jetzt kommt seitens des Käufers die Nachfrage nach dem o.a. Dokument. War in meinen Unterlagen nicht dabei.
Kann mir einer sowas zurVerfügung stellen, evtl. Als Kopie? Oder gibt's das bei BMW?
freue mich auf Antworten.

Mfg Burkhard
 
Würde mich wundern wenn es sowas gäbe, weil die ollen Kühe hatten afaik keine EG-Zulassung , sondern eine deutsche ABE.

Demzufolge muss die Karre dann mit finnischer Vollabnahme zugelassen werden.

Datenblatt kann man bei BMW bestellen, die Prüforganisation kann das aber auch sicherlich selber rausssuchen.
 
Ich weiß nicht, auf welcher rechtlichen Basis die Finnen agieren, aber als EG-Mitglied sollten die analog zu uns arbeiten.
Bei Fahrzeugen mit EG-BE genügt eine Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller oder ein CoC vom TÜV.
Für ein älteres Fzg. mit nationaler BE wie in diesem Fall kenne ich den Weg des Exportgutachtens. Für den Verkauf einer G/S nach Italien habe ich das vor Jahren mal gebraucht und als Muster in der DB abgelegt: :db:
Ist das Fahrzeug noch hier?
 
Zurück
Oben Unten