jörg.807
Autodidakt
Ich hätte nicht gedacht, daß es mich mit meinem Alteisen treffen könnte, aber…..der Teufel ist wohl doch ein Eichhörnchen, oder…….Schilda ist überall 
Das war passiert: Ich war gestern mit meiner ollen /7 bei der Zulassungsstelle, und habe für das Krad nach siebeneinhalb Jahren der Stillegung wieder eine Zulassung erwirkt. So weit - so gut.
Da ich aber manchmal zur Pedanterie neige, habe ich mir noch in der Zulassungsstelle die zurückerhaltenen Dokumente Buchstabe für Buchstabe und Ziffer für Ziffer angesehen, und Siehe, Da steht es: “Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“
Ja, wollen Die mich jetzt verschaukeln??? Außer der Radgrößen, die auch nie geändert wurden, stand da niemals sowas drin.
Ich sofort wieder ins Büro der Sachbearbeiter und eine Diskussion angestoßen, da ich einen solchen Text die letzten vierzig Jahre in meinen Papieren zu diesem Motorrad nicht bemerkt habe. Argument der Sachbearbeitung: Dieser Text wird bei der Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten auf Grund von dem Fahrzeugtyp zugeordneten “Schlüsselnummern“ automatisch und ohne Zutun des Sachbearbeiters reingezogen (FIN-bezogene Fahrzeugdatensätze werden bei Stillegung nach einigen Jahren aus den Datenbanken der Zulassungsstellen gelöscht). Konnte ich natürlich so nur schwer, also eigentlich überhaupt nicht, akzeptieren
. Nach weiterer Diskussion über Sinn und Unsinn eines solchen Vermerks (ich bin mir fast sicher, daß es vor vierzig Jahren noch keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis gab, lasse mich hier aber jederzeit eines Besseren belehren) wurde Der Entscheid des Dienststellenleiters abgefragt.
Ende des Behördenganges ist nun, dieser unselige Satz, der mir mit Sicherheit bei irgend einer zukünftigen Verkehrskontrolle durch einen unwissenden Kontrolleur Probleme bereitet hätte, ist aus meinen Fahrzeugpapieren getilgt


Das war passiert: Ich war gestern mit meiner ollen /7 bei der Zulassungsstelle, und habe für das Krad nach siebeneinhalb Jahren der Stillegung wieder eine Zulassung erwirkt. So weit - so gut.
Da ich aber manchmal zur Pedanterie neige, habe ich mir noch in der Zulassungsstelle die zurückerhaltenen Dokumente Buchstabe für Buchstabe und Ziffer für Ziffer angesehen, und Siehe, Da steht es: “Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“

Ja, wollen Die mich jetzt verschaukeln??? Außer der Radgrößen, die auch nie geändert wurden, stand da niemals sowas drin.
Ich sofort wieder ins Büro der Sachbearbeiter und eine Diskussion angestoßen, da ich einen solchen Text die letzten vierzig Jahre in meinen Papieren zu diesem Motorrad nicht bemerkt habe. Argument der Sachbearbeitung: Dieser Text wird bei der Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten auf Grund von dem Fahrzeugtyp zugeordneten “Schlüsselnummern“ automatisch und ohne Zutun des Sachbearbeiters reingezogen (FIN-bezogene Fahrzeugdatensätze werden bei Stillegung nach einigen Jahren aus den Datenbanken der Zulassungsstellen gelöscht). Konnte ich natürlich so nur schwer, also eigentlich überhaupt nicht, akzeptieren

Ende des Behördenganges ist nun, dieser unselige Satz, der mir mit Sicherheit bei irgend einer zukünftigen Verkehrskontrolle durch einen unwissenden Kontrolleur Probleme bereitet hätte, ist aus meinen Fahrzeugpapieren getilgt

