Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

jörg.807

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29. Apr. 2007
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bei Lüneburg
Ich hätte nicht gedacht, daß es mich mit meinem Alteisen treffen könnte, aber…..der Teufel ist wohl doch ein Eichhörnchen, oder…….Schilda ist überall :schimpf:


Das war passiert: Ich war gestern mit meiner ollen /7 bei der Zulassungsstelle, und habe für das Krad nach siebeneinhalb Jahren der Stillegung wieder eine Zulassung erwirkt. So weit - so gut.


Da ich aber manchmal zur Pedanterie neige, habe ich mir noch in der Zulassungsstelle die zurückerhaltenen Dokumente Buchstabe für Buchstabe und Ziffer für Ziffer angesehen, und Siehe, Da steht es: “Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ :schimpf:

Ja, wollen Die mich jetzt verschaukeln??? Außer der Radgrößen, die auch nie geändert wurden, stand da niemals sowas drin.
Ich sofort wieder ins Büro der Sachbearbeiter und eine Diskussion angestoßen, da ich einen solchen Text die letzten vierzig Jahre in meinen Papieren zu diesem Motorrad nicht bemerkt habe. Argument der Sachbearbeitung: Dieser Text wird bei der Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten auf Grund von dem Fahrzeugtyp zugeordneten “Schlüsselnummern“ automatisch und ohne Zutun des Sachbearbeiters reingezogen (FIN-bezogene Fahrzeugdatensätze werden bei Stillegung nach einigen Jahren aus den Datenbanken der Zulassungsstellen gelöscht). Konnte ich natürlich so nur schwer, also eigentlich überhaupt nicht, akzeptierenX(. Nach weiterer Diskussion über Sinn und Unsinn eines solchen Vermerks (ich bin mir fast sicher, daß es vor vierzig Jahren noch keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis gab, lasse mich hier aber jederzeit eines Besseren belehren) wurde Der Entscheid des Dienststellenleiters abgefragt.

Ende des Behördenganges ist nun, dieser unselige Satz, der mir mit Sicherheit bei irgend einer zukünftigen Verkehrskontrolle durch einen unwissenden Kontrolleur Probleme bereitet hätte, ist aus meinen Fahrzeugpapieren getilgt :hurra:

R80-7 Juli 2019.jpg
 
Hallo Jörg,

Glückwunsch zu Deiner Hartnäckigkeit, die dann ja auch zum Erfolg führte! :gfreu:

Bei meiner R100R, die ja von Anfang an eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren hatte (Metzeler ME33/ME55), ist es mir um 2005 gelungen, diese austragen zu lassen, zugunsten der reinen Dimension/Geschwindigkeits–/Traglastindex.

Wohl aufgrund dessen ist der von Dir beanstandete Satz bei allen folgenden Eintragungen nie zufällig mit in die Papiere gerutscht – worauf ich auch mit Argusaugen geachtet habe…

Gruß,
Florian
 
Auch mein Glückwunsch zum Erfolg und auch zum Wiederbeben des schönen Mopeds!
Mir hatte die Hartnäckigkeit leider nichts genützt. Die ursprünglich nicht vorhandene Reifenfabrikatsbindung kam rein in die Papiere und bleibt drin. Ist mir mittlerweile aber egal.
 
Hallo zusammen,

bei meiner GS 92 ist noch der selige T 66 eingetragen. Allerdings haben die Herren bei der HU immer nur nach Profil, Dimension und Geschwindigkeitsindex geschaut.

Was kostet eigentlich das Austragen der Reifenbindung?

Grüße aus dem Taubertal

Ecke
 
Meine Motorräder waren bis vor zwei Jahren im Winter immer abgemeldet (wir sind lieber essen gegangen als Herrn Schäuble und seine Vorgänger zu unterstützen), die Wiederinbetriebnahme vor einigen Jahren bescherte mir auch diesen Eintrag im Schein. Auf meine Frage, was das bezwecken solle, teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass dieser Zusatz in Zukunft bei jedem Motorrad automatisch eingetragen würde. Eine Löschung wäre nicht möglich. Ist jetzt fünf oder sechs Jahre her.
Bis jetzt ging das beim TÜV beide Male gut, da man mir in meinen Fz-schein keine eingetragene Markenbindung zeigen konnte.
Die GTÜ hat sich bisher nicht dafür interessiert. :nixw:
Jörg, mit welchem Argument hast Du die Zulassungsleuts denn zur Streichung des Zusatzes bewegen können?
 
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
..steht bei meiner /6 auch im KFZschein. Aber damals gabs
keine Reifenfabrikatsbindung.....also ist alles OK !
 
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
..steht bei meiner /6 auch im KFZschein. Aber damals gabs
keine Reifenfabrikatsbindung.....also ist alles OK !

Genau so hat mir das der Prüfer beim Dekra auch erklärt:
"... und wenn ich das jetzt rausstreiche, steht es bei der nächsten Änderung ohnehin wieder drin."

Und was ich auch schon gelernt habe: Sinnlose Pedanterie verkehrt sich beim nächsten Besuch ins Gegenteil!
 
Soweit ich weiß, haben die Zulassungsstellen diesen Vermerk mit Einführung der neuen Papiere 2005 kreiert.
Die früheren Dokumente Fahrzeugbrief und -schein enthielten noch Infos über alternative Bereifungsmöglichkeiten. Da dies im Zuge der EU-Vereinheitlichung entfiel, kam der ominöse Satz rein.
Bis einschl. Modelljahr 1990 gab es faktisch keine Fabrikatsbindung bei den 2V. Erst bei den Paralevermodellen gab es hier Werksvorgaben.
Leider fehlt den Mitarbeitern der Zulassungsstellen die nötige Fachkenntnis; sonst wäre es einfacher, ihnen anhand der Fahrzeugbetriebserlaubnis zu belegen, dass der Satz Unfug ist.
 
Hallo,
die Zulassungsstellen sind Behörden. Wie in jedem Amt, haben die Mitarbeiter begrenzte Befugnisse. Es interessiert überhaupt nicht die Fachkenntnis, wenn die Befugnis fehlt. Was die Sachbearbeiter in diesen Fällen eintragen müssen und dürfen, entscheidet meist die zugewiesene, verwendete Software. Das ändert sich nur, wenn die Software verändert wird durch die verantwortliche Person, die wiederum Kenntnis einer Notwendigkeit und die Bestätigung zur Änderung dafür erhält.
Ich hoffe, jeder versteht jetzt die mahlenden Mühlen des öffentlichen Dienstes seit Nutzung von Computern ...
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, haben die Zulassungsstellen diesen Vermerk mit Einführung der neuen Papiere 2005 kreiert.
Die früheren Dokumente Fahrzeugbrief und -schein enthielten noch Infos über alternative Bereifungsmöglichkeiten. Da dies im Zuge der EU-Vereinheitlichung entfiel, kam der ominöse Satz rein.
Bis einschl. Modelljahr 1990 gab es faktisch keine Fabrikatsbindung bei den 2V. Erst bei den Paralevermodellen gab es hier Werksvorgaben.
Leider fehlt den Mitarbeitern der Zulassungsstellen die nötige Fachkenntnis; sonst wäre es einfacher, ihnen anhand der Fahrzeugbetriebserlaubnis zu belegen, dass der Satz Unfug ist.

Dazu noch ein Hinweis:
Beim Übertrag der Daten aus einem alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung werden die gesondert eingetragenen Reifen oft weggelassen mit dem Hinweis auf die nun neu eingetragene Fabrikationsbindung.
Das ist natürlich Unfug.
Hier muss man tatsächlich darauf bestehen, dass die "alten" Eintragungen übernommen werden.
 
Und genau das ist eine Bitte, der Sachbearbeiter muss gar nix wenn er schlechte Laune hat.
Grüße

Hallo,
ich bin selbst Verwaltungsbeamter, selbstverständlich werde ich meine "Forderung" den Sachbearbeiter- (meistens -innen) höflich und als Bitte vortragen.
..... aber wenn sie wegen schlechter Laune nix tun, dann doch durchaus auf meiner Forderung bestehen;)
 
um auf die Frage von Thomas zurückzukommen, mit welchem Argument ich die Zulassungsleute zur Streichung bewegen konnte: Ich habe so wie hier schon genannt mit dem Unfug dieses Satzes in meinen Papieren argumentiert, da es in der Betriebserlaubnis keine derartige Fabrikatsbindung gibt, allein aber das vorhandensein des Satzes mir in einer Verkehrskontrolle Ärger bereiten könne, da ich außer diesen Papieren ja über keine weiteren Betriebserlaubnisse oder ABE`s verfüge und somit auch nicht mitführe.
Was bei der nächsten HU oder bei der nächsten Vorstellung beim Verkehrsamt geschieht? Schaun wir mal. Bis auf Weiteres habe ich an diesem Moped keine eintragungspflichtigen Änderungen vor, und bei den heutigen Versicherungstarifen bleibt es ganzjährig zugelassen.

Und das mit der Bitte um Löschung dieses Satzes ist schon richtig, ich kann zwar richtig böse gucken, aber sonst bin ich ein ganz freundlicher:rolleyes:[FONT=&quot][/FONT]
 
Hallo zusammen, bei meiner GS 92 ist noch der selige T 66 eingetragen. ....

Wahrscheinlich eher zusätzlich eingetragen, weil der T66 eine der ersten Mischbereifungen für die GS, mit Diagonalreifen vorn und Radialreifen hinten, war. Die müssen nämlich eingetragen sein, selbst wenn die Abmessungen Serie sind.
 
Ich hatte bei der Eintragung und Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins meiner 82er G/S direkt freundlich darauf hingewiesen, dass es keine Reifenfabrikatsbindung gibt und die Dame hat es dann auch nicht vermerkt.

Schönen Gruß
Udo
 
Scheinbar doch !

Bei Stellenausschreibungen muss : Männl./weibl./Div.
angegeben werden.

Was ich mich dann aber immer frage: Wie spricht man jemanden an, der (?) sich als „divers“ bezeichnet? Mit „Herr ...“ oder mit „Frau ...“-

Die Frage meine ich übRigens ernst.

Grüße
Alex
 
im Brief oder Email: "Guten Tag, Alex Müller ....."

Im persönlichen Gespräch vorher nachfragen, was gewünscht wird.
Würde dir niemand übernehmen ....


Aber zurück zum Thema :gfreu:
 
Als ich nach Österreich verzog und alle Maschinen hier neu typisieren lassen musste, war in den Papieren des Gespanns der Vermerk *Anzahl Sitzplätze: 2+2* von der Frau, die dann den Brief ausfüllte mit folgender Begründung geändert worden: "In der Schule habe ich gelernt: Zwei plus zwei ist vier! Ich werde das jetzt ändern."
Seitdem steht in meinen Papieren *Zahl der Sitzplätze: 4*
Ungefragt, unverlangt...

Jan
 
Als ich nach Österreich verzog und alle Maschinen hier neu typisieren lassen musste, war in den Papieren des Gespanns der Vermerk *Anzahl Sitzplätze: 2+2* von der Frau, die dann den Brief ausfüllte mit folgender Begründung geändert worden: "In der Schule habe ich gelernt: Zwei plus zwei ist vier! Ich werde das jetzt ändern."
Seitdem steht in meinen Papieren *Zahl der Sitzplätze: 4*
Ungefragt, unverlangt...

Jan

wir sind zu jedem Unfug befugt!

Christoph
bei meiner G/S waren auch Metzeler Enduro 3 eingetragen. Der TÜV-Prüfer hat das ohne Frage nach dem warum einfach ausgetragen.
 
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