Eintragen neue Höchstgeschwindigkeit bei langem 5. Gang?

mkr

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22. Okt. 2011
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555
Hallo,


da ich vermute, dass ich nicht der erste bin, dem das widerfährt, wende ich mich an euch:

Wenn man einen 800er Boxer auf 1000ccm erweitert (7Rock Power-Kit, Fallert-Kit oder auch orginal BMW-Zylinder), dann erhöht sich die Endgeschwindigkeit für gewöhnlich nur unwesentlich, speziell bei den kürzer sekundärübersetzten G/S-Modellen. Baut man nun aber einen langen 5. Gang ein, so sieht es anders aus: Rechnerisch wird das Motorrad um 6% schneller, das sind ziemlich genau 10 km/h, und diese werden auch tatsächlich erreicht. Ist hier im Forum schon einmal jemand hergegangen und hat die neue Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen? Wie geht das (man kann ja schlecht eine Fahrmessung machen, oder???)?


Danke & Grüsse

Martin
 
Es wird wohl bei so einer Einzelabnahme auf eine Messung im Fahrbetrieb rauslaufen. Die wird dann in der Regel nach Aufwand abgerechnet, also vorher lieber mal beim TÜV nachfragen, womit man ungefähr kalkulieren muss.
 
Da kommt dann plötzlich wieder das Jahr der Erstzulassung ins Spiel.

Ein kulanter Prüfer wird die Werte der R100 nehmen, wenn die Kiste nicht deutlich über deren Höchstgeschwindigkeit (181, meine ich) liegt.

Wenn doch, muß er - bei EZ nach '88 - eigentlich zusätzlich zur Messung der Höchstgeschwindigkeit ein Abgasgutachten machen, weil das dann eben nicht mehr paßt. Und das willst Du nicht bezahlen...
 
Das Getriebrad für den Langen 5ten eintragen lassen, wg. der 6% :D:lautlach::lautlachen1:

Dann müsste ich darüber nachdenken, eine Leinstungssteigerung eintragen zu lassen, wenn ich von Bayern nach Hamburg fahre (weil da ja die Luft dichter ist, und der Motor mehr leistet (grob: ca. +1% pro -100 HM). möglicherweise läuft mein Motorrad in der norddeutschen Tiefebene auch schneller?

da ich vermute, dass ich nicht der erste bin, dem das widerfährt, wende ich mich an euch:

Wenn man einen 800er Boxer auf 1000ccm erweitert (7Rock Power-Kit, Fallert-Kit oder auch orginal BMW-Zylinder), dann erhöht sich die Endgeschwindigkeit für gewöhnlich nur unwesentlich, speziell bei den kürzer sekundärübersetzten G/S-Modellen. Baut man nun aber einen langen 5. Gang ein, so sieht es anders aus: Rechnerisch wird das Motorrad um 6% schneller, das sind ziemlich genau 10 km/h, und diese werden auch tatsächlich erreicht.

Im Ernst:
ich bin auch jemand, der alles eingetragen haben möchte und habe mit meinen Motorenbauer, der auch für seine Umbauten "richtige" Gutachten mit Abgaszyklus etc hat gefragt: Erst ungläubiges schauen, dann schallendes Gelächter in der Werstatt. Er hat dann ganz ernsthaft was von "ein paar % Toleranz" gesprochen. Ich hab dann aber nicht weiter gefragt, ob er damit die Tachoabweichung meinte, oder die Getriebe/Antriebsübersetzung. Da die Reifen aber auch nicht 100% gleiche Abrollumfänge haben, gibts da druchaus Variablen vom Motor bis zum Asphalt....

Grüße
Marcus
 
Tach auch...
Durch das Gutachten vom Powerkit kriegst du sowieso eine derart illusorische Höchstgeschwindigkeit in die Papiere gepinnt die man mit dem Hobel niemals fahren möchte selbst wenn das tatsächlich gehen würde. Der längere fünfte Gang dient lediglich um die Drehzahlen niedriger zu halten. Wer behauptet er zieht den bis in den roten Bereich der lügt. (Ohne jetzt eine andere Diskussion anstossen zu wollen ... :D)
 
Hallo,


danke, das mit der Toleranz ist genau, was ich meine: AFAIK sind die 6% dann nicht mehr innerhalb der vorgegebenen Toleranz. Mit dem Abgas, das ist kein Problem, meine G/S ist von 1983. Allerdings wundert mich, wenn man den langen 5. einträgt, und man die bisherige Höchstgeschwindigkeit lässt wie sie ist (168 km/h), dann hat man eindeutig widersprüchliche Angaben im Kfz-Schein, und das gefällt mir persönlich nicht so sehr.

Also Fahrversuch? Mit dem ungenauen Tacho - nimmt der TÜV-Prüfer dann ein GPS-Gerät zur Geschwindigkeitsmessung mit? Alles andere macht wohl wenig Sinn.

Der Vorschlag, die Höchstgeschwindigkeit einer R100 (die ist wohl identisch mit der von der R100 GS: 181 km/h) ist eine gute Idee, auch wenn die Gesamt-Übersetzung im 5. Gang nicht ganz identisch ist (rechnerisch ist die alte G/S mit langem 5. immer noch kürzer als die R100 GS mit herkömmlichem 5.). Wie gesagt, rechnerisch müsste meine G/S auf 178 km/h kommen.

Und ja: Solche Geschwindigkeiten möchte ich (1,95m gross) in der Tat nicht fahren.


Grüsse

Martin
 
Moin Moin,

also ich neige auch dazu alles eintragen zu lassen. In diesem Fall wäre es mir den Aufwand aber nicht wert. Du kommst da ganz schnell in Kosten für mehrere hundert Euro. Und warum? Ob die Kiste nun 168 oder 178 km/h läuft ist doch völlig egal. Weder beim TÜV noch bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Rennleitung wird man das feststellen.

Bei einem Unfall mit Gutachter könnte es vielleicht rauskommen, aber mit welchem Ergebnis? Bist du damit automatisch für den Unfall mitverantwortlich? Ich denke nein, zumindest nicht, solange sich das Ganze unterhalb der Autobahnrichtgeschwindigkeit abspielt.

M. W. hat man oberhalb der Autobahnrichtgeschwindigkeit meist sogar eh ne Teilschuld. Hier bin ich mir aber nicht sicher, meine es mal so gehört zu haben.

Gruß

Jogi
 
M. W. hat man oberhalb der Autobahnrichtgeschwindigkeit meist sogar eh ne Teilschuld. Hier bin ich mir aber nicht sicher, meine es mal so gehört zu haben.

Das kommt - wie so oft - drauf an. Wenn ein Gutachter der Ansicht ist, daß der über der Richtgeschwindigkeit gefahrene, eigentlich "Unschuldige" den Unfall hätte vermeiden können, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte, kann das aber durchaus sein.
 
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