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Eintragung eines Solositzes

Rotkäppchen

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18. Juni 2023
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127
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bei Kiel
Moin,

vermutlich werden jetzt viele lachen und denken "ja, man kann auch alles übertreiben", doch aufgrund meines heutigen HU-Termins und einer Erfahrung mit meiner Harley mache ich mir derzeit diese Gedanken:

Habe vor, für eine längere und weitere Auslandstour im kommenden Jahr an meiner R100 GS einen Einzelsitz mit Gepäckbrücke zu montieren. Schnell mal in den Fahrzeugschein geschaut und leider steht dort unter Ziff. S1 eine 2, also 2 Sitzplätze. Ergo müsste die Montage des Einzelsitzes eingetragen werden (Deutschland lebe hoooocchhh!).
Hat dies schon mal jemand gemacht, Anforderungen, Kosten für Änderung?

Besten Gruß,

Stephan
 
Bei meiner Mystik war eingetragen:

"Mitnahme eines Beifahrers nur zul., wenn vorgesehene Fussrasten angebracht sind."

Damit hatte man alle Optionen. :lautlach:
 
Na toll, das freut mich für Euch, die Eintragungen machen ja auch Sinn.

Bei der Harley gab es einen ähnlich Zusatz, doch bei meiner GS fehlt derartiges in der Zul.-Bescheinigung Teil I (und auch im "Fzg.-Brief alt).

Gruß,

Stephan
 
Nochn Gedicht:
""Mitnahme eines Beifahrers nur zul., wenn vorgesehene Fussrasten angebracht sind.""
steht bei meiner GS auch.
Seit ich das Mopped habe (2011) ist da ein Solositz von TT montiert.Obwohl, 2 sehr schlanke..........;)
Da hat noch nie* einer reklamiert.
Gutes Gelingen
Karl
 
Ansonsten steht auch was im BMW Umrüstkatalog 8.92 (ist m.E. auch in der Datenbank) auf Seite 6.8.2

Umrüstkatalog_682.jpg
 
Ansonsten steht auch was im BMW Umrüstkatalog 8.92 (ist m.E. auch in der Datenbank) auf Seite 6.8.2

Anhang anzeigen 348691


Und:
Bei der R100GS PD wurde von BMW ab Werk in der Erstauslieferung der Einzelsitz geliefert (übrigens mit montierten Soziusrasten). Die Doppelsitzbank war wahlweise. Bei der normalen "Wasserrohr-GS" war es umgekehrt. Doppelsitz Serie, Einzelsitz wahlweise Option beim Kauf. Da würde ich jeder Diskussion gelassen entgegensehen.

Gruß
Marcus
 
Und:
Bei der R100GS PD wurde von BMW ab Werk in der Erstauslieferung der Einzelsitz geliefert (übrigens mit montierten Soziusrasten). Die Doppelsitzbank war wahlweise. Bei der normalen "Wasserrohr-GS" war es umgekehrt. Doppelsitz Serie, Einzelsitz wahlweise Option beim Kauf. Da würde ich jeder Diskussion gelassen entgegensehen.

Gruß
Marcus


Sehe ich auch so......
Ab der 1100 GS war die Sitzbank immer zwei geteilt. Da konnte man auch machen wie es einem gefiel, inklusive Fussrasten/Sozius.
Ich würde mir da keinen Kopf machen.....
Vg Werner
 
Bei meinem 88er Paralevergespann steht "WW. MIT EINZELSITZ" und nix von den Soziusrasten, die demontiert werden müssen.
Ich argumentierte, dass es bei besonderen Fahrsituationen am Hang sinnvoll wäre, dass ich als Fahrer meine Füße auf die Soziusrasten stellen können wolle.
Das wurde vom TÜVler akzeptiert. Ein entsprechender Eintrag "dann ohne Soziusrasten" unterblieb.

Es kommt immer auf die Prüfer und auf die Argumentation des Besitzers an.
 
Bei meinem 88er Paralevergespann steht "WW. MIT EINZELSITZ" und nix von den Soziusrasten, die demontiert werden müssen.
Ich argumentierte, dass es bei besonderen Fahrsituationen am Hang sinnvoll wäre, dass ich als Fahrer meine Füße auf die Soziusrasten stellen können wolle.
Das wurde vom TÜVler akzeptiert. Ein entsprechender Eintrag "dann ohne Soziusrasten" unterblieb.

Es kommt immer auf die Prüfer und auf die Argumentation des Besitzers an.

Wenn vom 2-Personenbetrieb nur mit angebrachten Soziusfußrasten die Rede ist, dann bedeutet das nicht, dass man sie beim Einzelbetrieb abschrauben muss. Wo steht denn sowas?
 
Ich würde mir den Aufwand sparen.
Wenn es einen Einzelsitz gibt, den der Hersteller wahlweise angeboten hat, ist klar, dass dann keine zweite Person mitfahren kann.
 
Also bei meiner SR 500 ist eine Höckersitzbank (mit einem weichen, lederbezogenen Höcker) montiert. Die wäre von der Länge her durchaus als 2-Personen-Möbel geeignet, nur halt nicht arg bequem für den Beifahrenden (m/w/d). Der Pryfer hat das Ding bei der HU angeschaut und fragte, warum denn noch Soziusrasten dran wären, die müssten bei so einer Bank weg. Eintragen wollte er das Möbel explizit nicht. Seither Soziusrasten im Regal --> keine Probleme beim Baurat.
 
Um allen Unwägbarkeiten aus dem Wege zu gehen macht es vielleicht Sinn, in der Zulassungsbescheinigung unter "S.1" einen Wahlweisen Eintrag mit Bezug zum Einzelsitz eintragen zu lassen.

Wie ein Polizeimeister/ eine Polizeimeisterin in der Kontrolle unterwegs das dann einschätzt, darauf haben wir eh keinerlei Einfluss.

"Mein AaS" hat auf die Frage hin, ob ich die Giuliari-Sitzbank und den Umbau am R100R-Gespann eintragen lassen müsse einfach an der Bank gerüttelt, bemerkt "ist doch alles fest", und dann den folgenden Eintrag generiert.

Einzelsitz im Fahrzeugschein.jpg

Das geschah anlässlich weiterer Eintragungen, weshalb ich zu entstehenden Abnahmekosten nichts beitragen kann.
 
Montiere einfach den Einzelsitz und Pasta! Kein Polizist der Welt wird dich wegen so einer Lappalie strafen (ziemlich sicher fällt es gar keinem auf). Und wenn du deinen TÜV-Termin hast, wechsle auf 2M-Stzbank, wenn sie schon drauf stehen. "Wer viel fragt, geht viel irr" heißt ein Sprichwort hier bei uns im Alpenbereich...
Gruß Hannes
 
Hi,

also ist es offensichtlich so, dass einige G/Sen und GSen sinnigerweise einen entsprechenden Zusatz auf wahlweisen Einzelsitz / Sitzbank haben und einige leider nicht (so wie bei mir). Eigentlich müsste doch BMW diesen Blödsinn verzapft haben, oder?
Wie ich es schon erleben durfte, achten manche HU-Prüfer gelegentlich auf diese Eintragung und da würden Diskussionen auch nichts nützen, da die 2 Sitzplätze bei mir halt eingetragen sind. Wenn mal wieder eine Eintragung anstehen sollte, so würde ich versuchen, auch den wahlweisen 1 Personenbetrieb eintragen zu lassen, ansonsten wegen des Kostenaufwands nicht. Dann baue ich halt für die HU um.

Aber es gibt ja auch immer mehr Kontrollen mit mehr oder weniger gut geschulten und mehr oder weniger netten Schutzpolizisten und da hätte ich dann halt u. U. die Ar.....karte.

Wäre für mich trotzdem noch interessant, ob irgend jemand eine derartige Eintragung hat machen lassen und wie die Prüfingenieure damit umgingen,

besten Gruß,

Stephan
 
Moin Stefan,

ich hab die Eintragung mit "wenn Einzelsitz keine Fussrasten für Beifahrer" an allen meinen Motorrädern im Zuge weiterer Umbauten machen lassen.

Hat bei den Prüfanstalten sowie sehr sporadischen Polizeiaktionen exakt niemanden interessiert. Auch wenn ich vergessen hatte, die Fussrasten vorher zu demontieren. :D
 
Bei meiner G/S waren auch nur 2 Sitzplätze angegeben, für die Einzelsitzbank hat mir der Prüfer zusätzlich folgenden Wortlaut eingetragen:

"ZU S.1: WW. 1 IVM. EINZELSITZBANK"

Also nix mit Fussrasten abbauen :gfreu:
 
Ich habe so einen Eintrag 2001 machen lassen, wenn auch in einem etwas anderen Zusammenhang, nämlich dem Umbau einer G/S. Geändert und eingetragen wurde:

wahlweise Kraftstofftank 26L (von der GS), wahlweise Sitzbank PD1 KBA 90343, dann ohne Fussrasten für Beifahrer, Rahmenheck BMW 247E ab ABE B791/1 (auch GS)

Der Eintrag war nur notwendig, da die Prüfziffer/ABE nicht für die G/S gültig ist, die generelle Bemerkung für einen Einzelsitz ohne Fußrasten (PD G/S) ist allerdings in meinen Papieren vorhanden. Vor der Eintragung habe ich in einem Vorgespräch geklärt, was zur Eintragung notwendig ist.

In Beitrag #6 von @GS-Kalli ist eigentlich der entscheidende Hinweis, dieser Umrüstkatalog sollte jeder Prüfstelle vorliegen.

Im Zweifel würde ich an Deiner Stelle beispielsweise mal bei BvZ anfragen, da kommt der TÜV ins Haus, ob ein Nachtrag des Zusatzes nötig ist. Zumindest früher waren Anfragen bei der Kundendienstabteilung von BMW auch immer sehr hilfreich, beispielsweise wenn es Auslegungsunterschiede beim Lesen des Umrüstkataloges gab.
 
......sowie sehr sporadischen Polizeiaktionen exakt niemanden interessiert. Auch wenn ich vergessen hatte, die Fussrasten vorher zu demontieren. :D

Vor über 30 Jahren während der sonntäglichen Heimfahrt von einem Motorradtreffen in Beverungen auf der A7:

Uns überholte so eine grün-weiße K75, auf deren Topcase der Schriftzug "Bitte folgen" stand. Auf dem näGSten Parkplatz wurde mein Kumpel darauf hingewiesen, dass das Nummernschild an seiner Bol d'or nicht korrekt sei. Er hatte es in alter Mofarocker-Manier ab der Hälfte hochgebogen.
Bei der Gelegenheit kontrollierte der nette Polizist auch unsere Papiere. Und wurde an meiner G/S PD anhand der Werkseintragungen in den Papieren fündig. Ich hatte hinten Fussrasten trotz Einzelsitzbank dran.
Skandal! :oberl:
Mängelbericht, 10 DM Verwarnung plus die Aufforderung erhalten, binnen der näGSten 5 Tage die gute Q bei einer Polizeidienststelle in der Heimat vorzuführen. ;)

Mein anderer Kumpel, der damals eine erheblich umgebaute XS fuhr. welche nur wenig bis gar keine Eintragungen besaß, wurde verschont. Mein Honda-Kumpel wurde nach Zurückbiegen des Kennzeichens ebenfalls nur mündlich verwarnt.

Der gute Mann im grünen Leder hatte vermutlich nur wenig Ahnung von Motorrädern. Aber er konnte leider lesen! :D

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Spitze, habt vielen für eure Erfahrungsberichte mit der Eintragung. Das werde ich dann im Zuge anderer Eintragungen auch so machen.
Besten Gruß aus dem Norden,
Stephan
 
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