Moinsen zusammen,
ich habe heute meine BMW zugelassen, die noch einen alten Brief hatte.
Da hatte ich schon wieder den ersten Tanz, da die Sachbearbeiterin im alten Brief eingetragenen alternativen Reifen (3.25-19 Gel.Ber. und 4.00-18R Trial) nicht mit reingenommen hat. Wäre mit der neuen "Reifenfabrikatsbindung gem. BE beachten" Eintragung nicht mehr notwendig. Habe Ihr dann erklärt, dass Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex nix mit "Fabrikat" zu tun hat! Ich solle doch einfach eine Kopie vom alten Brief mitführen. Da ist mir die Geduldsschnur gerissen, und ich habe Ihr gesagt, dass die Rennleitung bei einer Kontrolle irgendeine Kopie wohl kaum interessieren dürfte! Und ich wohl einen Anspruch auf Rechtssicherheit bei Ausstellung neuer Papiere haben will!
Hat dann die Alternative in die Zeile 22 (Bemerkungen) übernommen.
SO!! Jetzt aber zur Sache! Ich habe mir jetzt die neuen Papiere nochmals genau angesehen. Und bei der Zeile U1 (Standgeräusch) steht 82, aber nicht mehr die Messmethode N. Bei der Zeile U3 (Fahrgeräusch) ebenfalls nur noch 82 ohne N. Komme ich in eine Kontrolle mit unseren mittlerweile fahrenden teschnischen Kulturgütern hebt der Polizist seine Messsonde einen halben Meter hinter den Auspuff und hat keine Ahnung von 21&5 Phon, die er auf die 82 zu addieren hat, und schon fange ich mit der Rennleitung an zu diskutieren!
Deswegen mal 2 Fragen.
1. Wer hat ebenfalls neue EU Papiere bekommen, bei denen die Messmethode N im Orkus der Bequemmlichkeit des Mitarbeiters der Zulassungsbehörde runtergespült wurde?
2. Gibt es eine halbwegs vernünftige Abhandlung über die Änderung der Messmethoden bei Kraftfahrzeugen, welche man bei unseren alten Mopeds mal besser mitführt, um es den ~23 jährigen Polizist bei der Phonmessung in die Hand zu drücken, damit er die 21&5Phon hinzurechnung versteht?
Ich werde mich wohl nochmals bei der Zulassungsbehörde beliebt machen, und eine Nachtragung der Messmethode "N" verlangen.
ich habe heute meine BMW zugelassen, die noch einen alten Brief hatte.
Da hatte ich schon wieder den ersten Tanz, da die Sachbearbeiterin im alten Brief eingetragenen alternativen Reifen (3.25-19 Gel.Ber. und 4.00-18R Trial) nicht mit reingenommen hat. Wäre mit der neuen "Reifenfabrikatsbindung gem. BE beachten" Eintragung nicht mehr notwendig. Habe Ihr dann erklärt, dass Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex nix mit "Fabrikat" zu tun hat! Ich solle doch einfach eine Kopie vom alten Brief mitführen. Da ist mir die Geduldsschnur gerissen, und ich habe Ihr gesagt, dass die Rennleitung bei einer Kontrolle irgendeine Kopie wohl kaum interessieren dürfte! Und ich wohl einen Anspruch auf Rechtssicherheit bei Ausstellung neuer Papiere haben will!
Hat dann die Alternative in die Zeile 22 (Bemerkungen) übernommen.
SO!! Jetzt aber zur Sache! Ich habe mir jetzt die neuen Papiere nochmals genau angesehen. Und bei der Zeile U1 (Standgeräusch) steht 82, aber nicht mehr die Messmethode N. Bei der Zeile U3 (Fahrgeräusch) ebenfalls nur noch 82 ohne N. Komme ich in eine Kontrolle mit unseren mittlerweile fahrenden teschnischen Kulturgütern hebt der Polizist seine Messsonde einen halben Meter hinter den Auspuff und hat keine Ahnung von 21&5 Phon, die er auf die 82 zu addieren hat, und schon fange ich mit der Rennleitung an zu diskutieren!

Deswegen mal 2 Fragen.
1. Wer hat ebenfalls neue EU Papiere bekommen, bei denen die Messmethode N im Orkus der Bequemmlichkeit des Mitarbeiters der Zulassungsbehörde runtergespült wurde?
2. Gibt es eine halbwegs vernünftige Abhandlung über die Änderung der Messmethoden bei Kraftfahrzeugen, welche man bei unseren alten Mopeds mal besser mitführt, um es den ~23 jährigen Polizist bei der Phonmessung in die Hand zu drücken, damit er die 21&5Phon hinzurechnung versteht?
Ich werde mich wohl nochmals bei der Zulassungsbehörde beliebt machen, und eine Nachtragung der Messmethode "N" verlangen.