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Eintragungsfähige Lautstärke nach Baujahr

freizeitfahrer

Einsteiger
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19. Mai 2009
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7
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93053
Hallo,
wäre schön wenn ihr mir auf die Sprünge helft.

Es gibt ja einige "magische " Datumsgrenzen welche Phonzahl eingetragen werden kann. Ich denke mal bis in die frühen achtziger Jahre sollten um die 96 bis 98 Phon möglich gewesen sein ?
Konkret würde ich gerne an eine 93er R 100 Mystic was dranbauen, das mehr nach Motorrad kling - schon dumpf und kernig. Ich gebs zu ich mag es!
Habe jahrelang 750er Laverda gefahren, da hat sch nie jemand aufgeregt.

Bin für alle Infos dankbar.

Danke, Andy
 
Um die Phonzahl kommst Du einfach herum indem Du eine Anlage mit E Nr. verbaust, die Nr. haben die Cops im Computer. Wenn die Halteschraube Deines DB Killers noch verschweißt ist, macht niemand Stress. Die Lautstärke bleibt dabei so ziemlich gleich wie das was eingetragen/zulässig ist, nur der Ton hört sich wesentlich kerniger an. An meiner GS ist eine SR anlage verbaut die verglichen zur originalen Anlage schon ordentlich Radau macht, aber eben im legalen Rahmen. Hier, ich sag es immer wieder gerne ;;-) ;;-) empfehle ich den Ritt nach Schrobenhausen, ist nicht billig aber technisch, optisch und klanglich meine erste Wahl (mal von originalen Hoskes abgesehen :D :D )

Grüße
Herbert
 
Danke Herbert,

trotzdem sollte ich meine Frage etwas mehr präzisieren. Gibt es eine Tabelle welche aussagt, bis welches Baujahr welche max Lautstärke nach Gesetzgeber möglich ist ? Die Krux ist ja, daß z.B. ein Fahrzeug mit niedriger Lautstärke im Brief zugelassen ist, wobei das selbe Baujahr nach Gesetzgeber noch eine höhere zulassen würde.

Danke, Andy
 
In der Datenbank finden sich Einträge, die alle Fragen beantworten sollten:
Datenbank » Gutachten. Briefkopien und sonstiges » TÜV, Zulassung, StV(Z)O usw.
 
Original von Karl

Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.

ok.
mal ehrlich: hat DAS jemand völlig durchgelesen und kapiert?
Scusi*

Yepp !! :D

77N Standgeräusch + Toleranz von 26 dB (A) = 103 dB (A) bei Nahfeldmessung.

Somit kann ich als Auspuff ne RedBull - Dose haben !! :lautlachen1:

Dirk :aetsch:
 
Hallo Karl,
der Text ist lang, aber im Zweifel hat er mir schon geholfen meinem TÜV Freund zu erklären was denn möglich ist.
Einzelne Passagen sind interessant und hilfreich.
Und wer da schon so seine Probleme hatte, dem hilft so eine Vorlage ganz sicher.

Gruß
 
Werner, Werner, ich vermute fast, Du hast an jedem Mopped eine Brülltüte hängen, so gut wie Du Dich auskennst. ;)
Sehr schöne Zusammenstellung!
 
)(-:

Hallo Werner,

vielen Dank für deine verständliche Zusammenfassung, Kommentare und Ergänzungen. Das hilft mir (und ich hoffe auch vielen Anderen) sehr weiter.
Es wäre toll, wenn diese Info einen (Ehren-)Platz in der Datenbank bekommt!

Danke !
Andy
 
Hallo,
ja, ich mag Auspuffanlagen die die Grenzen des Erlaubten erreichen.
Und da ist es wichtig die "Krach Obergrenze" zu kennen.
Es soll alles seine Ordnung haben werden, wenn die grüne Boxencrew den außerplanmäßigen Service Check vornimmt !
Eine 4 in 1 auf einer alten 4 Zyl. Honda bringt keine Leistung aber einen
rattenscharfen Klang.
So wie eben bei den BMW 2 V die Hoskes
und ähnliche Rohre bei Italienern Engländern etc.

"Nach laut kommt taub"

Viele Grüße
 
Hallo zusammen,

bei mir im Brief ( R100RS, Bj. 82 ) steht unter Ziffer 30 ( Standgeräusch dbA ) der Wert 92P.
Als Fahrgeräusch ist dann 82N eingetragen.

Im Brief unter Bemerkungen ist dann ein Zusatz eingetragen: " Ziffer 30: Wert+100 ".

Was hat es damit auf sich?
Was bedeutet das?
Bestimmt nicht, dass es nun 192 dbA sein dürfen. ?(

Gruss,
Joachim
 
Lautstärke nach Baujahr

Prima, Werner ! Aber kannst Du uns auch noch die amtlichen Quellen mitteilen, in denen z.B. das mit dem 26 dB-Zuschlag steht ? Ich glaube, die Rennleitung wird sich nicht damit zufrieden geben, wenn ich sage, das hat der Werner so im Forum geschrieben. Die wollen schon richtig überzeugt werden. Tja, Karl, ich fürchte, da müssen wir nun durch, auch wenn das Thema eher lästig ist. Aber wenn Bürokraten erst mal anfangen...
 
Moin Moin,

@grijo: vermute einen Schreibfehler, sollte wahrscheinlich 02P heißen und dann die +100 ergeben 102db, ein vernünftiger Wert.

@bluebox: wenn die Grünen das nicht mal wissen wie sie messen sollen würde ich mich zurücklehnen und abwarten.

Gruß

Jogi
 
Original von Jogi
@bluebox: wenn die Grünen das nicht mal wissen wie sie messen sollen würde ich mich zurücklehnen und abwarten.
Hallo Jogi,

DAS kannst Du hier laut sagen.
Ansonsten gilt bei dem unwahrscheinlichen Fall,, daß so ne Kalkmütze eine BMW lautstärketechnisch vermessen will: Schnauze halten !

Laß die mal machen:
1. haben die keinerlei Ahnung mehr von den alten Meßverfahren.
2. werden sie - völlig korrekt - die neuen Verfahren anwenden
3. müssen sie dann 21 dB auf den Meßwert daraus aufschlagen, + 5 dB Meßtoleranz
4. vergessen die meisten Jungbullen ein vollständiges Meßprotokoll, das der Anwalt im Fall der Fälle einsehen kann
5. gibt es die wenig bekannte Vorschrift, daß das (fast nie gemessene) Umgebungsgeräusch mind. 10 dB unterhalb der Standgeräuschmessung sein muß. :D
6. Dazu darf keine Mauer oder andere schallreflektierenden Aufbauten in der Nähe sein.
7. Ohne Umgebungsgeräuschmessung und Eintragung derselben ins vollständige Meßprotokoll ist der ganze Schmaarn für die Tonne.

:aetsch:
 
Original von DirkHusa

77N Standgeräusch + Toleranz von 26 dB (A) = 103 dB (A) bei Nahfeldmessung.

Somit kann ich als Auspuff ne RedBull - Dose haben !! :lautlachen1:

Dirk :aetsch:

Hallo,

schön währe es, nur ist es leider anders. Die 102 db (A) werden schon mit der 2 Rohr Serien Anlage bis 1985 erreicht. Durch die immer wieder geänderten Meßverfahren sind die Werte nur bedingt vergleichbar. Richtig ist hingegen, daß ein Nachmessen nach den alten Vorschriften kaum, und dann noch auf die Schnelle, zu machen ist. Ich bemühe mich schon seit 1. Jahr ein paar Hoskes abgenommen zu bekommen.

Gruß
Walter
 
Hallo,
hatte am Donnerstag ein Gespräche mit TÜV, Dekra und der grünen Boxen Crew zu diesem Thema.
Und genau wie der Q-Treiber schon geschrieben hat sind die Jungs eher auf neue Fahrzeuge fixiert.
Eben genau wegen der alten Meßverfahren.
Einzig wenn der Polizei ein altes Motorrad viel zu laut erscheint muß es zum Tüv .
Aber in 99 Prozent der Fälle wird bei diesen wenig bewegten Oldies kein Aufhebens gemacht.
Außnahmen bestätigen die Regel.
Nicht vergessen werden darf aber auch,daß gerade die 2 V BMW einen fließenden Übergang vom Oldtimer zum noch Alltagsbike haben.
Eine 60/5 von 1970 hat im Grund noch die selbe Motorbasis wie eine
96er R 100 RT.
Natürlich verbessert verändert etc.
Das Eine ist ein echter Oldie,
das Andere noch lange nicht und eher ein Alltagsmotorrad.
Diese Unterschiede sollten nicht übersehen werden

Gruß
 
Wichtig ist den Text noch einmal genau zu lesen ( gilt auch für mich) die 26 db (A) werden auf dem Geräuschpegel der neueren Methode angerechnet !
Bei der alten Methode ist der Abstand der Messung ja wesentlich größer.
Da bei neueren Messungen die ja viel näher am Motorrad stattfinden gibt es eben diesen Auf oder Zuschlag, da sich der Geräuschpegel in der Nähe eben sehr verändert.
Mit Serienanlagen kein Problem
Bei Nachrüstungen eben von Fall zu Fall.
So meine Erfahrung.

Gruß
 
Original von werner
Wichtig ist den Text noch einmal genau zu lesen ( gilt auch für mich) die 26 db (A) werden auf dem Geräuschpegel der neueren Methode angerechnet !
Bei der alten Methode ist der Abstand der Messung ja wesentlich größer.
Da bei neueren Messungen die ja viel näher am Motorrad stattfinden gibt es eben diesen Auf oder Zuschlag, da sich der Geräuschpegel in der Nähe eben sehr verändert.
Mit Serienanlagen kein Problem
Bei Nachrüstungen eben von Fall zu Fall.
So meine Erfahrung.

Gruß

Das mit den 26 db (A) auf den Geräuschpegel der neueren Methode ist klar !!

Ich beschäftige mich auch schon länger mit dem Thema.


Mein Problem ist immer ein anderes.

Bei Auspuffanlagen (Eigenbau, Hoskes,..) ohne e-Nummer oder ABE verlangt der TÜV bei uns zusätzlich, den Nachweis, daß die Auspuffanlage die Geräuschvorschriften auch nach 100.000 km einhält.

Das ist ne ziemlich hohe Hürde.

Gruß
Dirk
 
Moin Dirk,

100.000 km ich hoffe doch 10.000 :oberl:

Meine Hoskes bestehen aus 1mm verchromten Stahl ohne Dämmwolle oder sonstigen klangverfälschenden Füllmaterialien. (81N + 26 = :D)

Da kann man doch durch Inaugenscheinnahme nach guter ingenieurmäßiger Praxis sehen, daß die in 10.000 km genauso leise sind wie neu. Diese Argumentation werde ich demnächst mal ausprobieren.

Bei 100.000 km müsste man wohl auf V4A zurückgreifen.

Bis gleich; auf nach Hohlenfels. :bier:

Thomas
 
@DirkHusa: son Keks hab ich noch nie gehört! Schaffen ja nachweislich nicht mal die Fahrzeughersteller, zumal doch wohl die wenigsten Motorräder die 100.000 km Grenzen erreichen bei einer durchschnittlichen Jahresleistung von 3000 km. Wäre mal interessant woher dein Kittelständer diese Weisheit hat. Der soll mal ne Vorschrift hierzu rausrücken.

Bei uns wollten die so einen Belastungsnachweis für eine Eigenbauschwinge haben, da kann ich es noch verstehen. Dies konnte aber einfach berechnet werden und gut.

Sach dem Typen du fährst 30000 km im Jahr und parkst in der Garage, natürlich fährst du nur bei schönstem Wetter, nie im Winter (Salz) und putzt nach jeder Fahrt. Dann soll der mal sagen warum die Abgasanlage Probleme kriegen soll.

Wenn es so eine Vorschrift geben soll, dann müsste ja jeder Hersteller eine Auspuffanlage kostenlos tauschen falls diese nicht 100000 km hält, das möchte ich sehen.

Fazit: Such dir nen anderen Prüfer.

Auspuff grundsätzlich:
-schwer wird es mit ungeprüften Anlagen bei Fahrzeugen mit einer EZ nach dem 1.1.1989, hier bestehen viele auf eine Abgasgutachten.
-vor 1989 ist es deutlich einfacher, hier wird u.U. eine Leistungsmessung verlangt die nicht mehr als 20% mehr Leistung als eingetragen ergibt. Dann üblicherweise Fahrgeräusch- und Standgeräuschmessung.

Es geht noch vieles aber längst nicht alles (auch wenn es legal wäre) bei jedem Prüfer.

Gruß

Jogi
 
Hoske eintragen

Hallo Walter,
ich habe meine Hoske (Nachbauten? m. herausnehmbarem Dämpfer) beim Boxershop in Krefeld problemlos in die Papiere bekommen.
Und fahren die anderen Kühe denn alle "ohne" ? Die Gemeinde müßte doch reichlich Adressen für diesen lästigen Papierkram haben.

Allzeit gute Fahrt,

Arno
 
Original von Jogi

Fazit: Such dir nen anderen Prüfer.

Jogi

Bloß nicht !!

Bisher hab ich von Ihm wirlich alles Eingetragen bekommen !! :D

Wenn ich mir ne Auspuffanlage selber baue kannst du mir ja Deinen Prüfer per PN mitteilen. :oberl:
Fahr ich halt da hin und gut. :hurra:

Dirk :sabbel:
 
Moin Moin,

@DirkHusa: Frag deinen Prüfer mal wo er die Weisheit mit den 100.000 km her hat, würde mich interessieren. Dann müsste er dir aber auch genau angeben können worauf du bei einem Eigenbau achten musst. Außerdem prüft m. E. der TÜV bei jeder HU die Auspuffanlage auf Ordnungsmäßigkeit. Ein Auspuff ist ein Verschleißteil, wenn defekt, dann neu. Vielleicht schaffst du es ja mit so einer Argumentationskette deinen Prüfer zu überzeugen.

Gruß

Jogi
 
Dieses folgende Anschreiben stammt von unserem örtlichen TÜV und ist an mich gerichtet. Das erhielt ich am letzten Freitag nachdem man meine Anfrage zu dem Thema geprüft hat. Ich habe den Herrn vom Tüv gebeten mir dazu einige Zeile zu schreiben. Und er war so freundlich.
Darin sind noch einmal alle Vorraussetzungen erläutert, die für die Eintragung von "Lärmverursachern" nötig sind ( Stand Juni 2009 )

Gruß Werner



Sehr geehrter Herr

bei der Nahfeld- Standgeräuschmessung handelt es sich um eine Vergleichsmessung um nachträgliche Veränderungen im Geräuschverhalten einfach feststellen zu können.

Dieser Vergleichswert unterliegt keiner direkten gesetzlichen Limitierung, ausschlaggebend ist nur der in den Papieren angegebne Wert.

Bei älteren Fahrzeugen wurde das Standgeräusch durch eine Fernfeldmessung ermittelt.
Um diese Messwerte weiterverwenden zu können, werden sie in den Nahfeldbereich "umgerechnet" indem 21dB aufgeschlagen werden.

Zusätzlich werden 5dB Messtoleranz "guteschrieben", wodurch die 26dB Zuschlag zustande kommen.
Dies gilt bei Geräuschangaben in dB(N) und phon (auch "D" für DIN-phon).
D.h., Fahrzeuge die bei der Nahfeldmesung um 26dB lauter sind als der angegebene "alte" Standgeräuschwert, werden auf jeden Fall beanstandet.

(Bei einer Angabe in dB(A) werden nur die 5dB Toleranz aufgeschlagen.)

Quelle StVzO §49 Rilli zur Geräuschmessung, Nachprüfung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge

Weiterhin kann die Polizei bei begründetem Verdacht -trotz bestandener Standgeräuschmessung- eine Fahrgeräuschmessung anordnen. (Und die kostet dem Lärmsünder sehr viel Geld, wenn sich der Verdacht erhärtet!)

Abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben wird natürlich jeder vernünftig denkende Mensch davon Abstand nehmen sein Fahrzeug einfach nur "laut" zu machen um seine Mitbürger damit zu belästigen.

Ich hoffe Ihre Fragen konnten damit geklärt werden.



Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

Ihr TÜV-Team
TÜV SÜD Auto Service GmbH
 
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