• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.
  • Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

Einzelabnahme Keihan Freeflow an einer Monolever Kuh, Erstzulassung Dez.90

Hallo,

für das Baujahr müßte BS AU 193/T2, or BS AU 193a: 1990/T2, oder BS AU 193a: 1990/T3 drauf stehen. Bei mir steht noch 35L auf dem Deckel.
Ich habe mir allerdings noch keine Gedanken gemacht über die Zulassung. Der KFZ Schein hat schon 2 Seiten und Zulassungen innerhalb der EU muß der TÜV schlucken ohne es nachprüfen zu können.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte an meiner Monolever RS die Freeflows, war stumpf beim TÜV damit, wurde diverse Male von Grün Weiß angehalten - aus anderen Gründen - wurde aber nie auf den Auspuff angesprochen. Sooo laut sind die Dinger nun auch nicht. Da würde ich mir die Eintragung echt sparen.

Gruß aus Celle,

Oliver
 
Ich hatte an meiner Monolever RS die Freeflows, war stumpf beim TÜV damit, wurde diverse Male von Grün Weiß angehalten - aus anderen Gründen - wurde aber nie auf den Auspuff angesprochen. Sooo laut sind die Dinger nun auch nicht. Da würde ich mir die Eintragung echt sparen.

Hallo,

da habe ich die gleiche Meinung wie Oliver. Mit nur 28mm Öffnung am Ausgang säuseln die Free Flow nur, im Gegensatz zu den /7 Free Flow. Ich lasse es darauf ankommen. TÜV geht immer ohne Beanstandungen. Normalerweise dürfe eine Auspuffanlage ohne ABE oder entsprechende ausländischen Zulassungen nicht in den Handel kommen, so sieht es zumindest das Gesetz vor.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie es aussieht, TÜV - keine Chance!

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das ist sehr erfreulich zu lesen. :]
Den Satz Töpfe habe ich noch, nur das Motorrad dazu nicht mehr. Hat der Motor 800cm³ oder 1000 cm³?
Stell doch bitte eine Kopie von der Zulassungsbescheinigung in die Datenbank.

Gruß
Walter
 
Hallo,

für das Baujahr müßte BS AU 193/T2, or BS AU 193a: 1990/T2, oder BS AU 193a: 1990/T3 drauf stehen. Bei mir steht noch 35L auf dem Deckel.
Ich habe mir allerdings noch keine Gedanken gemacht über die Zulassung. Der KFZ Schein hat schon 2 Seiten und Zulassungen innerhalb der EU muß der TÜV schlucken ohne es nachprüfen zu können.

Gruß
Walter

Hallo Walter,
wo hast Du die Kennzeichnung gefunden? Meine Frewlow von Boxup, Ausgang Durchm. 42 mm, haben gar keine Nr.
Hab ich an RS Bj 81, geht damit ohne potenzionale Probleme nach BRD fahren?

LG Pavel
 
Hallo Walter,
wo hast Du die Kennzeichnung gefunden? Meine Frewlow von Boxup, Ausgang Durchm. 42 mm, haben gar keine Nr.
Hab ich an RS Bj 81, geht damit ohne potenzionale Probleme nach BRD fahren?

LG Pavel

Die Kennzeichnung sitzt um die Auslassöffnung herum. Mit tschechischem Motorradkennzeichen solltest Du wegen dem Auspuff in Deutschland keine Probleme haben.

Gruß

Jogi
 
Hallo Walter,
wo hast Du die Kennzeichnung gefunden? Meine Frewlow von Boxup, Ausgang Durchm. 42 mm, haben gar keine Nr.
Hab ich an RS Bj 81, geht damit ohne potenzionale Probleme nach BRD fahren?

Hallo,

die Monolever ist leise gegen die Anlagen von der /7. Auf der Anlage der /7 ist keine Zulassung gleich welcher Art.

Gruß
Walter
 
Pavel, wenn Du mit Deiner Möhre nach Deutschland fährst, wirst Du kein Problem bekommen, solange Dein Auspuff den Bestimmungen Deines Landes entspricht.

In meinem Fall beispielsweise (polnisches Kennzeichen) reicht es aus, dass der Auspuff maximal 96db hat, gemessen nach einer bestimmten (unterschiedlich interpretierbaren) Vorschrift.

Das bedeutet nicht, dass ich meine Karre in Deutschland zugelassen bekommen würde, es sei denn, der Auspuff erfüllt die auf europäischer Ebene vereinbarten Bedingungen.
 
Hallo,

wie in Europa üblich ist alles geregelt und niedergeschrieben. Wichtig ist in dem Zusammenhang Artikel 2 und 2a. Sollte doch jeden Dorfpolizist wissen :D

Gruß
Walter
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Ja Walter. Das deckt sich mit meiner Aussage.

Ich darf aber hier auch einen Billigauspuff dranbauen, der die 96db nicht überschreitet und die Außenmaße des Fahrzeugs (Breite, Länge, Höhe) nicht verändert. Das ist einfach, denn die breiteste Stelle ist am Lenker. Damit darf ich herum fahren. Ich muss zu keinem TÜV wegen Eintragung. Sowas bekomme ich in Deutschland evtl. gar nicht eingetragen.

Anders sieht es mit einer Anlage aus, die in einem Mitgliedsland genehmigt wurde. Damit muss ich dann zwar in Deutschland noch zum TÜV aber das geht.

Hat ein Auspuff eine explizite Freigabe für mein Fahrzeug, dann muss ich damit in Deutschland nicht zum TÜV (denke ich zumindest), muss aber ggf. das Freigabedokument haben.

Mein Magura-Lenker vom Rabenbauer bspw. hat die selben Außenmaße wie der BMW-Lenker, nur die Biegeradien sind kleiner. Ich brauche hier in PL keine Eintragung. Das Teilegutachten reicht. In Deutschland muss ich ihn kostenpflichtig eintragen lassen.

Anderes Beispiel: ans Auto wurde eine AHK angebaut. Die muss in PL im Fahrzeugschein eingetragen sein.
 
... ans Auto wurde eine AHK angebaut. Die muss in PL im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Verständlich. In PL muss dann vorher ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis des Fahrzeughalters vorliegen...

13964-flugzeug-in-polen.jpg
 
Hallo,

sicher gibt es weiterhin nationale Gegebenheiten. Ein Trekhaken in den Niederlanden ist von Geburt an vorhanden. :lautlachen1:
Wie es hier aussieht wird sich in November beim Blaukittel erweisen. Mein PKW hat keinen Eintrag für eine AHK, eine AHK ist moniert mit einer ABE für das Fahrzeug. Eintragen oder nicht ist hier die Frage.

Gruß
Walter
 
Zurück
Oben Unten