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Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme

wolfgangm

Aktiv
Seit
09. März 2010
Beiträge
173
Ort
Landshut
Hallo,

ich habe eine kleine Frage.
Ich will bei meiner R75/6 die Elektrik umbauen. Es sollte so viel wie möglich vom Lampentopf in den Batteriebereich wandern. Ich habe eine LiFePO4 Batterie und somit habe ich da Platz.
Meine Frage. Wenn den Umbau mache, muss ich das dann vom TÜV abnehmen lassen?
Danke für die Unterstützung.

Wolfgang
 
Das meine ich nicht.

Hat was von Slapstick.

Man Stelle sich die Situation in einer Werkstatt vor.


Kunde: erklärt relativ ausführlich sein Problem, macht damit alles richtig, über mehrer Sätze und hier und da.
Meister: Nein.
Kunde: super danke! Ging voll schnell alles Tutti!

Witzig. :D
 
also ich finde das auch gut:lautlachen1:
Danke Micha, denn es gibt doch einige hier, die hätten erstmal gefragt warum weshalb, alles zerredet, und sich dumm gestellt was ein LiFePo ist.

Klar und deutlich! :fuenfe:

grüße Guido
 
Hallo,

ich habe eine kleine Frage.
Ich will bei meiner R75/6 die Elektrik umbauen. Es sollte so viel wie möglich vom Lampentopf in den Batteriebereich wandern. Ich habe eine LiFePO4 Batterie und somit habe ich da Platz.
Meine Frage. Wenn den Umbau mache, muss ich das dann vom TÜV abnehmen lassen?
Danke für die Unterstützung.

Wolfgang


super,

danke für die schnelle Rückmeldung )(-:

EINSPRUCH: Das gilt sol lange, wie du auch alle elektrisch betriebenen Funktionen beibehälst - sprich nichts wegläst. Wenn dann noch alles gut verarbeitet und verlegt wird, dann spricht nichts mehr gegen den Umbau.

Viel Erfolg
Hans
 
Moin,
und wenn er Öldruckkontrolle und Leerlaufschalter weglässt, muss er zum TÜV? Nur mal so als Gedankenspiel.
Gruß Egon
 
Bleibt noch die Öldruckleuchte.

Es ging um die Aussage, dass nichts weggelassen werden darf.

Gruß Egon
 
*seufz

Jetzt werdet ihr aber kindisch. Er hat niGS von irgendwas weglassen gesagt. Einfache Frage, simple Antwort.

Für mich, waren sich Frager und Antworter einige, das die Beleuchtungseinrichtungen aktiv bleiben. Sprich; Leuchten Vorne/Hinten und Blinker, tun weiterhin das was sie schon vorher machten. . .


Stephan
 
Kommt auf's Baujahr an. In der Regel sind Fernlicht- und Leerlaufkontrolle Pflicht.

Leerlaufkontrolle?

Ich war gerade noch mal draußen und habe in unseren Autos nachgeschaut.
Da war nichts dergleichen. Hast du für die Regel eine Quelle?
 
Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist.
Aber darum ging es nicht, sondern nur, ob ein Umlegen der Elektrik nach Achtern vom TÜV begutachtet werden muss.
Nein, muss es nicht, es muss halt alles den Vorschriften entsprechend funktionieren.
 
Genau so sollte es sein. Jetzt fehlt nur noch jemand, der die Vorschriften in eine APP packt und in der DB ablegt:applaus:
Gruß Egon
 
"Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist."


O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:

EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.

EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.

Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.

VG Werner
 
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.


Stephan
 
Deswegen hatte ein Kollege an seinem Gespann lediglich eine Kontrollleuchte für den rechten Blinker. Den konnte er als Fahrer nicht erkennen. Würde bei meinem Gespann auch passen.


Stephan

Hallo Stephan,
bei mir genau umgekehrt. Links seh ich nichts wegen der Verkleidung, rechts sehe ich den Blinker auf dem Kotflügel vom Beiwagen.
Habe aber die Kontrollleuchten für links und rechts.
Gruß
Pit
 
Klar. Hab ich auch. Weil, ich trag ja auch kein Holzfällerhemd und gel meinen Bart.

Aber wenn ich mal mein altes Gespann reduzier, dann wäre das eine Überlegung mit einer Minimalbeleuchtung.


Stephan
 
...

O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:

EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.

EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.

Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.

VG Werner

Weitere Ergänzung dazu...
Alle Kräder, über die wir hier gemäß Forumsnamen reden, haben eine BE nach StVZO. Das EU-Recht wird dem Kunden aber im Einzelfall zusätzlich zugebilligt, wenn es ihm Vorteile bringt.

Rein rechtlich sauber wäre jedoch ein konsequenter Aufbau entweder nach StVZO oder nach EU-Regeln. Wer sich aus beiden Rechtsgrundlagen nur die "Rosinen" rauspicken will, könnte bei manchem Prüfer Ärger bekommen...

Abgesehen davon finde ich die Strategie von BMW bezüglich der Kontrollen sinnvoll -einzig der DZM ist Luxus.
 
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