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Erfahrungen mit Eintragung Umbau ???

sandy

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09. März 2013
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Habe meine R 80 Rt beim erneuern der Lenkkopflager von der Vollverkleidung befreit nun wir sie in den nächsten Tagen fertig werden . Wer von Euch kann mir einen Tüv/Dekra in der Region Bergisch Gladbach /Leverkusen nennen der schon diese Umbauten genemigt und eingetragen hat .
Gruß Norbert
 
Hallo Detlef ,

habe ,die originale Lampe an neue Halter von Louis und Blinker von Polo angebaut, dazu noch Spiegel am originalen Lenker alles natürlich mit EU-Zulassung .Bin mir nicht sicher das ich damit ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere fahren darf.

Gruß Norbert
 
Doch, darfst Du!!!!

Ob der Mix von Louis und Polo genehmigungsfähig ist weiß ich allerdings auch nicht! Wenn Louis das zu bestimmen hätte ganz sicher nicht! Aber so!? Ich würd´s so lassen und nicht drüber reden!
 
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Doch, darfst Du!!!!

Ob der Mix von Louis und Polo genehmigungsfähig ist weiß ich allerdings auch nicht! Wenn Louis das zu bestimmen hätte ganz sicher nicht! Aber so!? Ich würd´s so lassen und nicht drüber reden!

Hi Norbert,
Also bei den Paralevern steht mit in der Fgnr, um welchen Typ es sich handelt, bei den Monolever nicht,
sodass ich es so wie h2ovolli halte.
Bei meiner "EX R 80 RT" ist alles eingetragen (Gespannumbau, Hilfsrahmen, andere Räder, Eigenbauschwinge, Bremsanlage, Motor getunt ) ABER dass die RT - Verkleidung im Rahmen des Umbaus verloren gegangen ist, ist weder separat eingetragen, noch hat es irgendjemanden in den letzten 8 Jahren irgendwie interessiert, weil es aus den Papieren auch nicht ersichtlich ist.
Die ABE gilt für alle Typen

Grüßle MartinA-GS
 
Wenn eine e-Nummer auf Blinkern etc. ist braucht nix eingetragen werden.
 
Die Verkleidung kannst Du ohne TÜV-Abnahme entfernen

Da kannste mal sehen, wie unterschiedlich die TÜ-Verein(e) sind.

Hab vor knapp 10 Jahren in Hessen die Verkleidung austragen lassen wollen, da kam vom TÜV'er deine Aussage im O-Ton.

Vor zwei Jahren beim Kaffee-Umbau meinte mein Bayrischer TÜVer bei der HU, das die Verkleidung ausgetragen werden MUSS.

Andere Länder, andere Sitten...
 
Guten Morgen Norbert,
wenn ich was umgebaut habe, was eingetragen werden muss, fahre ich entweder zum Tüv nach Leverkusen an der A3 nähe Bayer oder zum heimischen Dekra. An Deiner Stelle, würde ich das bei der nächsten regulären TÜV Abnahme machen.

Gruß Martin
 
Moin,

bei "gleicher ABE" wäre ich vorsichtig.

Die komplette Baureihe 247 hat von R65 bis R100 dieselbe ABE und man könnte auf die Idee kommen, alles lustig ohne Eintragung umbauen zu dürfen.

Nahezu jede zulässige Eintragung am Serienmopped steht im Umrüstkatalog und hier wiederum ist jede Eintragung nach §19.2 in Verbindung mit § 21 und das darf nur ein aaS in den alten Bundesländern beim TÜV in Neufünfland bei DEKRA.

Bei der 100er Ziegel RS ist beispielsweise die Verkleidungsdemontage nicht zulässig obwohl die ABE gleich ist.

Andreas
 
Moin Moin,

ich hab mir einfach die Verkleidungen wahlweise eintragen lassen, dann gibt es keine Diskussionen und ich kann an oder abbauen. Mein Prüfer hat das akzeptiert, da ja alle Varianten freigegeben sind von BMW.

Hinsichtlich Beleuchtung gilt es aber die Anbauvorschriften, z. B. Abstände der Blinker zueinander oder zum Scheinwerfer einzuhalten.

Gruß

Jogi
 
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