Erfahrungen zu neuem Siebenrock Zylinder für die Kleinen (R45/65) gesucht

JNE

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25. Jan. 2008
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411
Moin Moin,

jetzt sich die Zylinder ja schon ein paar Tage verfügbar.

Wie ist den so die ersten Erfahrungen? Machen die z.B. bei einer R45 ohne weitere Änderungen (wie Nocke) Spass/Sinn? Wird dann aus der Platzpatrone was Brauchbares?

Oder sollte man entweder gleich weitere Änderungen vornehmen, oder gleich eine R65 umrüsten? Und ist dann der kurze Endantrieb nicht zu kurz?

VG
 
Die Teile sind jetzt wie lange auf dem Markt? Eben. Warte mal noch bis zum Ende der nächsten Saison, vorher gibts dazu (wahrscheinlich) keine brauchbare Aussage.
 
Hunderte von R 45 Fahrern stürzen sich auf die Umbauteile von 7rock....
fahren Tausende von Testkilometern um Dir einen Erfahrungsbericht abzuliefern.

Wenn du etwas warten könntest?
Hat Herr F. ja bereits geschrieben.
Trotzdem.
Stay cool.....;)
Karl
 
Damals waren meiner Erinnerung nach keine Gutachten dabei. Ohne die ist an eine Legalisierung kaum zu denken.

/Frank

Dazu könnte man noch folgendes Anmerken,

nach einem Gutachten wurde nicht gefragt.

Außerdem, verkauft 7R in viele Länder dieser Welt und da stört es niemanden wenn kein gedrucktes Papier dabei ist.

Dann gibt es auch noch Menschen denen wäre die Eintragung völlig egal.

Es ist nun mal einer Firma 7R nicht so einfach möglich bestehende Gesetze zu umgehen.........

Gruß
Patrick
 
Moin.
Nun habe ich mich doch mal angemeldet um hier etwas beizutragen.

Das Profil werde ich bei Gelegenheit mal anpassen.

So nun zu der Antwort:
Zur R 45 kann ich nix beitragen, aber R 65....Basis war ne R 65 GS mit 27 PS.

Nach einigen hin und her habe ich mit ne Freund den Siebenrock Satz verbaut ( Danke Siggi! ). Siebenrock gibt 860ccm an, sind aber bei der Bohrung und Hub rechnerische 850ccm.
Dazu muss die Nockenwelle auf 50Ps, 32 Vergaser und R 65 Köpfe mit großen Ventilen versehen werden ( glaube es sind jetzt 40/42mm). Das ganze ist sehr drehfreudig, besonders mit dem leichten Schwung. Der hat aber bei mir sogar nochmal um 228 Gramm verloren.
Geht alles sehr gut, 3500km absolviert, kurzer Antrieb ist Geschmackssache, aber über dauerhafte 120km/h werden meine Arme ohne Verkleidung eh lang. Drehzahlmesser macht bestimmt nur Angst. :schock: Auch im 2ten Anfahren geht an der Ampel...wobei dann auch schon mal fliegen unter der Ölwanne kleben. Kann den Umbau nur empfehlen.
Ölverbrauch, minimal, wird aber auch nicht immer geschont.
Schön ist bei 40km/h noch im 5ten zu fahren. Bei 50km/h ist dann volles aufreissen ohne ruckeln/klingeln möglich.

Aber es gibt kein Gutachten. Briefkopien ( von Michel etc. werden nicht mehr akzeptiert ) Bei der Abnahme hat der Prüfer bei mir von ein Prüfstand abgeraten, weil mit den Stollenreifen wäre der Wert eh mitnichten gewesen (Stempeln beim Bremsen der Rolle).
Er hat die Daten der (fast baugleichen) R 80 G/S mit 50PS übernommen.
Nach Fahrversuchen schätze ich und andere aber eher noch ein paar PS mehr darin, aber das fixe hochdrehen trägt auch subjektiv dazu bei, ebenso die Fahrfertigen, ( mit 3kg Werkzeug ) 185kg.

Anbei noch 2 Bilder...jaja, da ist aber auch nicht nur der Motor umgebaut.

Gruß Lars
 

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Hallo Kurt,

genau so - ist ja auch kein großer Akt und bei solchen Umbauten gängige Praxis.

@Lars: Schöner schlichter Umbau, low budget - kein schnickschnack, kein paralever, einfache Technik die begeistert - gefällt mir!

Gruß - Thomas
 
da freut sich die Kardanwelle, fast kein Knickwinkel. Ziemlich hochbeinig, so a la Gelände-Gemse.
schön !!! feines Möppi. Wie sagt Vadder: simpel und doch einfach !
Gruß
Wolfgang aus S
 
...nach einem Gutachten wurde nicht gefragt. Außerdem, verkauft 7R in viele Länder dieser Welt und da stört es niemanden wenn kein gedrucktes Papier dabei ist.
....
Gruß
Patrick

Schön und gut. Trotzdem vergrößern fehlende Gutachten den Kundenkreis nicht gerade - was wiederum eine plausible Erklärung für wenige Erfahrungen mit den Umbausätzen sein dürfte.

Gruß
Frank
 
[FONT=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]....[/FONT]Zur R 45 kann ich nix beitragen, aber R 65....Basis war ne R 65 GS mit 27 PS.

Aber es gibt kein Gutachten. Briefkopien ( von Michel etc. werden nicht mehr akzeptiert ) Bei der Abnahme hat der Prüfer bei mir von ein Prüfstand abgeraten, weil mit den Stollenreifen wäre der Wert eh mitnichten gewesen (Stempeln beim Bremsen der Rolle).
Er hat die Daten der (fast baugleichen) R 80 G/S mit 50PS übernommen.
....
Gruß Lars

Hallo Lars, ein schönes Motorrad hast Du damit aus der R65GS gemacht. Bei der war es für den Prüfer leicht, die 50 PS einzutragen. Serienmäßig wurden ja die 247 Monolever auch mit 980ccm und 60PS verkauft. Dagegen sind in den 248er Modellen (R45 ausschließlich, R65 mehrheitlich) nur maximal 50PS zulässig. Da wird der TÜV schon eher mal zucken und ein Stück Papier sehen wollen.

Gruß
Frank
 
Hallo Lars.

Leistungstechnisch ergibt sich eine Steigerung. Wirtschaftlich ergibt sich eine Katastrophe. Behördlich ergibt sich nicht's Neues.

Werner
 
Danke des Lobes!
Ölfilterwechsel, ja entweder absenken oder in 1 Std 15 min alles noch handwarm auf der Werkbank liegen haben. Irgendwas ist ja immer. Vielleicht kommt ja noch nen Teilbarer Unterzug wie bei den VV Rahmen.

Und low Budget lassen wir mal dahin gestellt. Für das Geld hätte es auch schon eine Ladenneue Fremdmarken Enduro gegeben, die fast alles besser kann und noch leichter ist.

Aber das will ich ja nicht, und dann stört mich bei so einem Umbau auch das fehlende Gutachten nicht.

Und bei den Langhubern, die ein Big Bore Kit verbauen ist auch kein Gutachten dabei. Wer trägt dann mit einigen weiteren Änderungen die 70 - 80 PS ein? Und das dann bei noch mehr Leergewicht.

Gruß Lars
 
Hallo JNE.

Bei "Gutachten" ist zu unterscheiden, ob es ein Leistungsgutachten oder ein Teilegutachten ist.

Ein Leistungsgutachten, gibt Auskunft darüber welche Leistungen sich mit dem Teil bei dem und dem Motorrad ergeben. Mehr nicht.
Ein Teilegutachten gibt Auskunft darüber, dass es bei dem und dem Motorrad verwendet werden kann und darf.

Wenn du ein Leistungsgutachten hast, musst du in den Alten Bundesländern zum TÜV und in den Neuen zur Dekra. Eine Einzelabnahme ist fällig.
Das kann und darf wird abgeklärt. Sachdienliche Hinweise, eben ein Leistungsgutachten, helfen dem Prüfer. Aber im Prinzip ist es dem Prüfer Egal ob du Papiere mit dabei hast oder nicht.
Er besitzt Kraft seines Amtes, unter anderem auch die Möglichkeit die Leistung rechnerisch zu ermitteln.

Bei einem Teilegutachten musst du zu einer Prüfstelle, welche überprüft ob das Teil ordnungsgemäss Eingebaut ist. Kann jede Prüfstelle.
Ist das Teil ordnungsgemäß eingebaut, ist das Teil, via Zulassungsbehörde, einzutragen.

Im Falle der sogenannten "Michelgutachten" sind dies sogenannte Leistungsgutachten. Die Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra wird mit diesem "Gutachten" fällig.

Bei meiner R 65 ist der 860ccm vom 7R eingetragen. Bei der R45 Version (gleiches Moped mit weniger Leistung), sehe ich von Behördlicher Seite keine Probleme.

Es wir ja keine Tubine eingebaut.

Werner
 
Bei meiner R 65 ist der 860ccm vom 7R eingetragen. Bei der R45 Version (gleiches Moped mit weniger Leistung), sehe ich von Behördlicher Seite keine Probleme.

Werner

Hallo Werner,

Du würdest wahrscheinlich viele Menschen beglücken, wenn Du eine Brief.-/Scheinkopie Deines Eintrages für die Datenbank zur Verfügung stellst.

Danke und Gruß
Patrick
 
Hallo Werner,

Du würdest wahrscheinlich viele Menschen beglücken, wenn Du eine Brief.-/Scheinkopie Deines Eintrages für die Datenbank zur Verfügung stellst.

Danke und Gruß
Patrick


Hallo Patrick,

da frag' ich doch einmal dazwischen, ob Du denn noch wirklich einen TüV-ler kennst, der es aufgrund der Kopie eines Fahrzeugscheins (Neudeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil I) auf seine Kappe nimmt, ein Gutachten für einen Eintrag zu erstellen?


Eigene Erfahrung: Ohne Gutachten geht nix mehr!
Ich hatte schon Mühe genug, mit dem Hinweis auf Uralt-Gutachten für die Fournales-Federbeine (f. Zweiarmschwinge) nach gut einem halben Jahr der Anfragen und Suche endlich einen Eintrag zu erlangen.
Da ich aber von den Fournales überzeugt bin, hätte ich mir auch gerne ein Mono-Version für meine RT Classic zugelegt: Hierfür gab's jedoch nicht einmal ein "Uralt-Gutachten" (lediglich für ST bzw. G/S); von dennoch bereits erzielten Einträgen wurde zwar im Forum immer wieder berichtet, bei Nachfragen war aber alles "rechtzeitig" (regelmäßig vor oder bis Mitte 2012) erfolgt: Ein mir genannter, "eintragender" Prüfer hat auf tel. Anfrage bestätigt (...salvatorische Klausel: Soweit ich mich recht erinnere), dass trotz der früheren Eintragung auch bei ihm heute nix mehr ohne Gutachten geht.



Prinzipiell ja gar nicht so falsch:.
Etwa seit Mitte 2012 gab's offenbar eine Änderung der TüV-Richtlinien, die praktisch darauf hinausläuft, dass Briefkopien/alte Einträge als Vorlage nicht mehr genügen - es sollt' schon ein "richtiges" Gutachten sein.
Ist prinzipiell ja nicht so falsch, so wird immerhin eine unkontrollierte Vermehrung fehlerhafter bzw. unzulässiger Eintragungen verhindert.


...aber wozu noch Prüfer, wenn die gar nicht mehr prüfen?
Andererseits nehmen dadurch Prüfer aus (durchaus nicht unberechtigter) Angst vor rechtlichen Konsequenzen Ihren weiterbestehenden Beurteilungsspielraum und Prüfungsauftrag vermutlich gar nicht mehr wahr, sondern entscheiden nur noch nach (Fremd-) Gutachtenlage:
Im o.g. Beispiel hätte der Prüfer früher ja keine Sachargumente gegen eine Fournales-Abnahme gehabt, zieht sich heute aber zurück hinter den rechtlichen Schutzwall des Herstellergutachtens (das er ja nicht zu verantworten hat).
Damit ist der Prüfungsauftrag sowie die Prüfungskompetenz faktisch aufgegeben; der "Gutachten anschauen, lesen und ein Schriftstück zur Eintragung vorbereiten"-Teil ist bloße Verwaltung.
Schauen, ob's richtig montiert ist, könnte der Kfz-ler ja auch, die Gutachten in den Schein übertragen macht dann die Zulassungsstelle.
Und der TüVler sieht halt noch alle 2 Jahre der VW-Abgastestsoftware (...) beim Arbeiten zu oder erstellt Zertifikate für irgendwelche Büro-Abläufe oder beackert sonstige neue Geschäftsfelder.


Schöne neue Welt - durch die die RT nun nicht einmal mit dem gewünschten Fournales-Federbein fahren darf.



VG,
DZ
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach Werner,
wie du schreibst wird zwischen Teilegutachten und Leistungsgutachten unterschieden.
Weiter unten wird das "Michelgutachten" als Leistungsgutachten eingeordnet.

Ich verstehe die Einordnung nicht ?(, da im "Michelgutachten" sowohl eine Leistungskurve/Drehmomentkurve als auch die genaue Bezeichnung der zuverbauenden Teile aufgeführt sind. Es werden auch die Kennzeichnungsorte auf den Bauteilen genannt.

Schönen Tach wünscht...
 
Tach Werner,
wie du schreibst wird zwischen Teilegutachten und Leistungsgutachten unterschieden.
Weiter unten wird das "Michelgutachten" als Leistungsgutachten eingeordnet.

Ich verstehe die Einordnung nicht ?(, da im "Michelgutachten" sowohl eine Leistungskurve/Drehmomentkurve als auch die genaue Bezeichnung der zuverbauenden Teile aufgeführt sind. Es werden auch die Kennzeichnungsorte auf den Bauteilen genannt.

Schönen Tach wünscht...


Hallo.

Einen Beitrag weiter oben wird vom Forumsteilnehmer DZ, eben auch das Jahr 2012 beschrieben.
Was früher einmal war .... .
Erstaunlicher Weise, wirkt hier auch kein Bestandsschutz oder ähnliches. In der deutschen Bürokratie ist die rückwirkende Änderung eher eine Ausnahme. Das Michelgutachten ist nach derzeitiger Auswertung der Rechtslage durch den TÜV ein Prüfbericht.
Müsste aber deren Auswertung der Rechtslage an die Juristen weitergeben.
Die könnten dann einen Erfolg des eventuellen Klageweg, zunächst vor den Nationalen Gerichten, abwägen.

Eintragungen mit Prüfberichten sind jedoch durch den TÜV weiterhin möglich.

Werner

P.S.

Ich vertrete bei meinen Kommentaren den Bürger, der es satt hat von den Behörden durch immer mehr Schickanen/Auflagen als unmündig herabgesetzt zu werden. Jeder hier in dem Forum weiss ganz genau, wieviel Gefahr und Risiko von so einem Michel-, Siebenrock- oder wie auch immer Umbausatz für die Bevölkerung ausgeht.
 
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