Hallo Werner,
Du würdest wahrscheinlich viele Menschen beglücken, wenn Du eine Brief.-/Scheinkopie Deines Eintrages für die Datenbank zur Verfügung stellst.
Danke und Gruß
Patrick
Hallo Patrick,
da frag' ich doch einmal dazwischen, ob Du denn noch wirklich einen TüV-ler kennst, der es aufgrund der Kopie eines Fahrzeugscheins (Neudeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil I) auf seine Kappe nimmt, ein Gutachten für einen Eintrag zu erstellen?
Eigene Erfahrung: Ohne Gutachten geht nix mehr!
Ich hatte schon Mühe genug, mit dem Hinweis auf Uralt-Gutachten für die Fournales-Federbeine (f. Zweiarmschwinge) nach gut einem halben Jahr der Anfragen und Suche endlich einen Eintrag zu erlangen.
Da ich aber von den Fournales überzeugt bin, hätte ich mir auch gerne ein Mono-Version für meine RT Classic zugelegt: Hierfür gab's jedoch nicht einmal ein "Uralt-Gutachten" (lediglich für ST bzw. G/S); von dennoch bereits erzielten Einträgen wurde zwar im Forum immer wieder berichtet, bei Nachfragen war aber alles "rechtzeitig" (regelmäßig vor oder bis Mitte 2012) erfolgt: Ein mir genannter, "eintragender" Prüfer hat auf tel. Anfrage bestätigt (...salvatorische Klausel: Soweit ich mich recht erinnere), dass trotz der früheren Eintragung auch bei ihm heute nix mehr ohne Gutachten geht.
Prinzipiell ja gar nicht so falsch:.
Etwa seit Mitte 2012 gab's offenbar eine Änderung der TüV-Richtlinien, die praktisch darauf hinausläuft, dass Briefkopien/alte Einträge als Vorlage nicht mehr genügen - es sollt' schon ein "richtiges" Gutachten sein.
Ist prinzipiell ja nicht so falsch, so wird immerhin eine unkontrollierte Vermehrung fehlerhafter bzw. unzulässiger Eintragungen verhindert.
...aber wozu noch Prüfer, wenn die gar nicht mehr prüfen?
Andererseits nehmen dadurch Prüfer aus (durchaus nicht unberechtigter) Angst vor rechtlichen Konsequenzen Ihren weiterbestehenden Beurteilungsspielraum und Prüfungsauftrag vermutlich gar nicht mehr wahr, sondern entscheiden nur noch nach (Fremd-) Gutachtenlage:
Im o.g. Beispiel hätte der Prüfer früher ja keine Sachargumente gegen eine Fournales-Abnahme gehabt, zieht sich heute aber zurück hinter den rechtlichen Schutzwall des Herstellergutachtens (das er ja nicht zu verantworten hat).
Damit ist der Prüfungsauftrag sowie die Prüfungskompetenz faktisch aufgegeben; der "Gutachten anschauen, lesen und ein Schriftstück zur Eintragung vorbereiten"-Teil ist bloße Verwaltung.
Schauen, ob's richtig montiert ist, könnte der Kfz-ler ja auch, die Gutachten in den Schein übertragen macht dann die Zulassungsstelle.
Und der TüVler sieht halt noch alle 2 Jahre der VW-Abgastestsoftware (...) beim Arbeiten zu oder erstellt Zertifikate für irgendwelche Büro-Abläufe oder beackert sonstige neue Geschäftsfelder.
Schöne neue Welt - durch die die RT nun nicht einmal mit dem gewünschten Fournales-Federbein fahren darf.
VG,
DZ