EZ vor 1954 BAG befreit

robe007

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27. Feb. 2011
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131
Ort
Lörrach
Hallo Leute,

laut dieser Liste sind Fahrzeugteile für Fahrzeuge vor 1954 nicht BAG pflichtig.

Kann mir einer von euch sagen, was dies konkret beudeutet?

Kann ich da selbst ein Lenker zusammenschweissen oder es sind z.B. 104db eingetragen. Würde der Tüv auch zu ner coladose als Auspuff nichts sagen können solange 104db nicht überschritten werden?
 
Genau so, ganz besonders für alte Beleuchtungen wunderschön.

Doch sind 104 db dumm eingesetzt bestimmt ein Grund Dich zu ärgern.
 
Moin Moin,

hinsichtlich der Beleuchtung brauchst du keine Prüfzeichen auf den Teilen haben, d. h. du kannst beleuchtungstechnisch alles dranfummeln was entsprechend leuchtet.

104 dB sind komisch, da ist schon mal was gemacht worden, früher müssten es noch DIN-Phon oder so gewesen sein. Ob es 1954 noch gar keine Geräuschvorschriften gegeben hat kann ich dir nicht sagen, wenn dem so wäre hättest du aber eher gar keinen Wert eingetragen.

Grob gesagt geht aber bei der Erstzulassung ne ganze Menge.

Gruß

Jogi
 
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