Moin,
ich hab mal eine frage bezüglich des Fahrgeräuschwertes, der, wenn ich mich nich irre, als gesetzlichen Höchstwert bis 1983 oder 84 84Db nach N, also den nationalen Richtlinien angibt.
Jetzt folgende Frage: bei meiner /5 sind im Brief 80Db (N) als Fahrgeräusch eingetragen, allerdings hab ich in der Datenbank Briefegefunden, die 84Db als Höchstwert angeben. Nun also die Frage: können bzw. würden die Halbgötter in Blau mir den Fahrgeräuschwert auf das gestzliche Höchstmaß von 84Db erhöhen, vielleicht auch mit Verweis auf die Briefkopien, die hier in der Datenbank zu finden sind?
Vielen Dank und Gruß
Archibald
ich hab mal eine frage bezüglich des Fahrgeräuschwertes, der, wenn ich mich nich irre, als gesetzlichen Höchstwert bis 1983 oder 84 84Db nach N, also den nationalen Richtlinien angibt.
Jetzt folgende Frage: bei meiner /5 sind im Brief 80Db (N) als Fahrgeräusch eingetragen, allerdings hab ich in der Datenbank Briefegefunden, die 84Db als Höchstwert angeben. Nun also die Frage: können bzw. würden die Halbgötter in Blau mir den Fahrgeräuschwert auf das gestzliche Höchstmaß von 84Db erhöhen, vielleicht auch mit Verweis auf die Briefkopien, die hier in der Datenbank zu finden sind?
Vielen Dank und Gruß
Archibald