Fahrgeräusch

Archibald

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01. Juni 2011
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Kiel
Moin,
ich hab mal eine frage bezüglich des Fahrgeräuschwertes, der, wenn ich mich nich irre, als gesetzlichen Höchstwert bis 1983 oder 84 84Db nach N, also den nationalen Richtlinien angibt.
Jetzt folgende Frage: bei meiner /5 sind im Brief 80Db (N) als Fahrgeräusch eingetragen, allerdings hab ich in der Datenbank Briefegefunden, die 84Db als Höchstwert angeben. Nun also die Frage: können bzw. würden die Halbgötter in Blau mir den Fahrgeräuschwert auf das gestzliche Höchstmaß von 84Db erhöhen, vielleicht auch mit Verweis auf die Briefkopien, die hier in der Datenbank zu finden sind?

Vielen Dank und Gruß

Archibald
 
Natürlich gibt es die Möglichkeit, den Wert zu erhöhen. Eine Briefkopie wird ein pflichtbewusster Sachverständiger nicht anerkennen. Zwingend notwendig ist die Vorführung zur Geräuschmessung. Danach kann der Eintrag erfolgen. Das allerdings ist eine sogenannte "Prüfung umfangreich", die aufgrund ihres Namens schon nicht ganz billig ist.

Was ist eigentlich der Hintergrund zu Deiner Frage ???
 
Eigentlich nur reines Interesse, mir ist halt beim Durchstöbern der DB aufgefallen, dass es da eben trotz gleichem Models diesen Unterschied gibt.
Diese Vorführung zur Geräuschmessung, ist die auch notwendig, wenn an meiner Maschine die Standardtüten dran sind? Oder ebenhalt nur, wenn ich gleichzeitig auch Werksfremde Schalldämpfer eingetragen haben möchte? Denn nach meiner Beurteilung, und ich hoffe ich lehn mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster, sind die Standarddämpfer noch etwas entfernt vom Höchstwert, da ist also quasi noch Luft nach oben.
 
Sorry, aber wenn Du die Standard-Anlage fährst und das auch so bleiben soll, macht die Messung keinen Sinn. Wozu auch ?? Dann ist es doch völlig wurscht, welcher Wert in Deinem Schein steht.....:nixw:
 
Beim Fahrgeräusch spielen ja nicht nur die "Dämpfer" eine Rolle, auch das Rasseln und Klappern des Motors, das Singen der Zahnräder im Getriebe, das Abrollen der Reifen, das Pfeifen des Windes am Lenker, und was der poetischen Einfälle noch mehr sind.

Die Vorschriften für solch eine Messung sind pingelig und umfangreich :D
 
Ok, dann vielleicht noch ein Gedankenspiel, und ich hoffe ich nerve nicht zu stark, evtl bekomm ich von einem Kollegen Hosketüten, und wenn ich die eintragen lasse, muss ich doch sowieso eine Einzelabnahme machen lassen (dass das nicht billig ist, darüber bin ich mir auch im Klaren), und kann man dann nicht im gleichen Atemzug den Fahrgeräuschwert erhöhen?

Vielen Dank für eure Geduld mit mir.
 
Wenn Du andere Endtüten anbaust, die nicht mehr in die Toleranz passen, wird das sowieso eingetragen (Szenario: siehe oben). Neuer DB Wert + Angaben zur Auspuffanlage.
 
110dB ganz sicher aber nur als Standgeräusch.
Da kann man eintragen lassen, was man will (Gefälligkeitsgutachten ohne rechtlichen Nutzen), die Fahrgeräuschmessung wird im Zweifel die Wahrheit auf den Tisch bringen. Und da gelten die bei der Erstzulassung gültigen Grenzwerte. Auch bei Harleys!
 
Die Milwaukee-Alteisen-Fraktion schafft es ihren Hobeln legale 110 dB eintragen zu lassen :rolleyes:

Aber wie :nixw:
Da verwechselst Du Fahrgeräusch mit Standgeräusch. Das Standgeräusch liegt aufgrund des Messverfahrens über dem Fahrgeräusch und ist gesetzlich nicht festgelegt. Es dient lediglich zur schnellen Kontrolle, da sich daraus auch Rückschlüsse über die Einhaltung des Fahrgeräusches ziehen lassen. Wenn die Milwaukee-Freaks da 110 dB(A) eingetragen haben, dann haben sie meist irgendwelche Klappen im Auspuff ;)
 
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