Farbe Blinklichtkontrolle?

wiggerl

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12. Apr. 2007
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Schliersee
Servus Gemeinde,
nachdem ich feststellen musste, daß eine Bliklichtkontrolle zwingend erforderlich ist (zumindest für'n TÜV) hab ich gestern abend 'n zusätzliches Löchlein gebohrt und da ich grad nur grüne und rote LED habe, eine rote LED zur Blinklichtkontrolle eingebaut.
Bevor ich nun heut abend zum Lötkolben greife die Frage ans 2V-Orakel:

Darf ich eine rote Blinkkontrolle verwenden oder muß die orange sein?
Grün hätt' ich auch noch im Regal.

Danke

Grüße

Klaus

PS: Ich weiß, blöde Frage aber ich mag kein Mecker vom TÜV wegen solcher Kleinigkeit, wenn man's im Vorfeld vermeiden kann

2rad-123.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Klaus,

ich glaube nicht das eine Kontrollleucht zwingend ist, wenn man die Blinker sehen kann, was ja beim Motorrad ohne Verkleidung gehen sollte.
Meine R100 hat eine in den Original Instrumenten.
Einige Jahre hab ich einen alten Scheinwerfer mit Tacho in der Lampe gefahren. Da gab es keine zusätzliche Anzeige, und keiner hat sich dran gestört.
Meine MZ haben auch alle keine, von Haus aus.

Gruß
Ralf
 
Ich denke grün ist allgemeiner Standard für Blinkerkontrolle.

Rot würde ich nicht nehmen, da diese Farbe für Warnmeldungen genutzt wird.
Wer will schon bei jeder Abbiegung zusammenzucken. :]
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.624
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

hab' ich das Loch schon gebohrt...

Mist!

Klaus
 
... da Zulassung nach EG m. W. erst ab ca 2000 kam.

Macht man insbesondere dann gern, wenn man von dem nach EG erlaubten schmaleren Blinkerabstand vorne (240 statt 340mm) profitieren will. Es können auch einzelne Baugruppen (z.B. die Blinkanlage) nach EG-Vorschriften abgenommen werden.

Dann muß allerdings auch die Kontrollleuchte dran.

Gruß,
Markus
 
Darf ich eine rote Blinkkontrolle verwenden oder muß die orange sein?
Grün hätt' ich auch noch im Regal.


Original gab es an den 2-Ventilern nur grün oder orange als Blinkerkontrollen. Rot war für Warnmeldungen vorgesehen, Bremsflüssigkeit, Öldruck und Lichtmaschine.
 
Hallo Detlev,

ich glaube wir sprechen von der Neuzeit, b.z.w. von dem verfügbaren Wissen der Blaukittel. Wie es früher war weiß doch jeder, bei BMW z.B. orange Anzeige. Eine fahrende Kanonenkugel hat natürlich keine Anzeige.

Gruß
Walter
 
Also machen wir es kurz:

Eine 2V-BMW braucht keine Blinkkontrollleuchte.
Willst Du trotzdem eine, mach sie grün, da gängige Farbe dafür.

Basta.
 
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