Liebe Freunde,
hätte die Frage, ob es statthaft ist, die halbkreisförmige Ausnehmung an der Belagoberkante mittels Feile so zu erweitern und zu vertiefen, dass die Federklammer des ATE-Bremssattels da reinpasst. Mit Brembo-Stiftsatz dürfte das gehen - hab' aber keine BREMBO-Bremse. Ansonsten scheint der Ferodo-Belag aber in die ATE-Bremse reinzupassen. Mir kommt auch vor, dass das keine die Sicherheit beeinträchtigende Maßnahme sein dürfte, weiß aber nicht, wie das z.B. rechtlich ist (es handelt sich um eine R45-Vorderradbremse Baujahr 1/1980).
Hier sind noch ein paar Bilder zur Veranschaulichung (Teile der ATE-Bremse, mein Bremssattel mit den alten Originalbelägen (Form wie Lucas MCB 095) und die Ferodo-Beläge (Form wie Lucas MCB 019). Die Ferodo-Beläge an sich passen rein, nicht aber die Haltefeder. Wenn man im Bereich zwischen den Haltestiften noch soviel Material wegnimmt, dass die ATE-Federklammer reinpasst, dann sollte das der Festigkeit und Funktionsfähigkeit keinen Abbruch tun ... oder vielleicht doch und wie ist das rechtlich? Leichter rausfallen kann der Belag durch diese Maßnahme ja nicht...



Vielen Dank!
LG
Eberhard
hätte die Frage, ob es statthaft ist, die halbkreisförmige Ausnehmung an der Belagoberkante mittels Feile so zu erweitern und zu vertiefen, dass die Federklammer des ATE-Bremssattels da reinpasst. Mit Brembo-Stiftsatz dürfte das gehen - hab' aber keine BREMBO-Bremse. Ansonsten scheint der Ferodo-Belag aber in die ATE-Bremse reinzupassen. Mir kommt auch vor, dass das keine die Sicherheit beeinträchtigende Maßnahme sein dürfte, weiß aber nicht, wie das z.B. rechtlich ist (es handelt sich um eine R45-Vorderradbremse Baujahr 1/1980).
Hier sind noch ein paar Bilder zur Veranschaulichung (Teile der ATE-Bremse, mein Bremssattel mit den alten Originalbelägen (Form wie Lucas MCB 095) und die Ferodo-Beläge (Form wie Lucas MCB 019). Die Ferodo-Beläge an sich passen rein, nicht aber die Haltefeder. Wenn man im Bereich zwischen den Haltestiften noch soviel Material wegnimmt, dass die ATE-Federklammer reinpasst, dann sollte das der Festigkeit und Funktionsfähigkeit keinen Abbruch tun ... oder vielleicht doch und wie ist das rechtlich? Leichter rausfallen kann der Belag durch diese Maßnahme ja nicht...



Vielen Dank!
LG
Eberhard
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