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Französische Zulassung

Euklid55

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27. Okt. 2007
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24.544
Ort
Frankfurtam Main und Neustadt a.d. W
Hallo,

was braucht eine Franzose der ein in Deutschland zugelassenes Motorrad kaufen will für die Zulassung zu Hause? Reicht der Brief oder muß das Motorrad vor Ort sein?

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Walter

Der Franzose braucht vor allem gute Französisch-Kenntnisse, damit er sich in der Amtssprache erkundigen kann.

:&&&:

Oder er schaut hier

Fröhliche Weihnachten wünscht
Franz
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit letztem Jahr geht es nur noch online. Bei den Dokumenten brauchst du fahrzeugschein, tüv etc. Keine Überraschungen. Allerdings war zumindest letztes Jahr das System so schlecht, dass wir nach 6 Monaten hin in her die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben. Im Endeffekt war das eine gute Entscheidung, weil die Versicherung günstiger ist und Strafzettel nicht mehr interessant sind;)

ich wohne in Frankreich, wenn ich was helfen kann, immer gerne...
 
Kein TUV fuer Motorräder in Frankreich !

Man braucht nur den KfZ Brief , Verkaufsvertrag mit alle Daten von Kaufer, Verkaufer, Motorrad (Certificat de cession) und ein Konformität Zertifikat des Model, der man bei BMW France gegen Gebuhr beantragen muss.

Man muss auch zum Steuer Amt und dort ein Papier beantragen für die MWSt.
Aber den bekommt man umsonst, und braucht auch keine Steuer oder MWSt. bezahlen wenn das Motorrad schon als Gebraucht Motorrad zu sehen ist (also mehr als 6 Monaten Alt und > 6000 km wenn Ich micht gut errinere)

Achtung mit Motorrärdern über 100PS mit Baujahr < 2016 !
Im schlimchten Fall kekommt man diese in FR GAR NICHT zugelassen, weil bis 2016 bei uns die motorräder bei 100PS begrenzt waren.


Eine BMW R100 und seine 60 bis 70 PS macht natürlich keine Pb.

Was willst du den verkaufen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es geht um den Verkauf einer K1100 in das Massiv Central. Ich möchte ja nichts falsch machen und die Antworten sind ausreichend. Leistung 98 PS geht ja noch in Frankreich. Eine weiter Hürde sind z.Z. die Reisebeschränkungen.

Gruß
Walter
 
Moin,
Achtung mit Motorrärdern über 100PS mit Baujahr < 2016 !
Im schlimchten Fall kekommt man diese in FR GAR NICHT zugelassen, weil bis 2016 bei uns die motorräder bei 100PS begrenzt waren.
Das sollte kein Problem darstellen dürfen, da das Motorrad ja schon in einem anderen EU-Land regulär zugelassen war - Stichwort principe du Cassis de Dijon. Eine französische Behörde, die eine solche Zulassung verweigern wollte, könnte sich möglicherweise einer Handelsbehinderung innerhalb der UE schuldig machen (entrave technique au commerce).

Ich stelle solche "Handelsbehinderungen" auch immer wieder bei den französischen Banken fest: Überweisungen innerhalb der EU sind ja gebührenfrei (da kein Wechselkurs anfällt und alle Banken das IBAN-System verwenden). Trotzdem kann der französische Kunde bei den meisten Banken eine Überweisung FR > DE nicht selbst auslösen, sondern muss erst bei seiner Bank "anfragen" ... mmmm
 
Hallo,

das der französische Amtsschimmel noch undurchdringlicher ist, in Vergleich zu unserem, sollte allgemein bekannt sein.
Muß das Fahrzeug eine gültige TÜV Plakette haben? Die Plakette ist zwar gelb.
IMG_0280a.jpg

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:

Motorräder brauchen keine TUV im online System für die Zulassung in Frankreich ganz einfach weil in Frankreich gibt es so wie so kein TUV für Motorräder.

(Auto's natürlich schon)

Das mit der Zulassung von Motorräder > 100PS und < 2016:
Denen ist es egal, ob das Motorrad damals in einem anderen Land zugelassen war. Das reicht nicht aus.
Bei uns war sie damals mit mehr als 100PS nicht homologiert, deshalb wird auch keine Zulassung von solche importierte Modelle möglich sein.
Da Motorrad muss mindestens wieder auf 100PS von einem Händler gedrosselt werden, und muss dann übereinstimmen mit dem Model das damals in FR homologiert war.
Sollte dieses Model nie in Frankreich existiert haben in einer 100PS Version = NULL Chance für die Zulassung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nachdem ich mich in dem Wust der EU Verordnungen etwas schlau gemacht habe, ist die gültige Certificate of Conformity (COC) 2002/24/EG von 2002 für Motorräder. Das Fahrzeug ist von 1997. Könnte somit entfallen?

Gruß
Walter
 
Der COC Schein ist nicht zwingend in Frankreich gültig, auch wenn er "EU....irgendwas" heisst.

Wenn das Motorrad < 100PS hat (die genaue Grenze ist eigentlich 106) UND damals in FR auch importiert war, DANN kann der Importateur nach Frankreich einen Homologation Schein GEGEN GEBUHR besorgen.

Eine K1100 mit 98PS sollte keine Probleme machen. Ggf kann der Kaüfer bei BMW Frankreich vorab mal Fragen ob er den Homologation Schein für dieses Model bekommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der COC Schein ist nicht zwingend in Frankreich gültig, auch wenn er "EU....irgendwas" heisst.

Wenn das Motorrad < 100PS hat (die genaue Grenze ist eigentlich 106) UND damals in FR auch importiert war, DANN kann der Importateur nach Frankreich einen Homologation Schein GEGEN GEBUHR besorgen.

Eine K1100 mit 98PS sollte keine Probleme machen. Ggf kann der Kaüfer bei BMW Frankreich vorab mal Fragen ob er den Homologation Schein für dieses Model bekommen wird.

Hallo,

habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

Das wird auch noch zu schaffen sein.

Gruß
Walter

 
Hallo,

habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

Das wird auch noch zu schaffen sein.

Gruß
Walter


Hallo Walter,
du wirst doch nicht nach Frankreich auswandern wollen.:D
Dort hast du dann demnächst nur noch Ausgang bis 18.00
Uhr.:oberl:
Gruß
Klaus
 
Hallo Walter,
du wirst doch nicht nach Frankreich auswandern wollen.:D
Dort hast du dann demnächst nur noch Ausgang bis 18.00
Uhr.:oberl:
Gruß
Klaus

Hallo,

keine Angst Klaus. Die Garage muß leere werden, immer noch dem Motto: der alte Schrott muß raus und neuer Schrott muß rein.
Auch nicht viel schlechter als bei uns. Was nutzt dir die spätere Sperre wenn man schon tagsüber nicht in die Forsthäuser kann um sich zu stärken! Flüssige und feste Stärkung unterwegs ist mittlerweile ja auch verboten.
IMG_0870a.jpg
Ein Bild von damals...

Gruß
Walter
 
Hallo,

keine Angst Klaus. Die Garage muß leere werden, immer noch dem Motto: der alte Schrott muß raus und neuer Schrott muß rein.
Auch nicht viel schlechter als bei uns. Was nutzt dir die spätere Sperre wenn man schon tagsüber nicht in die Forsthäuser kann um sich zu stärken! Flüssige und feste Stärkung unterwegs ist mittlerweile ja auch verboten.
Anhang anzeigen 271476
Ein Bild von damals...

Gruß
Walter

Die Hoffnung stirbt zuletzt.:sabber:
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Hallo,

habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

Das wird auch noch zu schaffen sein.

Gruß
Walter



Eigentlich ja genau was Ich Ihnen erklärt hatte. Glaub doch manchmal die Franzose...:gfreu:
 
Eigentlich ja genau was Ich Ihnen erklärt hatte. Glaub doch manchmal die Franzose...:gfreu:

Hallo,

bei den Krafträdern hinken wir der Zeit hinterher. Die neuen Steuern auf KFZ in Frankreich sind ja ganz schön happig.
Was benötigt man für die Zulassung nun in Frankreich. Soll ja elektronisch gehen. Vorhanden ist der KFZ Brief (alte Ausführung), der KFZ Schein, ein alter TÜV Bericht und das Fahrzeug ist zugelassen. Das CoC Papier kommt von BMW France dazu. Reicht es?
Oder soll ich noch den KFZ Brief in die neue Zulassungsbescheinigung umschreiben lassen? Da müßte ich vorher noch zum TÜV. Der letzte TÜV ist von 2013 gelbe Plakette. So lange bin ich schon nicht mehr gefahren. Die K1100 LT SE soll vom Hof.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kanst die BMW nicht zulassen in Frankreich, dass muss der Kaufer unter seinem eigenen Login tun.

Wie schon gesagt ist für Motorräder KEIN TUV notwendig, wird auch nicht verlangt.

Die Zulassung geht NUR noch elektronisch und du brauchst dafür nur:

- Der alten KfZ Brief , Quer durchgestrichen und mit Hand Vermerkt "Verlauft am...." / "Vendue le..."

- Der Formular vom Steuer Amt in Frankreich der beweist dass du steuerlich mit dem Import deine Import Deklaration Pflicht getan hast beim Amt (Das Formular muss man beim Steuer Haus verlangen wo mann wohnt, dorthin gehen mit dem Verkaufsvertrag und den alten DE KfZ Brief, und eine Rechnung wo der Kaufpreis angegeben ist; Die Rechnung machst du von Hand auf ein Papier, du gibst die Kennzecihnung und die Bezeichnung des Motorrad an, und Kaufer und Verkaufer unterschreiben es)

- Der Konformität Zertifikat den man bei BMW France bestellt, bezahlt, und letzendlich inzwischen bekommen hat.

- Ein ausgefüllten Verkaufsvertrag CERFA 15776:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiNh5bCsIXuAhVwxoUKHU99Dx0QFjABegQIAxAC&url=https%3A%2F%2Fwww.formulaires.service-public.fr%2Fgf%2Fcerfa_15776.do&usg=AOvVaw1yM0Es0WF_FE-p6La76Vbh

- Eine Rechnung die beweist wo der Kaufer wohnt (zb eine Strom Rechnung)

Das sollte es sein.
 
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Hallo,

vielen Dank. Jetzt ist es mir klar. An der Einfachheit könne sich unsere Verwaltung ein Beispiel nehmen. Neben der Restzahlung geht es dann nur noch um die Übergabe. Entweder mit der französischen Zulassung das Fahrzeug abholen oder es mit einer Spedition versenden oder überbringen. Wegen der Beschränkungen z.Z. schwierig.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nach langen suchen habe ich auf die erforderliche Typenbezeichnung und Motornummer gefunden. Sind für den CoC Antrag bei BMW France neben 170€ erforderlich. Die Nummer ist im Gehäuse an der Kupplungseite eingeschlagen.

Die Nummer sollte wie folgt aussehen: 114ER 2497 2044,
Die Erklärung ist wie folgt:
11 = der Hubraum des Motorrads = 1100 ccm
4 = Anzahl von Zylindern
EA = Europäische Norm .
24 = Nummer der Woche des Herstellungsjahres
97 = Herstellungsjahr des Motors
und 2044 = Nummer des Motors, der in der Herstellungswoche gefertigt wurde.

Um den CoC Antrag auszufüllen, muß daher:
Motornummer 8 Zeichen = 24972044
Motor Typ 5 Zeichen = 114EA

Beim Boxer ab /7 steht die Nummer vorn links auf dem Motorblock.

Witzig ist die verlangte Angabe ob das Fahrzeug bei der Gendarmerie zu gelassen war. Dann muß ein bestätigter Umbau auf einen Doppelsitzbank erfolgen incl. den zweiten Satz Fußrasten. In der deutschen Zulassung ist es genau umgekehrt.

Mal sehen was der europäische Amtsschimmel noch so auf Lager hat. :&&&:

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der Zulassungsantrag geht elektronisch. Davor sind allerdings Wege zurückzulegen. So ist die französische Steuerverwaltung (Hotel de Impots) aufzusuchen um dann kostenlos das Formular QUITUS FISCAL zu bekommen. Weiter gab es Schwierigkeiten mit dem TÜV. Es gibt kein TÜV für Motorräder in Frankreich, jedoch beim Import ist es von Vorteil, eine TÜV Untersuchung zu haben, die nicht älter als 6 Monate ist. Mal sehen was noch alles für Hürden sind. Überführt kann das Fahrzeug erst nach dem 30.4.2021 so lange geht wegen Corona nichts. Das französischen vorläufige Zulassungskennzeichen (W, früher WW) ist nur im Inland zulässig.
Anhang anzeigen QUITUS FISCAL BMW K1100LTa.pdf

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nach 3 Wochen des Wartens nunmehr eine Antwort vom Käufer:

Die Beantragung eines Kfz-Zulassungsdokuments schreitet voran, aber ich bin von der Absurdität der französischen Verwaltung gestoppt, weil ich eine Versicherungsbescheinigung vorlegen muss, um eine Zulassungsnummer zu erhalten, und die Versicherung mich nach einer Zulassungsnummer fragt, um mich erreichen zu können. versichere ... Morgen werde ich den Macif (Versicherungsgesellschaft) sehen, wo ich fünf versicherte Fahrzeuge habe und ich habe Angst, meine Stimme erheben zu müssen ... sehr gutes Wochenende, beste Grüße

Nicht viel einfacher die EDV Zulassung als bei uns.:D

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht ist da Absicht hinter. Irgendwann verliert einer die Lust am Kfz. Vor allem wenn es eh nur für's Vergnügen sein soll, und geht stattdessen angeln. . .

Hab ja jetzt 'nen neuen Personalausweis. Kann man den zum Kfz anmelden nutzen? Oder was ist mit EDV-Zulassung gemeint?


Stephan
 
Hallo,

die Zulassung dauerte dann nur noch 2 Tage, der Postweg 1 Woche. Nur noch das Nummernschild anfertigen lassen und warten bis das Fahrzeug von Deutschland aus nach Frankreich überführt werden kann. Eben geht nix fix, wird bestimmt Mai. Das Jahr lege ich noch nicht fest.:&&&:

Gruß
Walter
 
.... tröste Dich,Walter.
Ich habe gerade eine Online Zollerklärung für den Import eines Oldtimer-Motorrades nach D abgegeben.
An einem Pflichtfeld habe ich dann 0,01 % Alkoholgehalt angegeben :lautlachen1:. Ich wäre sonst nicht weitergekommen und 100 % schien mir nicht passend :D
Wer da nicht verrückt wird, ist nicht normal :yeah:
Munter bleiben ! :wink1:
Martin
 
Hallo,

zwei Länder und die Zulassung ist im Prinzip gleich, nur halt ganz anders. Die letzte Hürde.:pfeif:
Von der Auslieferung zu Corona Zeiten ganz zu schweigen.
Wie befestige ich das Nummernschild für Frankreich. Nach der Vorschrift muß das Nummernschild mit dem Fahrzeug vernietet werden. Ist klar, das Fahrzeug behält lebenslang das gleiche Nummernschild. Vernietet mit dem Kotflügel-Kunststoff? Welche Niete, eine Eisenniete oder kann es auch eine Hohlniete sein?

Gruß
Walter
 
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