Funktionskontrollanzeige

Stefan-K

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19. Okt. 2022
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86
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Laufach
Hallo,

ich habe ein Rücklicht/Bremslicht gekauft bei dem der TÜV zuerst gesagt hat geht nicht, weil die notwendigen Kennzeichnungen auf der Leuchte fehlen.
Nun hab ich mir vom Händler eine Genehmigung vom KB besorgt in der die Nutzung erlaubt ist. Allerdings nur in Verbindung mit einer Funktionskontrollanzeige.

So wie ich das verstehe, muss da ne Lampe angehen, wenn die Brems oder Rückleuchte nicht geht.

Ich hab schon mal nach diversen Begriffen gegoogelt, komm da aber nicht weiter. Das kann ja nicht einfach ein Relais sein das mir ne Lampe anwirft wenn kein Saft da ist. Der müsste mir ja auch dann eine Meldung bringen wenn die Leuchte defekt ist.

Hat so was von euch schon mal jemand verbaut oder gebaut?

Wenn das zu Aufwendig ist, müsste ich mir Gedanken um ein anderes Heck machen...
Wollte eigentlich in den Sport Evolution Rahmen diese angesprochene kleine Rücklicht einlassen.

VG
Stefan
 
Moin,
Der müsste mir ja auch dann eine Meldung bringen wenn die Leuchte defekt ist.

Hat so was von euch schon mal jemand verbaut oder gebaut?
Ja, BMW z.B. hat das serienmässig in der K-Reihe verbaut.

Alternativ kannst Du ein Lichtleiter-Kabel nehmen, das ist dann obendrein noch energiesparend :D

Wenn Du mehr Hilfe zu einer elektronischen Variante suchst, müsstest Du uns schon verraten, um welches Rücklicht es genau geht. LED, Glühlampen, ... ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Ja, BMW z.B. hat das serienmässig in der K-Reihe verbaut.

Alternativ kannst Du ein Lichtleiter-Kabel nehmen, das ist dann obendrein noch energiesparend :D

Wenn Du mehr Hilfe zu einer elektronischen Variante suchst, müsstest Du uns schon verraten, um welches Rücklicht es genau geht. LED, Glühlampen, ... ?


Hi,

Danke für die Antwort.

Das BMW das hatte ist gut zu wissen.....

Lichtleiter fällt aus, das die Lampe ja brennen muss, wenn das Licht defekt ist.

Hier der Link zum Rücklicht:
https://www.dock66.de/Shin-Yo-Micro-LED-Ruecklicht-Bremslicht-Kombination-12V-ECE

VG
Stefan
 
Ich meine Honda hatte auch mal eine Bremslichtüberwachung.

PS: Man könnte doch in der Leuchte eine Fotodiode platzieren und deren Signal verwerten.
 
Die Lichtleitervariante finde ich sehr charmant – bei meinem Saab 99 war so jeder einzelne Schalter am Armaturenbrett illuminiert.

Und dass die Beschaltung der Funktionskontrolle (aus oder an bei funktionierendem Leuchtmittel) explizit vorgeschrieben ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Gruß,
Florian
 
Hallo Stefan,

also ich würde den Schrott zurückgeben. In der Artikelbeschreibung steht mit E-Zulassung - das suggeriert ja, dass das Rücklicht ohne weites Zubehör verbaut werden darf. Wenn das, mit der Kontrolllampe, nicht in der mitgelieferten Beschreibung steht, ist das ein Sachmangel. Darauf muss hingewiesen werden.

Mich ärgert es wenn Hinz und Kunz irgendeinen Schrott verkaufen, der bei uns nicht zugelassen ist, oder einem nur Probleme bereitet.
 
... In der Artikelbeschreibung steht mit E-Zulassung - das suggeriert ja, dass das Rücklicht ohne weites Zubehör verbaut werden darf. ...

Hallo,

da steht sogar noch mehr, nämlich "nicht eintragungspflichtig".

War aber vielleicht so gemeint, dass es nicht eintragungspflichtig ist, weil es gar nicht eintragungsfähig ist. ;)

Kann man eigentlich nur akzeptieren, wenn man das Teil als kostenloses Muster portofrei zugeschickt kriegt.

Kurz ausgedrückt: eine Unverschämtheit! Juristen würden eventuell eine passendere Formulierung wählen.

Gruß, Wolfram
 
Hallo,

da steht sogar noch mehr, nämlich "nicht eintragungspflichtig".

War aber vielleicht so gemeint, dass es nicht eintragungspflichtig ist, weil es gar nicht eintragungsfähig ist. ;)

Kann man eigentlich nur akzeptieren, wenn man das Teil als kostenloses Muster portofrei zugeschickt kriegt.

Kurz ausgedrückt: eine Unverschämtheit! Juristen würden eventuell eine passendere Formulierung wählen.

Gruß, Wolfram


Na ja......
Für Maschinen neueren Baujahres ist ja alles ok. Die haben ja auch eine solche Überwachung. Demnach ist alles gut.

Ich möchte hier auch betonen, dass ich mit dem Händler in Kontakt stehe, er alles versucht eine Lösung anzubieten und auch angeboten hat die Leuchte zurück zu nehmen.
Nochmal... Der Händler ist wirklich TOP!!!
 
Hallo Stefan,

also ich würde den Schrott zurückgeben. In der Artikelbeschreibung steht mit E-Zulassung - das suggeriert ja, dass das Rücklicht ohne weites Zubehör verbaut werden darf. Wenn das, mit der Kontrolllampe, nicht in der mitgelieferten Beschreibung steht, ist das ein Sachmangel. Darauf muss hingewiesen werden.

Mich ärgert es wenn Hinz und Kunz irgendeinen Schrott verkaufen, der bei uns nicht zugelassen ist, oder einem nur Probleme bereitet.


Hi,

wie schon geschrieben... Der Händler ist super kulant und nimmt die Lampe auch zurück. Er selbst hat immer, in allen Gesprächen signalisiert hier zu helfen weil er diese Thematik auch noch nicht kannte....
Von Ihm hab ich ja auch erst die Dokumente vom Kraftfahrt Bundesamt.

Für Modelle (K Reihe) die eine solche Überwachung haben stimmt ja alles was geschrieben steht. Übrigens verkauft diese Leuchte "fast" jeder der Zubehör in Sachen Motorrad verkauft.

Also wohl eher ein Problem des Baujahres ....


VG
Stefan
 
Hallo,

ich habe ein Rücklicht/Bremslicht gekauft bei dem der TÜV zuerst gesagt hat geht nicht, weil die notwendigen Kennzeichnungen auf der Leuchte fehlen.
Nun hab ich mir vom Händler eine Genehmigung vom KB besorgt in der die Nutzung erlaubt ist. Allerdings nur in Verbindung mit einer Funktionskontrollanzeige.

VG
Stefan

Moin,

was fürn Aufwand... :rolleyes:

Ich verstehe das Problem mit dem TÜV-Onkel nicht... ist ihm diese Info vom TÜV-Süd nicht bekannt?
Danach könnte er das Rücklicht/Bremslicht wohlwollend betrachten.
Wenn nicht mal zum nächsten TÜV-Süd-Stützpunkt fahren und da vorsprechen ;)
Diese "In-etwa-Wirkung" wird nicht nur für Importfahrzeuge sondern auch für andere einzelne Bauteile angewandt.

https://www.tuvsud.com/de-de/branch...mport-und-zulassung/importfahrzeug-richtlinie

Gruß
 
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