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Fussgängerzone

UtzL

meistens aktiv
Seit
13. Feb. 2016
Beiträge
198
Ort
Am Rande des Schönbuchs
Werte Expertenrunde!
Darf ich mein Motorrad durch eine Fussgängerzone schieben?
Wenn ja: Darf Motor laufen oder muss er abgestellt sein.
Vielleicht weiss jemand was.:oberl:
 
Springt er nicht mehr an, wenn du ihn ausmachst?
Darf ich dann auch ein Auto hinterherschieben?
Fragen über Fragen???
:nixw:

Ein Fahrrad darfst du jedenfalls schieben
 
So weit ich weiß, darf man ein Motorrad überhaupt nicht schieben.
Bin letztes Jahr auch mal in der Fußgänerzone gelandet. Die Einbahnstraße endete an einer Tiefgarageneinfahrt, die für Motorräder gesperrt war.
Mein Ziel war in der Fußgängerzone. Ein zurück gab es wegen der Einbahnstraße nicht.
Vor dem schieben hätte ich keine Angst.
Schiss hatte ich wegen dem Parken in der Fußgängerzone vor dem Laden.
Haben alle nur dumm geschaut.
Die genaue Rechtslage habe ich nicht geprüft.
 
Werte Expertenrunde!
Darf ich mein Motorrad durch eine Fussgängerzone schieben?
Wenn ja: Darf Motor laufen oder muss er abgestellt sein.
Vielleicht weiss jemand was.:oberl:

Ohne laufenden Motor ist das, als ob Du ein Fahrrad schiebst (rechtlich). Abstellen ist nur erlaubt, wenn es nicht als Parken (länger als 3 min oder vom Fahrzeug entfernen) gilt.
 
Eine Freundin von mir hat vor vielen Jahren ihr Motorrad auch immer einer Fußgängerzone gegenüber ihrer Wohnung geparkt.
Eines Tages war dann morgens ein Strafzettel dran wegen Fahren in der Fußgängerzone.
Nach vielen Diskussionen ( es hatte sie ja keiner fahren gesehen, und schieben war anscheinend kein Problem) wurde dann ein Strafzettel wg. Parken in der Fußgängerzone draus.

Gruss
Burkhard
 
Schieben ist erlaubt, fahren und parken grundsätzlich verboten. Es besteht seitens der Kommune die Möglichkeit, das Fahren und Parken zu bestimmen Zeiten und/oder für bestimmte Personen(gruppen), z.B. Anwohner, zu gestatten.
 
...
Nach vielen Diskussionen ( es hatte sie ja keiner fahren gesehen, und schieben war anscheinend kein Problem) wurde dann ein Strafzettel wg. Parken in der Fußgängerzone draus.

Gruss
Burkhard

Das wären heutzutage 55 Euro, das Fahren kostet "nur" 50 Euro.
 
Eine Freundin von mir hat vor vielen Jahren ihr Motorrad auch immer einer Fußgängerzone gegenüber ihrer Wohnung geparkt.
Eines Tages war dann morgens ein Strafzettel dran wegen Fahren in der Fußgängerzone.
Nach vielen Diskussionen ( es hatte sie ja keiner fahren gesehen, und schieben war anscheinend kein Problem) wurde dann ein Strafzettel wg. Parken in der Fußgängerzone draus.

Gruss
Burkhard
Demnach dürfen die nervenden E-Tretroller für Bewegungsfaule, die neuerdings in unseren Fußgängerzonen herumstehen, dort auch nicht parken. Strafzettel wegen Falschparkens erhalten sie deswegen aber nie.
Dass sie vor dem Abstellen i. d. R. nicht dort hingeschoben, sondern hingefahren wurden, liegt ebenfalls auf der Hand …

Gruß
Carsten
 
Demnach dürfen die nervenden E-Tretroller für Bewegungsfaule, die neuerdings in unseren Fußgängerzonen herumstehen, dort auch nicht parken. Strafzettel wegen Falschparkens erhalten sie deswegen aber nie.
Dass sie vor dem Abstellen i. d. R. nicht dort hingeschoben, sondern hingefahren wurden, liegt ebenfalls auf der Hand …

Gruß
Carsten

Gute Argumentation - stehen auf dem Fußweg dito.
 
Diese E-Roller sind von den Kommunen gewollt / gepampert.
Deshalb wird da wohl mit zweierlei Mass gemessen, bzw. beide Augen zugedrückt.
Würde ein Verwaltungsakt zur legalisierung dieser Umstände angestossen,
die Roller kämen nie in den Verkehr, also vielleicht in einigen Jahren.

Das ist so meine derzeitige Erkenntnis.
Ich lasse mich aber gerne belehren, sollte ich mit dieser Annahme falsch liegen.

Zurück zum eigentlichen Thema.
Vielleicht wäre es ganz nützlich, wenn man wüsste warum das Utzl sein Mopped durch die Fuzo schieben möchte und dann wo abstellen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn da ein nachvollziehbarer Umstand zugrunde liegt, so manche Kommune doch auch da die Augen zudrücken würde. Aber das würde ich mit dem Gemeindevollzugsdienst, bzw. der Ortspolizei"behörde" klären.


Gruss Holger

P.S. was passiert mir eigentlich, wenn ich nachts besoffen nach hause torkle, über so einen blöden e-roller stolpere und der sich an ein Auto anlehnt und eine schöne Schramme im Hochglanzlack hinterlässt?
 
Zuletzt bearbeitet:
P.S. was passiert mir eigentlich, wenn ich nachts besoffen nach hause torkle, über so einen blöden e-roller stolpere und der sich an ein Auto anlehnt und eine schöne Schramme im Hochglanzlack hinterlässt?

Dann verlierst Du, wenn es ganz dumm läuft, Deinen Führerschein wegen angeblicher Verkehrsgefährdung. ;)
Ansonsten ist es eine Sache für die Privathaftpflicht. Denjenigen zu finden, welcher den Roller so "geparkt" hat, dürfte sich mehr als schwierig gestalten.

Am wenigstens passiert, wenn Du schnell bist! ;)

Aber wer läuft schon nachts durch eine Fußgängerzone? :pfeif:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir im Wohngebiet stehen die immer auf den Gehwegen.
Und die Autos wie Perlen auf der Schnur an dr Kandl.

Gruss Holger

P.S. dann muss ich sturzbesoffen sein, wg. Unzurechnungsfähigkeit oder so.
 
Dann verlierst Du, wenn es ganz dumm läuft, Deinen Führerschein wegen angeblicher Verkehrsgefährdung. ;)
Ansonsten ist es eine Sache für die Privathaftpflicht. Denjenigen zu finden, welcher den Roller so "geparkt" hat, dürfte sich mehr als schwierig gestalten.

Am wenigstens passiert, wenn Du schnell bist! ;)

Aber wer läuft schon nachts durch eine Fußgängerzone? :pfeif:

VG
Guido

Der letzte Fahrer der Rollers sollte kein Problem sein, die Dinger haben doch ein Kennzeichen. Auch bei Vermietung ist der Fahrer bekannt.
 
Der letzte Fahrer der Rollers sollte kein Problem sein, die Dinger haben doch ein Kennzeichen. Auch bei Vermietung ist der Fahrer bekannt.
Aber nicht, wer das Ding zuletzt BEWEGT hat. Den kann jeder nach dem ordnungsgemäßen Abstellen durch den letzten Mieter geschoben haben, die Dinger sind nicht gesichert.
Wir sind übrigens bei Whataboutism und off Topic. ;)
 
Aber nicht, wer das Ding zuletzt BEWEGT hat. Den kann jeder nach dem ordnungsgemäßen Abstellen durch den letzten Mieter geschoben haben, die Dinger sind nicht gesichert.
Theoretisch ja, praktisch nein.
Im übrigen piepen die Dinger immer, wenn ich sie vom Gehweg in Richtung Müllcontainer schiebe … ;)

Gruß
Carsten
 
Theoretisch ja, praktisch nein.
Im übrigen piepen die Dinger immer, wenn ich sie vom Gehweg in Richtung Müllcontainer schiebe … ;)

Gruß
Carsten

Praktisch kann man Parkverstöße per App melden, theoretisch könnten die Betreiber die letzten Nutzer ermitteln, praktisch passiert das aus o.g. Gründen der Nachweisbarkeit nicht.
 
Merke, deshalb nachts mit Handschuhen! Keine Fingerabdrücke am Tretroller, den man in den nächsten Müllcontainer wirft (Späßle, idde machen!)
 
Praktisch kann man Parkverstöße per App melden, theoretisch könnten die Betreiber die letzten Nutzer ermitteln, praktisch passiert das aus o.g. Gründen der Nachweisbarkeit nicht.
Nun ja, bis der Betreiber seine Außendienstsklaven schickt, sind bereits fünf Sehbehinderte über diesen herumstehenden oder -liegenden Elektroschrott gestolpert …

Gruß
Carsten
 
Nun ja, bis der Betreiber seine Außendienstsklaven schickt, sind bereits fünf Sehbehinderte über diesen herumstehenden oder -liegenden Elektroschrott gestolpert …

Gruß
Carsten

Was an der von mir beschriebenen Haftungssituation nichts ändert.
Aber hier geht es nicht um Elektroroller, obwohl wir im Forum sind. )(-:
 
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