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Fußraste - Problem mit den "Grünen"

R80

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04. März 2007
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211
Ort
Ostelsheim
Liebe 2V-Gemeinde,
am Wochende hatte ich eine verschärfte Kontrolle durchzumachen. Nachdem nichts Habhaftes gefunden werden konnte, wurde die Fahrer-Fußraste bemängelt und mit "Punkten" bedroht => siehe Bild.
Da mein "Freund und Helfer" auch nicht 100% Bescheid wusste, hat er das Ganze fotografiert und will sich schlau machen, ob ich der "Buße" zugeführt werden soll.

Zur Info - diese Rasten habe ich vor ca. 15 Jahren im Zubehör erstanden (Unterlagen nicht mehr vorhanden) und bin damit seither immer problemlos durch den TÜV gekommen. Die Rasten sind klappbar und befinden sich an den originalen Aufhängungspunkten. Brems- und Schalthebel sind Original.
Mein Moped ist eine R80 Monolever Bj.90.

Kennt sich einer mit der Sachlage aus? Im Netz finde ich nur Angaben zum Thema Fußrastenanlagen.

Danke für Eure Beträge. Gruß, Micha
 

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Moin Moin,

an was für nen Verkehrsfrosch bist du den geraten? Die Rasten sehen nach Tarozzis aus. Du hast den originalen Schalthebel und auch den originalen Bremshebel verbaut, d. h. die Bremsübersetzung ändert sich nicht.

Du hast also nur reine Austauschrasten verbaut. Ich hab auf die schnelle keine Vorschrift in dieser Hinsicht in der StVZO gefunden. M. E. wird da nix nachkommen. Ansonsten sicherheitshalber die Rasten eintragen lassen.

Klappbar müssen m. W. Rasten nicht mal sein. An meinem neuen Projekt hab ich auch starre Rasten verbaut und eingetragen.

Gruß

Jogi
 
Hallo,
guter Link. So kenne ich das auch. Alles, was nicht in der Serie/Baureihe verbaut war, muss entweder angenommen und eingetragen sein oder eine ABE haben. Was ein TÜV-Ing. kulanterweise durchgehen lässt, kann bei der Trachtengruppe zu Problemen führen. Wenn dann einer der Grünweißen/Blausilbernen auch noch selber Biker ist und sich mit der Materie auskennt hat Mann/Frau ein Problem.

Die meisten Schupos sind zufrieden, wenn man innerhalb der StVO unterwegs ist, keine Krawalltüten spazieren fährt und auf den richtigen Reifen noch genügend Profil ist.... Die machen auch nur ihren Job.
 
Genau das Gleiche habe ich mir auch angeschaut - auch hier ist aber das Bild einer Rastenanlage abgebildet.
In der § 61 StVZO Absatz 2 habe ich nur den Satz gefunden:
"Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein."
 
Hallo,
die StVZO schreibt lediglich vor, dass welche verbaut sein müssen. Welche für Dein Bike zulässig sind, bestimmt die Betriebserlaubnis, die der Hersteller vor Serienstart absegnen lassen muss. Alle Änderungen danach führen zu Erlöschen der BE. Es seid denn s.o.
 
OK, im Link ist eine Rastenanlage abgebildet, ich denke das ist aber nur allgemein gehalten, im Text heißt es ja dann nur Fußrasten.

An Juniors CR haben wir Sportrasten der Firma Vorholt & Klein verbaut, war beim TÜV überraschenderweise kein Problem obwohl weder Gutachten noch ABE dabei waren.
Fahr doch einfach mal beim TÜV vorbei und frag, ob sie die Rasten eintragen.

Seh grad du wohnsch im Ländle, dann frag mal beim TÜV Pforzheim, da lass ich prüfen und eintragen.


Gruß
Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

die Originalrasten sind auch nicht klappbar; ein Materialgutachten (Tarozzi?) wäre nicht übel, vielleicht gibt es sowas in unserer Datenbank, aber manche Rastenanlagen (z.B. Knoscher) tragen keine Kennzeichnung und werden auch so eingetragen ("o.Kennz.")

Das illegale H-Rohr der Auspuffanlage haben die Jungs wohl übersehen?

Herzliche Grüße

Alfons
 
Fußrasten müssen definitiv eingetragen werden, es sei denn, sie haben eine ABE. Jeder sachverständige Prüfer trägt aber auch andere Rasten auch ohne Gutachten ein, wenn sie ihm stabil genug erscheinen und eine minimale nutzbare Breite von 80mm haben.
Wenn ein Sachverständiger bei einer HU die anderen Rasten nicht erkennt oder übergeht, ist das kein Freibrief!
 
Ist die Jagdsaison jetzt wieder eröffnet ? Motorradaktionstage der Rennleitung liebe ich ja am meisten. Alles was sich auf 2 Räder bewegt abwinken und dann rumpupen. :schimpf:
Ich habe das jetzt nicht irgendwie greifbar und beziehe mich nur auf hörensagen aber müssen an Fussrasten wenn Rund nicht Gummi oder zumindest O-Ringe oder sowas drauf?
 
Moin Moin,

der Link zum TÜV Hanse ist mit Vorsicht zu genießen. Die Infos da sind teilweise unvollständig, teilweise aber auch grob falsch.

Was gilt ist das Gesetz. Sollte es dort interpretierbares geben dann sollte das in den Arbeitsanweisungen stehen.

Es halten sich einige Gerüchte immer noch hartnäckig. Nicht bei jedem Umbau erlischt sofort die BE. Grob kann man sagen, dass nur bei vorliegen einer Verkehrsgefährdung, z. B. scharfe Kanten oder bei Abgasverhalten (laute Tüten) oder Verkehrsunsicherheit (abgefahrene Bremsen) die BE erlischt. Beim Auspuff war das Erlöschen der BE die letzte Zeit ausgesetzt, meine aber gehört zu haben das es wieder kommt.

Das Gesetz schreibt m. W. die Asugestaltung der Fußrasten nicht vor, d. h. weder klappbar noch gummiert ist gefordert. Und ob ein reiner Austausch der Rasten eintragungspflichtig ist wage ich auch mal in Frage zu ziehen. Auch für Austauschbremshebel ist keine ABE nötig.

Gruß

Jogi
 
Es halten sich einige Gerüchte immer noch hartnäckig. Nicht bei jedem Umbau erlischt sofort die BE. Grob kann man sagen, dass nur bei vorliegen einer Verkehrsgefährdung, z. B. scharfe Kanten oder bei Abgasverhalten (laute Tüten) oder Verkehrsunsicherheit (abgefahrene Bremsen) die BE erlischt.
Das Erlöschen der BE setzt tatsächlich eine Gefährdung voraus. Die wird man hier wohl nicht konstruieren können, wenn die Rasten anständig befestigt sind.

Das Gesetz schreibt m. W. die Asugestaltung der Fußrasten nicht vor, d. h. weder klappbar noch gummiert ist gefordert. Und ob ein reiner Austausch der Rasten eintragungspflichtig ist wage ich auch mal in Frage zu ziehen. Auch für Austauschbremshebel ist keine ABE nötig.

Alles, was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (eine Flügel- statt einer Sechskantmutter ist beispielsweise keine "feste Verbindung" ;) ) muß entweder durch die ABE des Fahrzeugs (die Typgenehmigung), durch eine ABE des Zubehörteils, durch eine entsprechende Eintragung, oder eine e- oder eine KBA-Nummer abgesegnet sein (das gilt streng genommen beispielsweise auch für die nachträglich an den Lenker geschraubte Navihalterung). Daß der TÜV-Prüfer das "geflissentlich übersehen" hat, ändert an der Vorschrift nichts. Er baut ja schließlich auch nicht deine Bremsbeläge aus und sucht nach der Nummer...

Alles andere ist schlicht nicht legal (auch der Austauschbremshebel nicht, wenn er dem genehmigten Typ nicht entspricht). Zwar erlischt die Betriebserlaubnis nicht zwangsläufig, ein Verstoß gegen §23 der StVO (Verstoß gegen die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs) bleibt dennoch übrig. Das ist aber wohl nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (Bußgeldkatalog 107.2 - 25€, keine Punkte).


Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn er nun mal doch da ist, der Kläger, hilft's nicht, sich auf "der Prüfer hat nix gesagt" berufen zu wollen.

Gruß,
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

das sehe ich anders. Die ABE des Fahrzeugs sagt ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung den geltenden Vorschriften entspricht.

Bei Austausch einiger Bauteile, wie z. B. Bremshebel, ist m. E. gar nicht geregelt. Wenn es sich um verkürzte Bremshebel oder verstellbare handelt, werden diese schon mal gerne mit ABE verkauft weil m. W. die Vorschriften bei EG-zugelassenen Fahrzeugen da deutlich von unseren alten Moppeds abweichen. Das Problem ist halt, dass weder TÜV noch die Polizei Kenntnis über alle Vorschriften haben kann. Die StVZO über die wir bei unseren alten Möhren sprechen ist in einigen Punkten da einfach nicht so ausführlich so dass für uns Spielraum bleibt.

Eine Vorschriftsmäßigkeit bedeutet ja nur, dass das Mopped zum Zeitpunkt des Betriebs den für die EZ gültigen Bedienungen entspricht. Das scheint hier gegeben. Anders wäre es, wenn der Auspuff deutlich zu laut ist, da ein solcher lauter Auspuff auch zum Zeitpunkt der EZ nicht mehr möglich war.

Bei den ganzen "billigen" Austauschbremshebeln aus Aluguß würde ich mal vemuten, dass dort keine Prüfung stattgefunden hat.

Gruß

Jogi
 
...Die ABE des Fahrzeugs sagt ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung den geltenden Vorschriften entspricht...

Hallo Jogi,

meine "Auslegung" (und persönliche Erfahrung): die ABE sagt aus, daß der Fahrzeug- bzw. Auslieferungszustand zum Zeitpunkt der Typprüfung den geltenden Vorschriften entsprach. Jede Veränderung an diesem (Auslieferungs-) Zustand ist durch die o.g. "Legalisierungsmaßnahmen" abzudecken, um weiterhin vorschriftsmäßig zu bleiben.

Ob Zubehörbremshebel geprüft oder ungeprüft verkauft werden, hat m.E. damit überhaupt nichts zu tun. Alkohol darf auch verkauft werden, trotzdem darf man damit nicht im Straßenverkehr rumfahren ;)

Daß heutige Prüfer und Pozileibeamte nicht wissen können, was an die Kisten laut Typprüfung (=ABE) drangehört und was nicht, schafft zwar einen gewissen praktischen Spielraum, aber nicht notwendigerweise einen legalen ;).

Gruß,
Markus
 
Hallo Markus,

meine Kernaussage ist halt, dass nicht alles was am Mopped geändert wird auch zwangsweise eingetragen werden muss (oder eine ABE haben muss).

Und in dem vorliegenden Fall bin ich der Auffassung, dass die Raten auch ohne Eintrag gefahren werden dürfen da die Bremsübersetzung nicht geändert wird, die Fußrasten geeignet sind, und keine Gefährdung durch die Rasten vorliegt.

Wie gesagt, bei Fahrzeugen nach EG sieht es anders aus. Da werden m. W. Spiegel mit E-Prüfzeichen verlangt. Bei Spiegeln nach StVZO reichen die 60 qcm (hier ist z. B. der TÜV Hanse Link falsch) Spiegelfläche, nach EG gibt es Mindestmaße, je nachdem, ob der Spiegel rund oder eckig ist.

Ich hoffe mal, dass der Themenstarter uns hier auf dem Laufenden hält.

Gruß

Jogi
 
meine Kernaussage ist halt, dass nicht alles was am Mopped geändert wird auch zwangsweise eingetragen werden muss (oder eine ABE haben muss).

Wenn das so wäre, gäb's keinen §21 und 22 (und keinen Ärger).

Meine Vermutung ist, daß der Themenstarter (je nachdem, ob's dem "Kläger" den Aufwand wert ist) entweder die o.g. 25€ berappen muß oder gar nichts.
 
Ich denke, dass bei den Fußrasten eben schon eine ABE oder andere Abnahme vorhanden sein muß.
Der Grund: Jeder Richter wird dir das Teil als Sicherheitsrelevant einstufen.
Dies ist gegeben, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Und wer kann da Widersprechen, dass das der Fall ist wenn man z.B. bei 100km/h aufsteht um sich die Falte in der Hose zu glätten und dann die Fussraste weg bricht?

Aus diesem Grund ist eine Abnahme für die Fußrasten entweder einzeln oder ABE notwendig.

Da die der R100R natürlich eine für den Typ 247E besitzen habe ich kein Problem. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
da ist eben sehr viel auslegungssache des prüfers. wenn ich mir überlege, dass mein gletter-heck ohne festigkeitsgutachten oder abe eingetragen wurde, und dann für fussrasten ne abe verlangt wird ? nun, als besitzer und fahrer sollte man sich um solche sachen vorher kümmern. wäre wohl kein ding gewesen eine eintragung " fussrasten vom typ ..." zu bekommen, auch ohne abe oder gutachten. wenn man dann in ner kontrolle an den falschen gerät, kann das ärgerlich enden.

es liegt meiner meinung nach immer an der auffälligkeit. solange ich meine q vom erscheinungsbild immer nahe an einem originalen bmw-modell belassen hatte, und ein paar wesentliche veränderungen eingetragen hatte, bin ich mit "kleinigkeiten" wie zb. fussrasten auch sehr entspannt umgegangen. nach meinem letzten umbau hat sich das geändert. das motorrad fällt als umgebaut auf und nichtzuletzt durch den recht kernigen auspuff, fordert es quasi die rennleitung auf, genauer hin zu schauen.

gruß
claus
 
Mir wurden schon in den späten 80ern selbstgedrehte, gerändelte VA-Rasten ohne Gutachten problemlos eingetragen. Ein Sachverständiger kann das innerhalb seines Ermessensspielraums machen, wenn er von Material und Ausführung überzeugt ist.
Es ist immer besser, sich jede Kleinigkeit eintragen zu lassen; auch, wenn es zunächst Zeit und Geld kostet. Bei einer Kontrolle hat man so die besseren Karten und spart dann wiederum Zeit, Geld und Nerven! ;)
Wie Klaus schon erwähnte ist das vor allem bei offensichtlich umgebauten Fahrzeugen sehr vorteilhaft!!!
 
So, mein erster telefonischer Kontakt mit dem TÜV hat folgendes erbracht: Eintagung nur mit ABE oder Teilegutachten - beides bei meiner alten Raste nicht vorhanden.
Danke erst mal für die vielen Antworten - werde berichten so wie sich Neues ergibt.
Kennt einer sportlich aussehende Rasten für 247-Monolever (zumindest mit Teilegutachten), die ich eintagen lassen könnte - will aber die originale Anbaupunkte beibehalten - da auch Soziusrasten montiert sind.
Gruß, Micha
 
Hallo Micha,

ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich glaube, ABM oder KVT haben oder hatten "Universalrasten" im Programm. Vielleicht wirst Du auch bei Luois fündig.

Gruß

Alfons
 
Moin Moin,

ohne Gutachten darf nur ein aaS eintragen. Frag gezielt bei TÜV nach einem nach. Ich würde versuchen genau die jetzt montierten Rasten eintragen zu lassen, das nimmt dem ggf. folgenden Teil seitens der Polizei den Wind aus den Segeln. Wenn du die Rasten tauscht könnte es wie ein Schuldeingeständnis aussehen.

Am besten fährst du zu einer größeren TÜV-Prüfstelle hin und zeigst die Rasten vor Ort. Die meisten denken bei Rasten immer automatisch an komplette Rastenanlagen.

Gruß

Jogi
 
Genau so. Der Prüfer mit der richtigen Ausbildung kann das bewerten und eben eintragen. Egal ob Gletter-Heck oder Fußraste.
Jeder andere muss sich an Gutachten halten.

Bei der Gasabnahme Wohnmobil darf auch nur der mit der nötigen Ausbildung. Ganz einfach.
 
Hallo Micha,

ich hatte beim TÜV in Böblingen sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Junge hat mir sogar Samstags -ohne- Voranmeldung meine Reifen eingetragen... er meinte nur, das ist doch wohl kein Problem, sind ja nur metrische Angaben anstatt zöllige. Erst wollte er es Samstags nicht machen wegen dem Papierkram, dann meinte ich nur, kein Problem, dann lass ich die Papiere halt da und hol sie im Laufe der folgewoche.... dann hat ers trotzdem direkt komplett gemacht.

Ich denke bei deinen Rasten wird er schmunzeln und die direkt eintragen.... sind ja wohl auch net anders als die universellen bunten Alurasten von den üblichen Versandverdächtigen...

Drück dir die Daumen

Gruß
der Indianer
 
So - das Thema ist erledigt. Am Samstag habe ich die Rasten "ohne wenn und aber" beim TÜV Pforzheim eingetragen bekommen.
Danke für die zahlreichen Tipps. Gruß, Micha
 
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