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Geräuschgrenzwerte bei Motorrädern

Dort steht drin : Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen.

ist das tatsächlich so?
 
Diese Aussage hat mich auch etwas gewundert und ich konnte das so nicht glauben.
Einer Recherche in diversen ABEs ergab aber eine Bestätigung.
R51/2 (1949): "je Zylinder ein Auspufftopf" :D
R50/5 (1969): "Typ 5615 links / 5616 rechts"
usw.
Nach 1994 findet sich immer eine Genehmigungsnummer für die Auspuffanlage drin.
 
Ich glaube, da hat sich ein Fehler eingeschlichen.

Textpassage:
.....Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.....

Muß es nicht heißen, die zu diesem Zeitpunkt die Betriebserlaubnis seitens des KBA erhielten ??

Es gibt viele Motorräder mit EZ-Datum nach dem 07.11.1980 mit "N" im Brief, Schein.
Meine G/S z.B. ist auch EZ 1982 und hat noch die "N" drinstehen.

Das war mir noch nie so ganz klar. :oberl:

Ich hoffe da auf den Jogi !!

Dirk :wink1:
 
Als ich vor ca. 7Jahren bei meiner R100R eine 2in2 Anlage eintragen lassen wollte,frgte der gute Mann beim TÜV als erste:Welches Baujahr?
Nach der Antwort: 4/93 sagte er nur Komm vorbei. Danch wurde die Anlage mit einer Briefkopie eingetragen.
Ob das heute noch mit einer Briefkopie geht:nixw:.

Klaus
 
Moin Moin,

der Artikel ist m. E. sehr oberflächlich zusammengeschustert. Ab EZ 1.1.1989 gibt es Abgasrichtlinien die eingehalten werden müssen, hierzu ist ein Abgasgutachten vorzulegen welches man als Privatmann m. E. nicht bezahlen kann. Daran scheitern dann die meisten. Vor EZ 1989 kann man Eigenbauauspuffanlagen unter Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte eintragen lassen. M. W. werden Leistungssteigerungen bis 20% hierbei toleriert, darüber muss der Prüfer entscheiden ob das Fahrwerk, Bremsen etc. geeignet sind.

Aus dem Artikel kann man sinnvoll nur rausziehen, dass es unterschiedliche Geräuschwerte für verschiedene EZ gibt und das warst. Den Artikel sollte man also besser perforieren und auf ne Rolle packen.:D

Gruß

Jogi
 
Leider musste ich auch schon sehr häufig feststellen,
dass auch durchaus mündige Bürger die Mitteilungen in der Presse für bare Münze nehmen. Selbst offizielle Mitteilungen einer Behörde werden dann angezweifelt: "Aber in der Zeitung steht doch..........."!
Manchmal geht mir die sogenannte Pressefreiheit einfach zu weit:
Diese primitiven Sackgesichter können für den Schwachsinn, den sie verzapfen, nicht mal belangt werden.
 
Hallo,

für mich war die Aussage über den Zuschlag für das Messverfahren - = + 21 dB(A) und die Toleranz = + 5 dB(A) - für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 7.11.1980 besonders interessant. Ist das so zutreffend? Oder hat der Redakteur auch hier unsauber recherchiert?

Viele Grüße

Ewald
 
Hallo,

für mich war die Aussage über den Zuschlag für das Messverfahren - = + 21 dB(A) und die Toleranz = + 5 dB(A) - für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 7.11.1980 besonders interessant. Ist das so zutreffend? Oder hat der Redakteur auch hier unsauber recherchiert?

Viele Grüße

Ewald

Moin Moin,


das gilt nur für die alten N-Werte bei den Standgeräuschen. Beispiel: du hast 82 dB (N) als Standgeräusch eingetragen, dann darfst du bei einer Polizeikontrolle 82 dB + 21 dB ("Umrechnung "N" zu "P") + 5 dB (Toleranz) = 108 dB erzielen. Wichtig hierbei ist auch die Meßdrehzahl, wenn die Nennleistung über 5000 U/min liegt (Eintrag Schein) dann wird bei halber Nenndrehzahl gemessen, wenn die Nenndrehzahl unter 5000 U/min liegt wird bei 3/4 Nenndrehzahl gemessen.

Wenn du natürlich schon als Standgeräsuch "P" eingetragen hast, dann gibt es nur die 5 dB Toleranz auf den eingetragenen Wert.

Gruß

Jogi
 
Bei mir steht garnix mehr dahinter.
Stand 101 Fahr 86 ohne Zusätze.
Ist bei meinem Krad aber glaube ich auch ziemlich egal, denn bei mir steht unter Ziffer 5 noch mal ausdrücklich:
Kraftrad ohne Lärmbeschränkung :D

Gruss
BOT
 
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