Original von Euklid55
Nein, den Handel mit Gebrauchtwagen oder auch Motorrädern halte ich für höchst risikoträchtig.
Hallo,
wer sagt dann dem Händler das er Dieses und Jenes Geschäft mit Gebrauchtfahrzeugen machen muß? Doch nur die Gier nach Geld!
Wenn das Geschäft für Ihn nicht lohnenswert erscheint wird er kein Gebrauchtfahrzeug einkaufen/verkaufen und bei einer Inzahlungnahme wird der Einkaufspreis so niedrig sein das noch etwas für Ihn noch genug hängen bleibt. Dann hat er halt ein Risiko zu tragen.
Wenigstens ist nach der neuen Rechtssprechung nicht immer der Käufer selbst Schuld wenn er ein Gebrauchsfahrzeug kauft.
Gruß
Walter
NA ja Walter,
das ist nicht so ganz einfach wie Du es siehst.
Der Handel mit gebrauchten Dingen ermöglicht es Menschen Dinge zu kaufen, die sie sich neu nicht leisten können.
Wenn das für Dich schon nicht akzeptabel ist kannste jetzt aufhören zu lesen.
Ich meine auch nicht Dinge, die sie sich gar nicht kaufen sollten, weil ohnehin Luxus ! Nö. GAnz einfach die Familienkutsche oder das Fahrzeug um zur Arbeit zu kommen etc.
Dass der Händler solcher gebrauchten Dinge auch leben möchte, weil es sein Broterwerb ist, sollte akzeptabel sein, denn sonst würde niemand mit Handel Geld verdienen können und wollen (Konsequenz: Markt sehr klein, Preise immens hoch)
Wenn Du heute einen gebrauchten PKW oder auch ein gebrauchtes Motorrad als Händler verkaufst, geschieht es nicht selten, dass das Fahrzeug innerhalb der ersten 6 Monate mit jedem Furz wieder auf Deinen Hof gestellt wird und Du reparieren darfst. Dass ein gebrauchtes Fahrzeug eben einige Macken haben kann (die Du auch als Händler vielleicht gar nicht bemerken KONNTEST..) dürfte uns allen einleuchten.
Als Händler zahlst Du in diesen Fällen immer drauf. Man kann solchen armen Kerlen einfach nur empfehlen, nehmt das Fahrzeug zurück und Geld zurück und gut ist. Aber wenn der Kunde das nicht will, reparierst Du Dir nen Wolf.
Es gibt - gar nicht so selten - Fälle, in denen Kunden das Auto zB trocken fahren und dann der Motor kapital defekt ist, oder das Fahrzeug absichtlich beschädigen um so evtl altersgemäße Abnutzung kostenfrei renoviert zu kriegen. In den ersten 6 Monaten bist Du als Händler auch da in der Beweislast. Versuch das mal hinzukriegen!!
Der Gesetzgeber, der diese Vorschriften im Rahmen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes erlassen hat ist zum einen ganz deutlich von einer gewissen Lobby gesteuert worden und hat zum anderen (dieses Gesetz ist - wie viel andere - mit der heißen Nadel gestrickt m.E.) die Konsequenzen nicht völlig geblickt.
Sicher hat es immer schwarze Schafe unter den Gebrauchtwagenhändlern gegeben (und es gibt sie noch) aber den redlichen Händlern wird durch diese Gesetzgebung die Existenz gefährdet, besonders wenn sie mit alten/älteren Kfz handeln, die bekanntlich anfälliger für Mängel sind als zB Jahreswagen etc.
Also von Gier in diesem Zusammenhang zu reden wird der Sachlage nicht so ganz gerecht meine ich.
Ach ja, auch ich spreche aus beruflicher Erfahrung auf diesem Gebiet (bin kein Händle

r)