GS Abgas Co bis 4,5

Bis zum letzten Baujahr. Für Motorräder mit einer Erstzulassung ab 1.1.89 ohne G-Kat gilt dieser Wert, soweit vom Hersteller nicht anders angegeben.
Alles, was vor diesem Datum zugelassen wurde fällt nicht unter die Pflicht zur AUK. Der Wert wird übrigens im Leerlauf gemessen, die Leerlaufdrehzahl wird hierbei auch geprüft und muss sich innerhalb der vom Hersteller gemachten angaben befinden.
 
Hi

Die 4,5 Vol% gelten für alle 2-Ventil-Boxer. Unabhängig vom BJ vom SLS und von der Vorgabe im WHB. BMW hat bei Einführung der Motorrad AU damit den gesetzlich höchstmöglichen Grenzwert übernommen. Es gab damals eine entsprechende Bescheinigung von BMW dazu. Aber die Prüfstellen wissen das auch so, bzw. können es nachsehen.

Wobei z.B. eine 100er GS mit 4.5% viel zu fett im Standgas läuft. Ideal sind nach meiner Erfahrung so zwischen 2-3%.

Grüße
Marcus

*Edit: hergebrannt vom Hubi :schimpf:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok Danke
Gibt es überhaupt Gs/e mit Kat Gruß
Nö, zumindest nicht ab Werk. Werkseitig sind nur K-Modelle (nicht alle und anfangs nur optional) und 4V-Boxer (anfangs auch nur optional) mit Kat ausgestattet worden. Es gab aber Nachrüstmöglichkeiten, z.B. von ProTerra, das sind aber alles U-Kats und müssen auch nur das selbe Prüfprozedere bei gleichen Grenzwerten wie ohne Kat durchlaufen.
 
Danke
und auf welchen Grenzwert ist die Lautstärke gedrückt worden gegenüber 89
Gruß
 
Übrigens: wenn die GS mal beim TÜV den oberen Grenzwert reißt - bloß nicht anfangen, an den Gemischeinstellschrauben rumzudrehen und eine möglicherweise sonst perfekte Einstellung ruinieren.

Meist reicht es aus, das Standgas ein wenig hochzudrehen, dabei geht der CO-Gehalt drastisch runter. Standgas darf bis 1100 1/min haben.

Gruß,
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten