• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

GS: lohnt sich Leistungsdrosselung rückgängig machen ?

Hawaii

Teilnehmer
Seit
30. Juli 2012
Beiträge
21
Ort
Schladming, Österreich
Servus,

nach zwölf Jahren abgemeldet in der Scheune läuft die Q wieder, sie ist von damals noch mit der "Leistungsreduzierung" auf 50 PS eingetragen.

Zwei Blechscheiben mit 29mm Durchmesser im Ansaugkanal.

Bei der Generalsanierung habe ich die erstmal rausgelassen,
und jetzt wo sie wieder schön rund läuft überlege ich:

a.) draußen lassen, neues TÜV-Gutachten und mit 60 PS fahren

b.) wieder einbauen und einfach mit 50 PS zulassen.


Was ratet Ihr mir ?

Das Töff ist eine 1992er GS-PD

Merci, Philip
 
Hi,

dafür braucht man doch kein Gutachten - oder?

60PS sind doch Serie.
Es müßte doch nur die Entdrosselung vermerkt werden.
 
Hi,

dafür braucht man doch kein Gutachten - oder?

60PS sind doch Serie.
Es müßte doch nur die Entdrosselung vermerkt werden.


ja genau, Maschine ist jetzt ohne Drosselscheiben wieder im Serienzustand :D
...wenn das stimmt, nur vermerken lassen: %hipp%

wer vermerkt das denn, die Zulassungstelle, wenn ich denen die ausgebauten Scheiben zeige ? Oder doch zum TÜV ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde so sagen.
Einfach die Ansage beim TÜV - das keine Drosselung mehr vorliegt.
Was sollen die da überprüfen?
Kein Mensch ist so doof, gibt beim TÜV 60PS an und fährt weiterhin mit 50.
Ich glaube, das Raffen sogar die Graukittel.
 
Ich habe damals bei Bines GS die Reduzierstücke auf den Tresen des TÜV gelegt. Dann wurde die Drosselung ausgetragen. :]

Läuft obenrum deutlich besser. Endlich konnte Bine mal deutlich über die 170 km/h gehen A%!
 
Ich hatte vor Jahren meine R 100 auf 50 PS gedrosselt, war damals in der Versicherung wesentlich günstiger.
In der Zwischenzeit haben sich die Tarife aber so angeglichen, dass eine Drosselung keinen Sinn mehr macht.
Ich hab die Drossel ausgebaut, bin zum TÜV gefahren, hab gesagt, dass ich die Drossel ausgebaut hab und das Motorrad jetzt wieder die volle Leistung hat. Der Herr Inschinjör hat in seinen Daten nachgeschaut und diese im Prüfbericht vermerkt. Anschließend ging´s zur Zulassungstelle wegen neuer Papiere. Ging alles problemlos.
Du musst halt die Änderung beim TÜV sowie die neuen Papiere bei der Zulassungsstelle bezahlen.


Gruß
Tom
 
da die Maschiene sowieso neuen TÜV haben muß, ist die Endrosselung austragen ein abbacken.
laß die Drossellung draußen.

Gruß klaus
 
Ich hatte vor Jahren meine R 100 auf 50 PS gedrosselt, war damals in der Versicherung wesentlich günstiger.
In der Zwischenzeit haben sich die Tarife aber so angeglichen, dass eine Drosselung keinen Sinn mehr macht.
Gruß
Tom


Ja, genau die Versicherung war damals auch der Grund bei mir, habe mich vorhin erkundigt, jetzt noch sieben Euro Unterschied im Jahr...
 
Du musst halt die Änderung beim TÜV sowie die neuen Papiere bei der Zulassungsstelle bezahlen.

evtl musst Du nicht zur Zulassungsstelle und nur die TÜV- bescheinigung für die Austragung mitführen - das anpassen der papiere spart man sich bis man sowieso zur zulassungsstelle muss - es sei denn die Versicherung verlangt angepasste papiere....

Die Drosselung sollte weniger vollgaspower liefern, da es keinen Kostenvorteil gibt - eher mehrverbrauch falls die gleiche HD drin ist, raus damit...
 
Zurück
Oben Unten