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Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

fuka

Teilnehmer
Seit
22. Sep. 2018
Beiträge
31
Ort
Nürnberg
Hallo in die Runde,
nachdem ich nirgendwo etwas dazu finde: Ich habe hier zwei Entsorgungsnachweise von Starterbatterien herumliegen, einen von Tante Luise und einen vom BRK (gleich für drei Batterien), beide schon ein paar Jahre alt. Kann man die noch einlösen oder verfallen die irgendwann?
Schönes Wochenende,
Karl
 
Mal aus dem Bauch: Wenn du die erhalten hast, als du die Akku abgegeben hast und nicht gleich das Pfand zurückverlangt hast - sehe ich schwarz. Wenn kein Datum drauf ist, kannst du ja versuchen, ob dir ein Laden beim Neukauf den statt Pfand abnimmt.

Hans
 
Kommt drauf an,
ob der Gutschriftsversprecher
die Einrede der Verjährung
gegen die Gutschriftsforderung erhebt.
Wenn nicht, Glück gehabt.
Steht keine Einlösungsfrist drauf?
ffritzle

also:
Die allgemeine Verjährungsfrist ist
drei Jahre, 195 BGB.
Die beginnt zu laufen mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist (objektiv)
und der Gläubiger so weit informiert ist,
dass er den Anspruch auch geltend machen
könnte (subjektiv), 199 I BGB.

Also:
Gutschriftsfälligkeitsdatum z.B. 01.03.2020.
3-jährige Verjährung läuft ab 01.01.2021.
Verjährung könnte also eingeredet werden
erst ab 01.01.2024.
Verjährung muss aber ausdrücklich eingeredet werden.

Danach gäbe es nur noch die Möglichkeit,
dass mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden kann,
die schon in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstand,
215 BGB.
Oder höchsthilfsweise, dass die Einrede der Verjährung
treuwidrig ist, 242 BGB.
ffritzle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

viele Internetverkäufer verlangen einen Entsorgungsnachweis, der nicht älter als 14 Tage ist, sonst gibt es keinen Pfand zurück. Ich weiß nicht, ob man sich dagegen wehren kann. :nixw:
 
Hallo,

viele Internetverkäufer verlangen einen Entsorgungsnachweis, der nicht älter als 14 Tage ist, sonst gibt es keinen Pfand zurück. Ich weiß nicht, ob man sich dagegen wehren kann. :nixw:

Die Frist gilt nur bei Geschäften mittels Fernmeldekommunikation, # 10 BattG. Dann ist auch bei diesen Geschäften der Zahlungsanspruch fällig.
Bei Nichtzahlung greift die Prüfung der Verjährung wie bei den anderen Geschäften.
 
Kommt drauf an,
ob der Gutschriftsversprecher
die Einrede der Verjährung
gegen die Gutschriftsforderung erhebt.
Wenn nicht, Glück gehabt.
Steht keine Einlösungsfrist drauf?
ffritzle

also:
Die allgemeine Verjährungsfrist ist
drei Jahre, 195 BGB.
Die beginnt zu laufen mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist (objektiv)
und der Gläubiger so weit informiert ist,
dass er den Anspruch auch geltend machen
könnte (subjektiv), 199 I BGB.

Also:
Gutschriftsfälligkeitsdatum z.B. 01.03.2020.
3-jährige Verjährung läuft ab 01.01.2021.
Verjährung könnte also eingeredet werden
erst ab 01.01.2024.
Verjährung muss aber ausdrücklich eingeredet werden.

Danach gäbe es nur noch die Möglichkeit,
dass mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden kann,
die schon in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstand,
215 BGB.
Oder höchsthilfsweise, dass die Einrede der Verjährung
treuwidrig ist, 242 BGB.
ffritzle


Ist ja lieb, dass du das so ausführlich rausgesucht hast.
Wer bitte würde wegen eines solchen Betrags einen Anwalt bemühen oder gar das Gericht?
 
Hallo in die Runde,
nachdem ich nirgendwo etwas dazu finde: Ich habe hier zwei Entsorgungsnachweise von Starterbatterien herumliegen, einen von Tante Luise und einen vom BRK (gleich für drei Batterien), beide schon ein paar Jahre alt. Kann man die noch einlösen oder verfallen die irgendwann?
Schönes Wochenende,
Karl

Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen. Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten. Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig, außer es steht ein Verfallsdatum drauf.

Wobei ich selbst sowas nicht kenne, ich hab die alte Batterie immer beim Dealer gelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen. Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten. Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig, außer es steht ein Verfallsdatum drauf.

Wobei ich selbst sowas nicht kenne, ich hab die alte Batterie immer beim Dealer gelassen.

Gutscheine unbegrenzt gültig?
Jein.
Der Zahlungspflichtige kann evtl. nicht beweisen, wann bzw. ob seine Verjährungseinrede schon wirksam ist.
Und ein Verfalldatum müsste Gegenstand schon des Kaufgeschäfts gewesen sein.
 
Also eigentlich brauche ich aktuell keine neue Batterie für eines meiner Mopeds. Aber ich glaube, ich werde mir demnächst mal einen der beiden Zettel schnappen, zu Tante Luise oder einem anderen Batteriehändler meiner Wahl gehen und schauen, was passiert.
Zuletzt hatte ich meistens aus dem www gekauft, weil die Batterien eigentlich immer deutlich günstiger zu bekommen waren als bei irgendeinem örtlichen Händler. Der Fünfer für das Batteriepfand wäre nicht ins Gewicht gefallen.
Schönes Wochenende,
Karl
 
Hallo,

hatte vor 1 Monat eine Batterie für den PKW bei Ebay gekauft. Dabei lag eine Beschreibung bei für die Rücksendung der Altbatterie. Die Kosten werden vom Verkäufer übernommen, jedoch ist der Versand von Blei-Säuren Batterien mit DHL.. untersagt. Nur AMG und versiegelte Batterien dürfen Versand werden. Praktisch, Schuß ins eigene Knie:schock:

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen.
ja
Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten.
nein
Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig.
nicht, wenn nichts Anderes versprochen.
 
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