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Habermann Sportsitzbank

Hallo Wegerich
hier mal die Grundbestimmungen, die der Tüv für eine Eigenbau-Sitzbank vorschreibt:
Solo-Sitzbank min. 30cm / max. 45cm Länge, Eintragung ohne Beifahrerfußrasten in die Fahrzeugpapiere möglich.
2-Mann-Sitzbank o. Halteriemen min. 60cm, m. Halteriemen min. 65cm, wobei der Halteriemen einer Zugkraft von 200kg wiederstehen soll.
Der Grundkörper sollte aus Alu oder Stahl und mit dem Rahmen befestigt sein, bei GFK oder anderen Kunststoffen kann ein Material- oder Festigkeitsgutachten verlangt werden. Das ist aber Ermessenssache des Prüfers.
Nur eine Abpolsterung ist nicht eintragungspflichtig.
:wink1:
 
Original von Ralf45
2-Mann-Sitzbank o. Halteriemen min. 60cm, m. Halteriemen min. 65cm, wobei der Halteriemen einer Zugkraft von 200kg wiederstehen soll.
Gilt die Abhängigkeit des Riemens von der Sitzbanklänge auch bei Nicht-Eigenbau-Sitzbänken?
 
grüß dich hajo,

in der datenbank steht unter gutachten/briefkopien in der rubrik /6 eine kopie meines fahrzeugscheins.

unter 6.3 findest du auch die eintragung für die habermann-sitzbank.

gruß aus schwalmtal
erich
 

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Hallo und danke an euch. Das ging ja flott, dann werde ich mich mal auf die Suche nach einem freundlichen TÜV machen... ;)
gruß
Hajo
 
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