Hauptständer am Gespann?

Wo steht das denn ???

du hast recht, ich hab mich vertan,feststellbremsen an gespannen sind in deutschland nicht vorgeschrieben (ich sollte die augen auf machen beim lesen;;-)). ständer sind nur für, wenn ich den text richtig deute, einspurige fzg pflicht. den brauchst du am gespann also nicht.

sorry für die falsch information, nach 30 std ohne schlaf kann das ja mal passieren:rolleyes:

gruß stephan
 
du hast recht, ich hab mich vertan,feststellbremsen an gespannen sind in deutschland nicht vorgeschrieben (ich sollte die augen auf machen beim lesen;;-)). ständer sind nur für, wenn ich den text richtig deute, einspurige fzg pflicht. den brauchst du am gespann also nicht.

sorry für die falsch information, nach 30 std ohne schlaf kann das ja mal passieren:rolleyes:

gruß stephan

Kein Problem, wenn ich das richtig mitbekommen habe, sieht das bei dem Eintrag "wahlweise" anders aus......
 
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis
 
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis


Du machst da einen Denkfehler. Ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug und Du brauchst dafür einen Motorradführerschein.
Einen Ständer brauchst Du für ein Zweirädriges Kraftfahrzeug. Genauen Text siehe HIER
 
Ich hatte das Thema mal intensiv mit unserer Kfz-Zulassungsstelle ausdiskutiert.

Obs nun nen ATV oder Trike ist diese darf man mit dem Autoführerschein fahren.

Ich habe nen Russengespann von meinem Vater geerbt was in meinen Augen ein 2 spuriges Fahrzeug ist. Dieses wollte ich mit meinem Autoführerschein fahren.
Als Antwort von dem Zulassungsstellenmitarbeiter und auch diversen anderen Mitarbeitern und meinem Fahrschullehrer wurde mir klar gemacht das ein Motorrad egal ob mit oder ohne Beiwagen ein Einspuriges Fahrzeug sei und deshalb ein Motorradführerschein notwendig sei. Also denke ich aufgrund dessen das der Haupständer sein muss. Ich hab ihn drunter gelassen. Stört ja nicht. Und zudem ist der Reifenwechsel im Falle eines Plattens nen Kinderspiel

Schönen Abend noch

Gruß Dennis

Hallo Dennis,
das mit dem Reifenwechsel hatten wir schon. Ich würde Dir gerne mein Gespann als Testobjekt zur Verfügung stellen, wenn es einen Hauptständer hätte, um mir dann zu zeigen, welches Kinderspiel der Reifenwechsel ist. Bei meinem Gespann hättest Du da sicherlich Probleme.
Gruß
Pit
 
Hab da wohl nen Knoten im Kopf gehabt ;)
Der wurde nun aber gelöst, danke

Also bei mir am Gespann ist der Reifenwechsel wirklich nen Kinderspiel.
Könnte aber auch daran liegen das meine aus Russland stammt.
Fahren tu ich Sie weils ein gemeinsames Hobby von mir und meinem Dad war.
Kaufen würde ich mir so nen Knüppel niemals
 
Motorrad (!!!!) mit Beiwagen....., für die StVZO also ein einspuriges Fahrzeug mit "Hilfsrad"...
 
Motorrad (!!!!) mit Beiwagen....., für die StVZO also ein einspuriges Fahrzeug mit "Hilfsrad"...


Aber nur in Deutschland, z.b. in Österreich ist es ein mehrspuriges Fahrzeug.
Und bei Überholverbot darf man nur einspurige Fahrzeuge überholen aber nicht Motorräder mit Beiwagen :D
 
Also ich hab meinen Hauptständer gestern abgebaut. Mein G/S Gespann ist noch wahlweise, baue aber gerade auf Schwinge und Smarträder um, dann ist es vorbei mit wahlweise:applaus::applaus:
 
Hi Leute,
also so weit ich mich erinnere, ist es (wie häufiger in Deutschland) garnicht so einfach mit einspurig oder zweispurig.
Laut STVZO ist das Gespann ein einspuriges Fzg und deshalb mit dem Motorradführerschein zu fahren. Laut STVO ist das Gespann ein zweispuriges Fzg und deshalb, ääähh (was das für Folgen hat, weiß ich jetzt nix mehr, denke aber hat was mit Überholverbot und Parken zu tun)
Also ihr seht, ich habe es mal gewußt, aber weil es in der Praxis nicht wirklich von Intersse war, hat Mr. Alzheimer schon zu geschlagen.
Grüße MartinA-GS
 
Hi Leute,
also so weit ich mich erinnere, ist es (wie häufiger in Deutschland) garnicht so einfach mit einspurig oder zweispurig.
Laut STVZO ist das Gespann ein einspuriges Fzg und deshalb mit dem Motorradführerschein zu fahren. Laut STVO ist das Gespann ein zweispuriges Fzg und deshalb, ääähh (was das für Folgen hat, weiß ich jetzt nix mehr, denke aber hat was mit Überholverbot und Parken zu tun)
Also ihr seht, ich habe es mal gewußt, aber weil es in der Praxis nicht wirklich von Intersse war, hat Mr. Alzheimer schon zu geschlagen.
Grüße MartinA-GS

Das mit der STVZO ist soweit richtig, ein Motorrad ist (egal ob mit oder ohne Beiwagen) zulassungsrechtlich und führerscheinrechtlich betrachtet einspurig. Das bleibt es auch in der STVO, nur hat man irgendwann mal erkannt, dass ein Motorrad mit Beiwagen breiter ist als ein Motorrad ohne Beiwagen und somit ein größerer Platzbedarf fürs Überholen eines Gespanns notwendig ist. Deshalb hat man beim Überholverbot (Zeichen 276 bzw. 277, welche das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge verbieten) das Motorrad mit Beiwagen extra erwähnt, da es rechtlich gesehen eben einspurig ist. Beim Parken ist das Motorrad grundsätzlich dem PKW gleichgestellt, egal, ob mit oder ohne Beiwagen. Beim Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen vorgeschrieben) ist das Gespann wie ein PKW ab zu stellen, das Solo-Krad ist möglichst ganz auf dem Gehweg zu parken.
 
Ich war mal mit meinem R50 Gespann beim Tüv. Der wollte wohl das Hinterradspiel testen und bat mich das Gespann auf den Ständer zu stellen. Ich bat ihn dann das Beiwagenrad anzuheben.... Steunen.... Nun, ich hab nur nen Seitenständer .... (War dran, ist beim Beiwagenan/abbau hilfreich)...
 
Also ich hab meinen Hauptständer gestern abgebaut. Mein G/S Gespann ist noch wahlweise, baue aber gerade auf Schwinge und Smarträder um, dann ist es vorbei mit wahlweise:applaus::applaus:

Hallo,
den Vorteil, den Du bei diesem Umbau hast, lässt Dich die wahlweise Eintragung vergessen. Alleine die Schwinge vorne hat einen erheblich positiven Effekt beim Lenken.
Berichte uns weiter davon.
Gruß
Pit
 
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