• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Hauptständerfunktion und TÜV

Kirsches

Aktiv
Seit
18. Jan. 2017
Beiträge
103
Ort
77770 Durbach
Hallo,
war heute mit meiner neu erstandenen R100RS Baujahr 1978 beim TÜV.
Ergebnis: keine Plakette weil der Haupständer nach dem abbocken nicht von alleine hochklappt (Grrrrr). Hilft man leicht mit den Fuß nach ist das kein Problem und er bleibt auch stabil oben.
Nun zur eigentlichen Frage: Ist das nicht bei diesem Modell normal ?
und wenn ja wie bringe ich es dem Prüfer bei?

Danke für hilfreiche Infos.
Peter
 
Hallo

Der Inkompetenzler hat anscheinend den Hauptständer mit dem Seitenständer verwechselt. Denn der muß beim Aufrichten alleine einklappen. Also schön abschmieren. Neue Erkenntnis:

Er bezieht sich auf die EU-Richtlinie von 1993:

3.2. Mittelständer
3.2.1. Der Mittelständer muß:
3.2.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt
ist, unabhängig davon, ob ein Rad, beide Räder oder kein Rad
mit der Aufstellfläche in Berührung kommt; dies gilt
3.2.1.1.1. auf einer horizontalen Aufstellfläche,
3.2.1.1.2. unter Neigungsbedingungen,
3.2.1.1.3. auf geneigtem Untergrund gemäß Punkt 6.2.2;
3.2.1.2. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten
klappen können,
3.2.1.2.1. sobald sich das Fahrzeug so weit nach vorne bewegt, daß der Mittelständer
von der Aufstellfläche weggezogen wird.
3.2.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.2.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die
so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange
der Mittelständer ausgeklappt ist.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0031:20001219:DE:PDF


Du hast aber Bj. 78

TUV Änderungen quelle: ADAC

K 65/93ab01.10.1993Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ)
K 65/93ab01.10.1994Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ), für Lagerverkauf
§ 22a StVZOvor01.01.1954Keine BAG* Pflicht für Fahrzeugteile
§ 22a StVZOab01.01.1954BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZOab01.01.1954BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZOab01.01.1954BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZOab01.01.1954BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90)
§ 22a StVZOab01.01.1961BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZOab01.01.1961BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZOab01.08.1990BAG Pflicht für Beiwagen rückwirkend wieder aufgehoben
§ 30a StVZOab01.04.1986Einhaltung des Antimanipulationskatalogs für Fahrräder mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträder aus StVZO
§ 30b StVZOab01.10.1989Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 36a StVZOvor01.01.1962Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZOvor01.01.1962Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (in BW ohne Ausnahme möglich)
§ 41 StVZOab01.10.1998Bremsanlage muss RL 93/14/EWG entsprechen
§ 47 StVZOab01.01.1989Abgasverhalten gem. ECE R40-00 und ECE R47-00 erforderlich
§ 47 StVZOab01.07.1994Abgasverhalten gem. ECE R-40-01
§ 47 StVZOab17.06.1999Abgasverhalten muss RL 97/24/EG für neue Typen mit EG-BE entsprechen
§ 49 StVZOab13.09.1966Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode", in dB(A)
§ 49 StVZOab01.05.1981Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für ABE
§ 49 StVZOab01.10.1983Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für EBE
§ 49 StVZOab01.10.1988Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZOab01.10.1989Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm) für ABE
§ 49 StVZOab01.10.1990Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1 größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49 StVZOab01.10.1990Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZOab01.10.1993Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZOab01.04.1994EG-Kennzeichnung für Austauschschalldämpferanlagen erforderlich
§ 49 StVZOab31.12.1994Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für ABE
§ 49 StVZOab01.10.1995Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZOab01.10.1996Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, grösser 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49a StVZOab01.01.1988Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich
§ 50 StVZOab01.08.1988Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1200 mm
§ 53 StVZOvor01.01.1983Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZOvor22.03.1985Rückstrahler der Kategorie I zulässig
§ 53 StVZOab22.03.1985Rückstrahler der Kategorie IA zulässig
§ 53 StVZOab01.01.1987Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen zulässig, am Lenkerende weiterhin zulässig
§ 53 StVZOab01.01.1988Bremslicht erforderlich
§ 54 StVZOab01.01.1962Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
§ 54 StVZOvor01.01.1970Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 55a StVZOab01.01.1962Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 56 StVZOab01.01.1990zweiter Rückspiegel erforderlich, wenn BbH** größer 100 km/h
§ 57 StVZOab01.01.1991Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZOvor01.04.1952Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 60 StVZOvor01.07.1958Amtl.Kennz.gem.Anl.V, Form a (255X130mm) möglich
* BAG = Bauartgenehmigung
** BbH = Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit



Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.

bei meiner 79er bleibt der Ständer auch unten.

Wenn der Hauptständer nicht unten bleiben würde, könntest du die Q nicht aufbocken, da du den Fuß von dem kleinen Hebel auf das rechte Hauptständerbein bewegen mußt. Deswegen die größere Platte.

Beispiel aus §72 StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen


(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.

(2) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmunge......

Das ISSES !!!!!!!



Gruß Lars
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter,
was am Bike dran ist, muss auch funktionieren. Wenn der Hauptständer nicht durch die Federn hoch klappt, ist das mit Recht ein Mangel.
Entweder vor der HU reinigen und schmieren oder neue Federn einbauen. Im Sinne Deiner eigenen Sicherheit. Wenn das Ding während der Fahrt durch z.B. eine Bodenwelle runter schlägt und sich in der Straße verkeilt, dann gute Nacht.
Ärgerlich. Verbuche es unter "was dazu gelernt". Nachprüfung kostet ca. 10 Euro, also kein Drama.

Guckst Du z.B. hier. Weit nach unten scrollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Verlaub,
aber wie soll sich denn der Hauptständer während der Fahrt mit der Straße verkeilen? Da müsstest du schon rückwärts fahren, und selbst dann ist es ohne Nachhilfe nicht ganz einfach. :gfreu:
 
Tja Andi,
dann hätte man die R75/5 im Jahr 1969 bei Serienanlauf nicht zulassen dürfen und ihr keine ABE erteilen dürfen. Bei der /5 ist die Kinematik so, dass die Federn des Hauptständers diesen nicht in die Endlage hochziehen und das ist normal so!

Gruß

Holger )(-:

***************



Hallo Peter,
was am Bike dran ist, muss auch funktionieren. Wenn der Hauptständer nicht durch die Federn hoch klappt, ist das mit Recht ein Mangel.
Entweder vor der HU reinigen und schmieren oder neue Federn einbauen. Im Sinne Deiner eigenen Sicherheit. Wenn das Ding während der Fahrt durch z.B. eine Bodenwelle runter schlägt und sich in der Straße verkeilt, dann gute Nacht.
Ärgerlich. Verbuche es unter "was dazu gelernt". Nachprüfung kostet ca. 10 Euro, also kein Drama.

Guckst Du z.B. hier. Weit nach unten scrollen.
 
Hi zusammen,

bei meiner 81er klappt er automatisch hoch und bleibt auch dort durch Federkraft. Wie das bei früheren Bj. war kann ich mich grad nicht mehr erinnern, deshalb die Frage:

Wenn er nicht automatisch hochklappen muss, was verhindert denn dann, dass er auf der Strasse schleift...? Da gabs doch keine Arretierung, oder?
 
Der Hauptständer muss auf seinem Weg von 'stehen' zu 'fahren' einen Punkt passieren, an dem die Federspannung am höchsten ist; hat er diesen überschritten, klappt er automatisch nach oben und bleibt dort. Zum Überschreiten dieses Punktes genügt es unter Umständen, das Fahrzeug vom Ständer zu 'rollen'. Abhängig von Ständerhöe, (momentaner) Bodenfreiheit und Geländebedingungen ist dazu aber mitunter auch ein kleiner Schubs mit dem Fuß hilfreich.
Vergisst man das und fährt direkt los, kommt dieser Schubs früher oder später durch Fahrerschütterungen oder (schleifenden) Bodenkontakt.

Bei meiner '93er GS muss ich fast immer nachhelfen.

Würde man die ganze Mimik so konstruieren, dass der Ständer immer zuverlässig alleine einklappt (wie der Seitenständer), müsste die Feder in voll ausgeklapptem Zustand (fast) die höchste Spannung haben, was möglicherweise der Standfestigkeit nicht zugute kommt.
 
Hallo,
war heute mit meiner neu erstandenen R100RS Baujahr 1978 beim TÜV.
Ergebnis: keine Plakette weil der Haupständer nach dem abbocken nicht von alleine hochklappt (Grrrrr). Hilft man leicht mit den Fuß nach ist das kein Problem und er bleibt auch stabil oben.
Nun zur eigentlichen Frage: Ist das nicht bei diesem Modell normal ?
und wenn ja wie bringe ich es dem Prüfer bei?

Danke für hilfreiche Infos.
Peter

Ja, so ist es bei dem Baujahr normal und so vorgesehen.
Da verkeilt sich auch nix während der Fahrt o.ä.:---)

Gruß Wolfgang
 
Der Ständer wird zum aufbocken an dem dünnen Draht (anders kann man das Teil ja wohl nicht nennen) nach unten auf die Straße geklappt. Dort bleibt er, bis man den Fuß auf das geriffelte Ständerende gesetzt hat und dann erst zieht man die Maschine nach hinten während man Druck auf das Ständerende gibt.
Es gibt natürlich Grobmotoriker, die versuchen auf dem Draht stehend das Krad aufzubocken. Und wundern sich dann, dass der Draht verbiegt und abbricht.
Umgekehrt ist es beim abbocken normal, das der Ständer zunächst mal auf der Straße bleibt, er muss mit dem Fuß angehoben werden.
Das ist bei dem Baujahr normal und korrekt.
 
Hallo Peter!
Bei der/6 ist es auch wie bei Deiner! Der Hauptständer wird durch 2 federn oben gehalten! Ein kurzer Druck auf den Ständer, und er liegt auf dem Boden auf. Dann den Fuß auf die Platte und aufbocken! Schiebt man die Fuhre nach vorne, klappt der Ständer nicht selbsttätig nach oben! Das macht man dann wieder mit dem Fuß! Such dir einen anderen Prüfer!:kue:
 
Bei der Vollabnahme meiner 75/5 nach 22 Jahren Dornröschendasein hatte ich einen Prüfer, der genau unterscheiden konnte. Der nicht selbsttätig nach oben klappende Hauptständer wurde nicht bemängelt, der nicht selbstständig einklappende Seitenständer aber sehr wohl. Beide waren gut geschmiert, aber das kleine Metallstück an der Seitenständeraufnahme, wo die Feder eingehängt ist, wurde von BMW mal überarbeitet und musste von mir nachgerüstet werden.

Jan

PS:

Beim letzten Pickerl , das bei der R 25/2 zu machen war, fragte mich der Prüfer ernsthaft, ob das auch der Originalauspuff sei, was ich angesichts des etwas mitgenommenen Zustandes gerne bejaht habe...
 
Der Hauptständer an meiner Mono klappt auch erst später ganz hoch. Stört eigentlich nur beim rückwärz aus der Garage schieben :schadel:

Hab die Gelenkpunkte mehrfach abgeschmiert und erst aufgegeben als ich einsah das es nichts bringt. Hat den TÜV Mensch letztes Jahr überhaupt nicht interessiert.
 
Weder an meiner ehemaligen 75/6 noch an der jetzigen 100/7 klappt der Hauptständer ohne Belastung selbständig nach oben. Also genau wie bei deiner.
 
Hallo das ist richtig so die RS ist Bj. 78
da geht der Ständer nicht selbstständig hoch.
Der muss mit dem Fuß nach oben gedrückt werden.
super TÜV Mann!!:oberl:
lg. mattes
 
Hi,

in der Betriebsanleitung meiner 75/6 ist auf Seite 14 erklärt "Aufstellen des Motorrades". Dabei wird der Mittelständer durch Treten auf den Aufstelldorn nach unten geklappt, dann wird der Fuß auf die Trittplatte gestellt. Spätestens hier würde der Ständer wieder nochklappen, wenn es so funktionieren würde, wie der Prüfer das möchte!

Also, Betriebsanleitung vorzeigen mit der Bitte um Vorführung! :lautlachen1:
 
...
Entweder vor der HU reinigen und schmieren oder neue Federn einbauen. Im Sinne Deiner eigenen Sicherheit. Wenn das Ding während der Fahrt durch z.B. eine Bodenwelle runter schlägt und sich in der Straße verkeilt, dann gute Nacht.
Ärgerlich. Verbuche es unter "was dazu gelernt". Nachprüfung kostet ca. 10 Euro, also kein Drama...

:lautlachen1:
 
Hallo zusammen,
ich bestätige ebenfalls gern die Funktion, R100RS Bj. 11/1976.
Am Dorn nach unten klappen, Fuss auf den Hauptständer, locker am Griff aufbocken.
Wenn nicht, dann ist der Dorn mal ganz schnell abgebrochen. Woher ich das blos weiß?
Beim Abbocken, bleibt der Hauptständer, auf dem Pflaster, klappt erst hoch wenn er kurz mit dem Fuss angetippt wird.
Macht alles absolut Sinn.
Frag doch mal den Chef vom aaS...
 
Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Gibt es vielleicht noch irgendwas offizielles zur beschriebenen Funktion oder nur das Handbuch wo leider nicht offiziell dabei steht dass man den Hauptständer nochmal mit einem leichten Kick nach oben schieben muss (das aufbocken mit Fußwechsel ist ja beschrieben ).
Klar müsste ein Prüfer die damalige Konstruktion verstehen können aber man muss halt immer mit dem schlimmsten rechnen.
Grüsse
Peter
 
Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Gibt es vielleicht noch irgendwas offizielles zur beschriebenen Funktion oder nur das Handbuch wo leider nicht offiziell dabei steht dass man den Hauptständer nochmal mit einem leichten Kick nach oben schieben muss (das aufbocken mit Fußwechsel ist ja beschrieben ).
Klar müsste ein Prüfer die damalige Konstruktion verstehen können aber man muss halt immer mit dem schlimmsten rechnen.
Grüsse
Peter

Da hilft nur die Betriebsanleitung mitnehmen und seinen Chef direkt zusätzlich herzitieren.
 
Es wurde ja schon fleissig -wenn auch nicht immer hilfreich- geantwortet.
Es ist korrekt, dass bei allen /5, /6 und /7 bis einschl. Modelljahr 1980 der Hauptständer nicht von alleine hochklappt; warum, wurde ja auch sinnvoll erklärt.
Bei den übrigen Modellen sollte der Ständer -abhängig von Zustand und Wartung- eigentlich von alleine in die Endlage kommen.

Peter,
wo wohnt denn deine /7?
Eventuell könnte das für konkrete Hilfen nützen.
 
Da hilft nur die Betriebsanleitung mitnehmen und seinen Chef direkt zusätzlich herzitieren.

Hab gerade auch die Idee gehabt in der Betriebsanleitung
zu schauen.
auf Seite 22 kurze Anleitung wie man eine BMW vom Hauptständer holt
und auf Seite 25 wie man sie aufbockt.
Aber leider keinen Hinweis darauf das man den Ständer mit dem
Fuß anheben muss.
lg. mattes
 
...
Aber leider keinen Hinweis darauf das man den Ständer mit dem
Fuß anheben muss...


Wenn beim runternehmen vom Ständer der Zwischenschritt umsetzen vom Bügel auf die Trittfläche möglich ist, dann ergibt sich doch auch automatisch die umgekehrte Abfolge. Ich habe all die Ex Japanerfahrer vor Augen, die auf ihre /5 /6 /7 aufgebockt draufsitzen und dann nach vorne kippen um vom Ständer zu kommen. Das klappt auch, nur sehe ich dann wie sie mühsam versuchen den Ständer sitzend nach oben zu bringen.
 
Zurück
Oben Unten