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Heidenau K60 an R80 RT Monolever

BastiBerlin

Teilnehmer
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25. Okt. 2015
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71
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Berlin
Hallo zusammen,

ich habe bereits die Suche mehrfach bemüht, aber nicht so richtig das gefunden was ich wissen möchte.

Welche maximale Größe des Heidenau K60 passt noch vorne (original Schutzblech kommt weg) und hinten ohne dass es es schleift an eine R80 RT Monolever?

Wäre für eure Erfahrung sehr dankbar!

Beste Grüße
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Heidenau K60 an R80 Monolever

moin Sebastian,

habe auf meiner Monnolever R80G/S 3" vorne, entspricht 90/90-21
und hinten 4" entspricht 120/80-18
ein 130er geht auch noch drauf ohne zu schleifen.

gruß charly
 
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AW: Heidenau K60 an R80 Monolever

Vielleicht sollte ich dazuschreiben, dass es sich um eine RT handelt... ;)
 
AW: Heidenau K60 an R80 Monolever

ok RT ist nicht meine Baustelle :D

gruß charly
 
Theoretisch geht vorne sogar ein 120er. Aber nur mit verändertem Gabelstabi.

Hinten ist glaube ich bei 130 Schluss.


20170305_153024.jpg
 
Der TKC80 passt hinten in 4.00 18 ohne Probleme. Da ist sogar noch Luft nach oben.
vorne habe ich den auch drauf, allerdings musste ich etwas vom Stabi runterschleifen.
Der TKC baut allerdings etwas höher und breiter als der K60. Wenn auch knapp, dürfte vorne und hinten die 4.00 Variante passen...
 
K60 lässt sich geil fahren, nur das der Hinterreifen dauernd abgefahren ist....hab immer ein paar in reserve liegen ;)
Ein Vorderreifen entspricht bei mir 4 Hinterreifen ;;-)
 
Wie hast du den denn höher gelegt?
Ich hatte Bedenken den "einfach" zu unterlegen, da mir dann zuwenig formschluss besteht und die Kombi aus sauschwerem Vorderrad und relativ dünner Gabel den Stabi richtig fordern wird....kann mich aber auch irren...:nixw:.
 
War gestern beim TüV. Er hat sie mir nicht eingetragen. Keine Papiere zu den Reifen. Hast Du einen Tipp für mich?

Wir haben einen TÜV Prüfer, den wir schon Jahre kennen, der unsere Basteleien kennt. Ist alles eine Sache des Vertrauens. Versuch es einfach wo anders...vorher nachfragen, spart Gebüren. Fragen koscht nix
 
Warum willst Du dann da Reifen in einer Größe eintragen lassen, die ohnehin schon im Brief steht?

Von wollen kann keine Rede sein :( Die Heidenau Reifen Tragen am Vorderrad das Zeichen S im Brief steht H. An der Hinterachse ist es T, es müsste laut Brief ebenfalls H sein. Wie ich mittlerweile in Erfahrung bringen konnte soll es möglich sein diese Reifen, es sind ja Winterreifen, als solche eintragen zu lassen. Dann eben mit einem Tempo 160 Aufkleber.

Der Prüfer kritisiert das es keine Freigabe dieses Reifens für das Motorrad gibt. Nach meinem derzeitigen Stand ist kein Papier dieser Art verfügbar. Die Firma Heidenau Reifen habe ich angeschrieben, erwarte mir hier aber nicht all zu viel.

Der Reifen ist auf vielen Motorrädern zu sehen. Das Internet ist voll davon. Leider nutzt mir das gar nichts. Ich habe im guten Glauben ein Motorrad ohne Betriebserlaubnis gekauft und muss jetzt selber zu einer Lösung finden. Oder besser gesagt mit der Hilfe der Foristen hier. Ausdrücklich vielen Dank dafür!
 
Moin,

Von wollen kann keine Rede sein Die Heidenau Reifen Tragen am Vorderrad das Zeichen S im Brief steht H. An der Hinterachse ist es T, es müsste laut Brief ebenfalls H sein. Wie ich mittlerweile in Erfahrung bringen konnte soll es möglich sein diese Reifen, es sind ja Winterreifen, als solche eintragen zu lassen. Dann eben mit einem Tempo 160 Aufkleber.

Moin,

da ist nichts einzutragen und da braucht es auch keine Freigaben. Und du hast - zumindest was die Reifen angeht - auch kein Mopped ohne Betriebserlaubnis gekauft.
Aufkleber auf den Tacho oder sonstwo ins Sichtfeld, nicht im Sommer damit nach Italien fahren und alles ist gut.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,



Moin,

da ist nichts einzutragen - Aufkleber auf den Tacho oder sonstwo ins Sichtfeld, nicht im Sommer damit nach Italien fahren und alles ist gut.

Grüße,
Jörg.

Hallo Jörg, das müsste ich dann aber mit abgelaufenem TüV machen. Und gut ist? Das verstehe ich nicht. Und selbst wenn mir einer die Plakette drauf klebt. Die Versicherung wird nach einem Unfall entsprechend reagieren. Von den Behörden nicht zu reden. In jeder Kontrolle kann mir das Fahrzeug stillgelegt werden, auch in Italien. Im Moment habe ich ca. 200 Kilo Alteisen stehen mit dem ich keinen Meter fahren darf. Im Fahrzeugschein steht ausdrücklich der Hinweis auf die Reifen. Es müssen die eingetragenen Reifen gefahren werden, ohne wenn und aber.
 
Moin,

Hallo Jörg, das müsste ich dann aber mit abgelaufenem TüV machen. Und gut ist? Das verstehe ich nicht. Und selbst wenn mir einer die Plakette drauf klebt. Die Versicherung wird nach einem Unfall entsprechend reagieren. Von den Behörden nicht zu reden. In jeder Kontrolle kann mir das Fahrzeug stillgelegt werden, auch in Italien. Im Moment habe ich ca. 200 Kilo Alteisen stehen mit dem ich keinen Meter fahren darf. Im Fahrzeugschein steht ausdrücklich der Hinweis auf die Reifen. Es müssen die eingetragenen Reifen gefahren werden, ohne wenn und aber.

was bitte steht bei dir konkret im Fahrzeugschein?
Die Reifengröße und der berühmt berüchtigte Satz: "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten."? => Dann siehe oben.
Oder ein konkreter Reifen mit hersteller und Typ? Dann allerdings hättest du ein Problem - allerdings gab es meines Wissens für die 2-Ventiler von BMW nie eine Fabrikatsbindung. Wenn ich mich da irren sollte: Fabrikatsbindung austragen lassen, dann siehe oben.

Grüße,
Jörg.

Nachtrag:
Ich hab mal eben schnell nachgesehen. R80RT monolever => ABE 339/2 => keine Reifenfabrikatsbindung => eingetragene Größen + M+S Kennzeichnung (oder anderweitig, z.B. sichtbar grobstollig erkennbar als Winterreifen geeigneter Reifen) => Unterschreitung des Speedindex bei entsprechendem, im Sichtfeld des Fahrers angebrachtem Aufkleber zulässig => nix Eintragung, Prozedere wie oben und gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Fahrzeugschein steht ausdrücklich der Hinweis auf die Reifen. Es müssen die eingetragenen Reifen gefahren werden, ohne wenn und aber.
Dann schreib doch mal den Wortlaut dieses Reifeneintrags hier rein.

Ansonsten hat Jörg (GdG) leider nur teilweise recht. Der normale K60 hat keine Kennzeichnung als Winterreifen ("M+S" und/oder Schneeflockensymbol), es gibt ihn aber in einer speziellen Gummimischung als "K60 M+S Silica" mit Winterreifenkennzeichnung:

http://de.reifenwerk-heidenau.com/m...hp?lang=de&point=5&rtyp=17&profil=101&pic=107

Wenn deine RT nur eine Größenbindung, aber keine Fabrikatbindung bei den Reifenangaben stehen hat, reicht bei Winterreifen mit entsprechender Kennzeichung ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen.

Bei meiner 1982er RT habe ich das gelöst, indem ich aus dem Brief einer 1980er R100T den im Bild gelb markierten werksseitigen Eintrag übernehmen lassen habe. Das ist allerdings schon gefühlte 20 Jahre her, heute wirst du leider lange nach einem Prüfer suchen müssen, der sich noch traut, sowas einzutragen.

Grüße
Hans
 

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Moin,

Ansonsten hat Jörg (GdG) leider nur teilweise recht. Der normale K60 hat keine Kennzeichnung als Winterreifen ("M+S" und/oder Schneeflockensymbol), es gibt ihn aber in einer speziellen Gummimischung als "K60 M+S Silica" mit Winterreifenkennzeichnung:

nö der hat in diesem Fall nicht nur zum Teil recht:
Entweder er fährt die - eh empfehlenswerte - Silicavariante mit M+S Kennzeichnung, oder den normalen K60 mit Verweis auf die diesbezügliche Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums vom 11.01.2011:
...
"Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen.
...

In beiden Fällen reicht der Aufkleber im Sichtfeld.

Grüße,
Jörg.
 
Moin Jörg,

den Schrieb vom Verkehrsministerium hatte ich nicht auf dem Schirm, bei deinem Zitat fehlt allerdings der letzte Satz, nachzulesen z.B. hier:

"Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden."

Womit das Ministerium den schwarzen Peter zu den Reifenherstellern schiebt. Mal sehen, wie das 2018 weitergeht...

Grüße
Hans
 
Moin,

den letzten Satz hatte ich bewußt nicht mitzitiert weil der hier nicht wirklich relevant ist.
Es geht ja nicht darum der für Winterreifenpflicht Genüge zu tun, sondern einen Reifen der die äußeren/optischen Anforderungen an einen Winterreifen entsprechend der genannten Stellungnahme erfüllt über die diesbezügliche Ausnahmeregelung in Verbindung mit dem entsprechenden Aufkleber auch dann fahren zu dürfen, wenn er den eigentlich vorgeschriebenen Speedindex nicht erreicht.
Sprich solange der Delinquent dem Prüfer den K60 als 'das ist halt mein Winterreifen' verkauft, hat der das hinzunehmen - insbesondere da in der Klarstellung (und nicht nur dort, sondern auch im weiteren Diskussionsverlauf zum Thema) explizit auf ein geeignetes - hier grobstolliges - Profil verwiesen wird. Und das wird man dem K60 nicht absprechen können da es identisch zur Silicavariante ist.

Grüße,
Jörg.
 
Moin,



was bitte steht bei dir konkret im Fahrzeugschein?
Die Reifengröße und der berühmt berüchtigte Satz: "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten."? => Dann siehe oben.
Oder ein konkreter Reifen mit hersteller und Typ? Dann allerdings hättest du ein Problem - allerdings gab es meines Wissens für die 2-Ventiler von BMW nie eine Fabrikatsbindung. Wenn ich mich da irren sollte: Fabrikatsbindung austragen lassen, dann siehe oben.

Grüße,
Jörg.


Nachtrag:
Ich hab mal eben schnell nachgesehen. R80RT monolever => ABE 339/2 => keine Reifenfabrikatsbindung => eingetragene Größen + M+S Kennzeichnung (oder anderweitig, z.B. sichtbar grobstollig erkennbar als Winterreifen geeigneter Reifen) => Unterschreitung des Speedindex bei entsprechendem, im Sichtfeld des Fahrers angebrachtem Aufkleber zulässig => nix Eintragung, Prozedere wie oben und gut.



Servus Jörg,
ich bin auch gerade dabei die originalen Reifen durch Heidenau zu ersetzen.
In meinem Schein steht auch :
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

So wie ich eure Meinung verstehe, ist das kein Problem, oder?

Von Heidenau hab ich mir Unterlagen besorgt die folgendes sagen:

vorne
100/90 18 mit 56H TL K60 Sout --> sollte also gehen
110/80 18 mit 58S TT K60* (*Auch für die M+S Silica) --> S ist bis180

Hinten
120/90 -18 mit 71T TL K60* (*Auch für die M+S Silica) --> sollte auch gehen

130/80 -18 mit 72T TT K60 --> sollte auch gehen wenn die Freigängigkeit gegeben ist?

Oder bin ich auf dem Holzweg?

VG
Stefan
 
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