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Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

GSGS

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07. Juni 2019
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911
Ort
Pfaffenhofen a.d.Ilm
Liebe Forumsmitglieder,

seit 23.6.2020 ist diese Bescheinigung bei Dunlop im Internet vorhanden:
90/90-21 M/C 54T TL Trialmax für vorne
130/80-17 M/C 65T TL Trialmax für hinten

Mein Nachbar hatte diese Reifen aufgezogen und diese sehen eigentlich ganz vielversprechend aus, so dass ich mal auf der Dunlop- Seite im Internet nachgesehen habe. Dort wurde er aber bei Eingabe BMW R100GS nicht gelistet und es existierte auch keine entsprechende Herstellerbescheinigung dafür.
Also hat mein Nachbar direkt Kontakt mit Dunlop aufgenommen und den Sachverhalt geschildert.

Als Ergebnis steht nun seit Gestern die Herstellerbescheinigung zur Verfügung.

Ist nur als Information für Interessierte gedacht.

Viele Grüße aus PAF
Gerd
 
von Fotos her, Profilform ziemlich ähnlich dem K60 Scout. Der Scout hat aber noch ne M+S Kennung (Dunlop ?) und ist listenpreismäßig ca. EUR 30,- (Hinterrad) und ca. EUR 25,- (Vorderrad)billiger als der Dunlop.
Bin trotzdem mal gespannt auf Erfahrungsberichte.

Gruß

Walter
 
Hab gerade nachgesehen:
Keine M&S Kennung drauf. Denke aber, dass die nicht nötig ist, da ja der Geschwindigkeitsindex passt.

Gruß
Gerd
 
Liebe Forumsmitglieder,

seit 23.6.2020 ist diese Bescheinigung bei Dunlop im Internet vorhanden:
90/90-21 M/C 54T TL Trialmax für vorne
130/80-17 M/C 65T TL Trialmax für hinten

...

Der Reifen entspricht doch den in den Papieren eingetragenen Vorgaben, wozu also eine Bescheinigung? Den darf man sogar gemischt mit anderen vorschriftsmäßigen Reifen fahren.
 
Die R 100 GS hat m.E. nach eine Reifenbindung auf bestimmte Marken bezogen.
 
AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

Der Reifen entspricht doch den in den Papieren eingetragenen Vorgaben, wozu also eine Bescheinigung? Den darf man sogar gemischt mit anderen vorschriftsmäßigen Reifen fahren.

Lieber Frank,

das dachte ich auch - aber: Jeder von der Ursprungszulassung abweichende Reifen fuehrt bei einem national zugelassenen Fahrzeug (also nicht nach EU-Vorschriften zugelassen = alle Fahrzeuge mit altem Fahrzeugbrief, ABE) bedarf bei Produktion bis 31.12.2019 einer Herstellerbescheinigung und ab 01.01.2020 sogar der Eintragungspflicht. Abweichend heisst hier eben nicht, dass "nur die Groesse und der Geschwindigkeitsindex" passen muessen, schon ein anderes "Fabrikat" bedarf der Herstellerbescheinigung. Neuere Reifenmodelle koennen verstaendlicher Weise nicht in den alten Zulassungspapieren (Fahrzeugbrief) genannt sein. Der Gesetzgeber will daher einen Nachweis, vom Hersteller dass entsprechende Reifen-Folgemodelle auch in den Reifendetails am Objekt (hier: R100GS) geprueft werden.
Die Problematik liegt also nicht im oder am Reifen sondern an der der fehlenden EU-Typgenehmigung. Das Ganze liest sich wie eine Lizenz fuers Geldverdienen der Pruefinstitutionen, welche anhand der Herstellerbescheinigung schliesslich die Zulaessigkeit konstatieren (Stempel, Unterschrift und Rechnung).
Fuer weitere Informationen empfehle ich die reihenweise von Reifen-Herstellern und dem ADAC zur Verfuegung gestellten Hinweise zur Umruestung ab 01.01.2020. Goodyear/Dunlop hat meinem Gesuch Rechnung getragen und die Herstellererklaerung fuer die R100GS um den Dunlop Trailmax ergaenzt. Nachdem meine Reifen noch in 2019 produziert wurden genuegt das Mitfuehren der Erklaerung.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Die R 100 GS hat m.E. nach eine Reifenbindung auf bestimmte Marken bezogen.
Hallo Luggi,

welche Reifen sind das denn für eine GS mit EZ 7/92?

Ich kann das aus meinen Fahrzeugpapieren leider nicht erkennen, wo kann man das nachsehen?

Gruß

Werner
 
AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

Die R 100 GS hat m.E. nach eine Reifenbindung auf bestimmte Marken bezogen.

...Jeder von der Ursprungszulassung abweichende Reifen fuehrt bei einem national zugelassenen Fahrzeug (also nicht nach EU-Vorschriften zugelassen = alle Fahrzeuge mit altem Fahrzeugbrief, ABE) bedarf bei Produktion bis 31.12.2019 einer Herstellerbescheinigung und ab 01.01.2020 sogar der Eintragungspflicht. ...

Bei meiner GS ist niGS eingetragen, außer Abmessungen, Geschwindigkeits- und Lastindex. War gerade bei der HU, aufgezogen waren TKC 70. Die sind nicht eingetragen und ich hatte auch kein Papier dabei. Wurde nicht bemängelt. Woher will der TÜVler die Reifen der Ursprungszulassung kennen - stehen die irgendwo in der ABE?
 
Hallo Luggi,

welche Reifen sind das denn für eine GS mit EZ 7/92?

Ich kann das aus meinen Fahrzeugpapieren leider nicht erkennen, wo kann man das nachsehen?

Gruß

Werner

Bei manchen "neueren" Modellen der R80/100 GS gibt es eine zusätzliche Eintragung für Michelin T66 als Mischbereifung, vorn diagonal, hinten radial. Kann ich aber nicht empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Glück gehabt, Frank,

dennoch - es gelten die Eintragungen in der Ursprungs ABE - diesen alten Lappen hast Du offensichtlich nicht mehr (ich auch nicht, schlaue Menschen haben sich bei Zulassungsänderung nach EU-Recht eine Kopie behalten - hab ich irgendwo als Hinweis im Netz gelesen). Genau in diesem KFZ-Brief stund wortwörtlich im Regelfall neben der zulässigen Groesse auch das Fabrikat!

Denkt bitte dran, wegen dieser Lapalie erlischt nach meinem Kenntnisstand die Betriebserlaubnis - mit allen Konsequenzen.

Vielleicht findet sich hier im Forum noch ein Verkehrsrechts-Experte?
 
Glück gehabt, Frank,

dennoch - es gelten die Eintragungen in der Ursprungs ABE - diesen alten Lappen hast Du offensichtlich nicht mehr (ich auch nicht, schlaue Menschen haben sich bei Zulassungsänderung nach EU-Recht eine Kopie behalten - hab ich irgendwo als Hinweis im Netz gelesen). Genau in diesem KFZ-Brief stund wortwörtlich im Regelfall neben der zulässigen Groesse auch das Fabrikat!

In meinem Fahrzeugschein, der bekanntermaßen ein Auszug des Kfz-Briefs ist, stehen nur die Abmessungen der Reifen, sonst nix. Das Motorrad ist seit über 25 Jahren ununterbrochen zugelassen, hat also gar keine EU-Zulassungsbescheinigung.

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Sollte mal kein Platz für TÜV-Stempel mehr sein, muss ich wahrscheinlich den Schein umtauschen. Aber dann achte ich darauf, dass kein unnötiger Blödsinn übertragen wird.

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Über BMW abrufbar.

Auf Seite 85 und 86 sind die freigegebenen Reifenmarken aufgeführt. Für jedermann abrufbar....

https://www.bmw-motorrad.de/content/...1966913863.pdf


Da werden für die R100GS nur 3 Typen genannt:
Bridgestone TW47
Metzeler Enduro 3 Sahara
Metzeler Tourance

So wie ich die neue Regelung verstehe, müssten dann alle anderen Reifentypen nun in die Papiere eingetragen werden.
Oder irre ich mich oder stehe auf dem berühmten Schlauch?

Gruß
Gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
Je mehr ich zu dem Thema lese, umso mehr bin ich langsam überzeugt, dass mein eigentlicher Name Sokrates ist. :rolleyes:
Kaum denke ich, ich weiß nun alles, was dieses Thema betrifft, gibt es einen neuen Thread dazu und ich bin wieder komplett verunsichert.

Der Schein (alte Version) meiner GS PD (04/90) sieht exakt wie der obige von Frank aus.
Was bedeutet das nun konkret?
Ist ein Heidenau K60 Scout in den wie im Schein angegebenen Dimensionen und Produktionsdatum 2020 eintragungspflichtig oder nicht? :nixw:

Kann hier im Forum überhaupt noch jemand eine korrekte Antwort darauf geben?
Man möchte ja nicht illegal unterwegs sein.
So ein Kuddelmuddel! ;(

Gruß
Guido
 
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Ich hoffe, der Link zum Artikel des Ministeriums funktioniert.
Ist etwas ausführlicher.

Ich entnehme daraus Folgendes:
"Fall 2 ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil 1 genannt ist.
Beurteilung :
Dies ist nicht zulässig."

Und wenn man dann die "Schlussfolgerung" liest, wird es nochmal interessant!

Auf Anhieb hab ich den Text nicht in allen Einzelheiten richtig verstanden.

Gruß
Gerd
 
Danach ist für jeden nicht vom Hersteller freigegebenen Reifen eine Eintragung notwendig. Sofern es um RxxGS und RxxR geht.
 
Danach ist für jeden nicht vom Hersteller freigegebenen Reifen eine Eintragung notwendig. Sofern es um RxxGS und RxxR geht.
Danach ist für jeden von den Angaben in der ZB Teil 1 abweichenden Reifen eine Eintragung notwendig.

Es gelten also die Einträge in ZB Teil 1 und seit der Einführung des CoC (aka EG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Jahr 1993 die dort enthaltenen weiteren Angaben. Im CoC stehen z.B. bei meiner DR350 weitere zulässige Reifengrößen, bei meiner Dose weitere zulässige Reifengrößen und Felgen drin, die nicht in der ZB 1 aufgeführt sind, aber ohne Eintrag gefahren werden dürfen.

Grüße
Hans
 
Also ich kann gut schlafen wenn ich mich an die Angaben halte die im Schein stehen.
Wenn die Abmessungen, sowie Last und Speedindex passen und ich keine Reifenbindung habe fahre ich was ich möchte.
Alles andere ist doch Wortklauberei und Erbsenzählerei.
Als unbedarfte Motorradfahrer, der ev. in keinem Forum mitliest, suche ich doch nicht den hintersten Winkel des www ab um das infrage zu stellen was ich schwarz auf weiß vor mir liegen habe. Bei Werkstätten und Reifendiensten wird es nicht anders aussehen.
Gruß Martin
 
Also ich kann gut schlafen wenn ich mich an die Angaben halte die im Schein stehen.
Wenn die Abmessungen, sowie Last und Speedindex passen und ich keine Reifenbindung habe fahre ich was ich möchte.
Alles andere ist doch Wortklauberei und Erbsenzählerei.
Als unbedarfte Motorradfahrer, der ev. in keinem Forum mitliest, suche ich doch nicht den hintersten Winkel des www ab um das infrage zu stellen was ich schwarz auf weiß vor mir liegen habe. Bei Werkstätten und Reifendiensten wird es nicht anders aussehen.
Gruß Martin

Werkstätten und Reifendienste haben schon eine Verantwortung. Die müssen aufklären, das mit der Montage bestimmter Reifen die ABE erlischt. Über die Systemlieferanten und die berufsständischen Vereinigungen, die teilweise hoheitliche Aufgaben haben, werden diese informiert.

Jeder Reifenhersteller informiert durch Servicehinweise (früher Unbedenklichkeitsbrscheinigung).

Ob es in der Praxis wirklich so streng kontrolliert wird bleibt fraglich. Wenn die Reifenhersteller nichts an Dokumenten liefern wird es schwierig. Abmaße, Tachoabgleich und Fahrversuche in allen Geschwindigkeitsbereichen wird aufwendig.
 
In meinem Fahrzeugschein, der bekanntermaßen ein Auszug des Kfz-Briefs ist, stehen nur die Abmessungen der Reifen, sonst nix. Das Motorrad ist seit über 25 Jahren ununterbrochen zugelassen, hat also gar keine EU-Zulassungsbescheinigung.

Anhang anzeigen 258910

[...]

Hi,
mit dem Schein dürftest du dann aber nur Diagonalreifen fahren.

Hans
 
Also ich kann gut schlafen wenn ich mich an die Angaben halte die im Schein stehen.
Wenn die Abmessungen, sowie Last und Speedindex passen und ich keine Reifenbindung habe fahre ich was ich möchte.
....Bei Werkstätten und Reifendiensten wird es nicht anders aussehen.

:fuenfe:

Werkstätten und Reifendienste haben schon eine Verantwortung. Die müssen aufklären, das mit der Montage bestimmter Reifen die ABE erlischt. ...

Die "Fachleute" beim Reifendienst hatten zuletzt schon zum zweiten Mal die Wuchtmarkierung falsch interpretiert und wollten den Fehler stumpf mit einer Orgie an Klebegewichten ausgleichen. Bei soviel Sachkunde gehört die Novelle des Verkehrsblatts bestimmt nicht zur Regellektüre.
 
Hi,
mit dem Schein dürftest du dann aber nur Diagonalreifen fahren.

Hans

Ich bin jahrelang Michelin Anakee 2 als Mischbereifung gefahren. Dem TÜV ist das nur einmal aufgefallen und er hat die Freigabebescheinigung auf der Webseite von Michelin nachgeschlagen - alles Plaketti.

Bei anderen Mischbereifungen braucht hilft einem der Voreintrag des T66 auch nicht weiter. Meines Wissens gibt's den auch nicht mehr.

Zur Zeit fahre ich wieder Diagonalreifen, weil die inzwischen kaum mehr Laufleistungsnachteile haben und man freier wechseln kann. Ich habe auch mit Mischbereifung keine schlechten Erfahrungen gemacht.
 
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