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Heute beim Tüv Ochsenaugen Hella Rücklicht

sf34

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27. Aug. 2013
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6
Ort
Flensburg
Hallo,

war heute beim TÜV in Flensburg und wollte die Ochsenaugen vom Kickstartershop und das Hella Treckerrücklicht eintragen lassen, mir wurde beides auf meiner R45 EZ '79 verweigert.
Das Rücklicht soll wegen des gelben Bremslichts nicht gehen, bei den Blickern sagte er es würden nur die original Hella gehen, obwohl die vom Kickstartershop ja E geprüft sind und für hinten auch eine 12er Kennzeichnung haben. Hat er recht?

Viele Grüße aus FL,
Dirk
 

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Ich glaube nicht...
Zumindest, was die Ochsenaugen betrifft...
Ich war seinerzeit mit meinem Mopped beim Tüv (auch Kickstarter) und habe gefragt, ob ich sie eintragen lassen muss bei Wegfall der hinteren Blinker. Antwort: Bis Baujahr '86 (edit sagt: Stichtag ist der 01.01.1987) muss da gar nix eingetragen werden, auch wenn Hinten nix mehr ist!

Finde die Vorschrift dazu leider nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
E-geprüfte Blinker müßte er eigentlich eintragen, vom Baujahr her reichen da auch ausschließlich Lenkerendenblinker (ohne zusätzliche Heckblinker). Ich weiß jetzt das genaue End-Baujahr für gelbe Bremslichter gerade nicht auswendig, aber da liegst Du meines Wissens auch noch im grünen Bereich. Mal bei 'ner anderen Prüfstelle nachfragen evtl., falls sich meine Meinung bestätigt durch das allwissende Forum... :]
 
Also, entweder stimmt dann die Aussage vom Kickstartershop nicht, oder der TÜV Mann sollte seine Vorgaben nochmal anschaun.

Wenn die Blinker für vorne und hinten zugelassen sind, darf es keine Probleme geben. Mit e-Prüfzeichen würd ich da garnicht weiter drüber nachdenken.
Allerdings habe ich bis soeben nicht gewusst, dass es noch andere Ochsenaugen, neben Hella, gibt, die für beide Seiten zugelassen sind...

Gelbes Bremslicht nach §53 STVO ist vor 01.01.83 auch zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
10 Jahre meines damals jungen Lebens, war der Flensburger TÜV mein schlimmster Alptraum. Nachdem man mir einmal zu zweit einen W116 Umbau auf 300 SD zerpflückt hat mit den Worten "Sie brauchen nicht wiederkommen, das geht alles nicht", habe ich den TÜV Zettel noch in der Halle zu Konfetti gemacht, bin die 80 km zum TÜV nach Kiel gefahren und hatte noch am selben Tag meine Eintragungen.
Nur mal so eine Anekdote. Das war 1985..., TÜV Flensburg scheint sich ja um Kontinuität zu bemühen...

Ach ja, und herzlich willkommen imForum von mir. Nettes Foto aus Holnis... :gfreu:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie von den Kollegen schon gesagt, ist beides für Bj. 79 ok.
Meine private Empfehlung wäre aber, die hinteren Blinker zur eigenen Sicherheit dranzulassen.
 
Danke erstmal für die schnellen Antworten, das hilft mir schon mal weiter.

@Uelsby265 Das Foto ist in Rønshoved :]

Dirk
 
Jammert nicht rum, seid froh, dass ich nicht zum TÜV gegangen bin. :D

Spaß bei Seite. Habe ja an meiner XT auch ein gelbes Rücklicht und nur vorne die Ochsenaugen. Bei Erstzulassung vor 1.01.1993 geht dem ! Und eintragen braucht man da garnix !

Kann man so nen TÜV-Heini ohne Plan in Regress nehmen ?

Gruß
Claus
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Angst, habe mit Fahrzeugabnahme nix zu tun, mache nur Euren Strom teurer. ;) Lege die Kohle aber gut an. :gfreu:

Grüße
Claus
 
Auf denen von Hella sollte irgendwas mit K12749 stehen. Dies ist irgendeine Prüfnummer oder was, dass die Blinker auch für hinten zugelassen sind. (mit erwähnten Baujahr vor 87 oder 84 weiss nicht mehr genau)

wurde hier auch schonmal besprochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal für die schnellen Antworten, das hilft mir schon mal weiter.

@Uelsby265 Das Foto ist in Rønshoved :]

Dirk

Dachte ich mir beim zweiten Hinsehen dann auch. Zuviel Wald für Vemmingbund und die Zwillingstürme von Broagger fehlen... Der schmale Strand erinnerte mich irendwie an den Hundestrand in Holnis oder auch an Bockholm.
Kam mir aber gleich seeeeehr bekannt vor. Als Ferienjob habe ich mal auf dem Fördedampfer zwischen Glücksburg und Eggernsund gearbeitet...
 
...habe nach Euren Infos nochmal Rücksprache mit dem Graukittel gehalten, der scheint wirklich keine Ahnung zu haben.

Zum gelben Bremslicht meinte er, er habe das noch nicht gehört könne aber nochmal nachschauen.

Bei den Ochsenaugen besteht er auf eine ABE für die Ochsenaugen. Hab jetzt einiges gelesen, es gibt keine ABE für E gekennzeichnete Teile oder ist zumindest nicht notwendig.

Kennt jemand einen eintragungswilligeren TÜV hier im Norden?

Dirk
 
Hallo Dirk,

warum willst Du das alles eintragen lassen? Das Rücklicht ist zulässig(Hat ne "TÜV-Welle" im Glas und für die Lenkerblinker besorgst Du dir die Original Hella-Gläser und fertig ist.

Man sollte nicht immer schlafende Hunde wecken und wer viel fragt, kriegt auch viel, manchmal auch dumme Antworten.


Viel Erfolg


Friedel



PS: wie war der Name vom TÜV-Prüfer?
 
...Bei Erstzulassung vor 1.01.1993 geht dem ! ...

Gut, dass du nicht beim TÜV bist. :lautlachen1:

Bremslicht gelb vor 01.01.1983,
Blinker nur vorne vor 01.01.1987
.

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgeprüft sein, erkennbar am Prüfzeichen, daher gibts dafür natürlich keine ABE oder Gutachten.

Dirk,

verlang auf der Prüfstelle den Vorgesetzten dessen, der dich bedient hat.
Wenn der über die Vorschriften nicht Bescheid weiß, den nächst höheren...
 
Bremslicht gelb vor 01.01.1983,
Blinker nur vorne vor 01.01.1987
.

Moinsen, also ich hab schon immer an meinen Moppets Ochsenaugen gehabt. Auch Hella-Originole haben selbst keine Nummer...nur die Gläser. Man kann also die Nachbauten prima mit Hellagläsern nehmen. Ich habe an meiner 89er GS Ochsenaugen "nur vorne" (wo sonst) also ohne Blinker hinten...sonst machen die Teile ja weder Sinn noch optischen Spaß.
Eingetragen vom TÜV... Bild von der Eintragung anbei zur Vorlage.

Gruß Stefan
 

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Zuletzt bearbeitet:
Gute Idee mit dem gar nicht Eintragen. Hatte mir auch schon sowas überlegt, ich glaube ich fahr einfach zu ner anderen Prüfstelle hier in Flensburg, Dekra GTÜ...

Danke nochmal für die anregungen!
 
Hallo Dirk,

wenn Du nur neuen TÜV brauchst, würde ich mir die Hella Gläser für die Ochsenaugen besorgen und zum Ing.-Büro Rauchhaus fahren in die Philipp-Reis-Str. 10. Wenn dein Moped soweit in Ordnung ist, sollte das klappen. Eintragungen ohne Gutachten(ABE usw) darf nur der TÜV. Da nützt Dir die Dekra oder KÜS und GTÜ nichts.

Viel Erfolg

Friedel
 
Ja brauche nur neuen TÜV. Werde da mal hinfahren und mal nachfragen ob die auch die Gläser mit den E Prüfzeichen akzeptieren sonst eben die Hella Gläser kaufen.
 
@Friedel
War heute beim Ing.-Büro Rauchhaus, hat alles super geklappt, danke für den Tipp!

Gruß,
Dirk
 
Sauber, das ist ja noch mal gut gegangen!

In den 80ern wollte ich einen 1500er Käfermotor in einen Apal-Buggy eintragen lassen. Das konnte der TüV wegen Abgas etc. leider nicht machen (Chassis zu alt, Zulassung zu neu).

Die nächst höhere Stelle war das Regierungspräsidium in Stuttgart.
Kurzer Besuch, Problem geschildert, Bearbeitungsgebühr bezahlt und eine Ausnahmegenemigung bekommen :applaus:

PS: Den Tipp mit dem Regierungspräsidium hat mir der freundliche Prüfer gegeben...
 
Ja ja, der Flensburger TÜV, denen mußte ich auch schon die Vorschriften erklären...
Mal als Hinweis an die Herren Sachverständigen dort:
mal in die ABE für das Fahrzeug sehen, dort stehen die jeweils genehmigten (und bei Auslieferung angebauten) Beleuchtungseinrichtungen alle "drin", mit dem Zusatz:
"...oder andere bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen."
Und bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen sind eben die mit der nationalen ABG mit der Wellenline oder eben mir ECE Genehmigung (E im Kreis).
Zusätzlich muß man natürlich auf die Anbaulage usw. wie in dem Beipackzettel z.B. bei den Ochesnaugen, achten.
Dann ist KEINE Eintragung notwendig.
Schau mal hier:

http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html


Gruß
Lars
 
Ja ja, der Flensburger TÜV, denen mußte ich auch schon die Vorschriften erklären...
Mal als Hinweis an die Herren Sachverständigen dort:
mal in die ABE für das Fahrzeug sehen, dort stehen die jeweils genehmigten (und bei Auslieferung angebauten) Beleuchtungseinrichtungen alle "drin", mit dem Zusatz:
"...oder andere bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen."
Und bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen sind eben die mit der nationalen ABG mit der Wellenline oder eben mir ECE Genehmigung (E im Kreis).
Zusätzlich muß man natürlich auf die Anbaulage usw. wie in dem Beipackzettel z.B. bei den Ochesnaugen, achten.
Dann ist KEINE Eintragung notwendig.
Schau mal hier:

http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html


Gruß
Lars

Moin Moin,

das mit der "keine Eintragung notwendig" wäre mal interessant zu beleuchten. Wenn nur die vorderen Blinker durch Ochsenaugen mit E-Prüfzeichen ersetzt werden muss das m. W. nicht eingetragen werden. Wenn ich aber alle vier Blinker runterschmeiß und nur durch Ochsenaugen ersetze muss das m. E. eingetragen werden. Der Prüfer dokumentiert ja nur den ordnungsgemäßen Anbau.

Gruß

Jogi
 
Moin Moin,

das mit der "keine Eintragung notwendig" wäre mal interessant zu beleuchten. Wenn nur die vorderen Blinker durch Ochsenaugen mit E-Prüfzeichen ersetzt werden muss das m. W. nicht eingetragen werden. Wenn ich aber alle vier Blinker runterschmeiß und nur durch Ochsenaugen ersetze muss das m. E. eingetragen werden. Der Prüfer dokumentiert ja nur den ordnungsgemäßen Anbau.

Gruß

Jogi

Genau...
 
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