HU Bericht aufbewahren"

Reinhard

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24. Okt. 2007
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Ellerbek bei HH
Heute gelesen.
Wusstet ihr das man den HU Bericht bis zur nächsten HU aufbewahren muss?
Ich habe das zwar immer gemacht aber das es 15€ kosten kann war mir nicht bekannt.
 
Wenn Dir einer die Nummernschilder mopst, dann musst Du den wieder vorlegen.
Obwohl der TÜV die Unterlagen auch speichert.

Manfred
 
Heute gelesen.
Wusstet ihr das man den HU Bericht bis zur nächsten HU aufbewahren muss?
Ich habe das zwar immer gemacht aber das es 15€ kosten kann war mir nicht bekannt.

Als Selbstständiger muss ich meine Unterlagen sogar 10 Jahre aufbewahren, aber aus anderen Gründen (Ok, Mopped jetzt nicht das ist Privatspass)
Das das Sinn macht ist klar, aber an wen muss man dann 15,- € zahlen, wenn wer danach fragt?
 
Die HU-Berichte lohnen sich auch aus anderen Gründen aufzubewaren: Damit kann man wunderbar die KM nachweisen. Von der GS habe ich alle seit '94.

Hans
 
Du musst den letzten HU Bericht auch vorlegen, wenn du ein Fahrzeug ab oder ummelden möchtest, auch wenn du dein Fahrzeug verkaufst, gehört der letzte HU Bericht mit dazu gegeben, damit der Käufer das Fahrzeug wieder anmelden kann!
 
Du musst den letzten HU Bericht auch vorlegen, wenn du ein Fahrzeug ab oder ummelden möchtest, auch wenn du dein Fahrzeug verkaufst, gehört der letzte HU Bericht mit dazu gegeben, damit der Käufer das Fahrzeug wieder anmelden kann!

Zum Abmelden genügt mittlerweile der Kfz-Schein.
 
Wenn geringe Mängel vermerkt sind, müssen die auch umgehend behoben werden. Falls irgendwas passiert, das auf die Verschlimmerung dieser geringen Mängel zurückzuführen ist, weil sie nicht behoben wurden, kann und wird man dafür grobe Fahrlässigkeit ans Bein gebunden bekommen. Deswegen muss man die aufbewahren.
 
Hi,

ich sammle zwar diese Nullfehlerbögen aber vorweisen musste ich so ein Ding noch nie irgendwo. Und Zulassungen hatte ich die letzten zehn Jahre so einige....

Gruß
Willy
 
.....wozu den HU-Bericht vorlegen ?? Die nächste HU-Fälligkeit ist doch auf dem KFZ-Schein vermerkt.
Ich musste noch nie einen HU-Bericht vorlegen, weder in
OL, HI, EM und auch nicht in CUX - an/ wie abmelden.

Den Waschzettel bewahre ich nur aus nostalgischen Gründen auf. Was zählt ist nur der runde Beppi auf dem Kuchenblech.
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Ich habe in den letzten Jahren mehrere Fahrzeuge an- und umgemeldet. Der Bericht von der HU wurde immer zwingend verlangt. Ohne Bericht keine Zulasung!

Gruß q
 
§ 29 StVZO, dort ist die Verpflichtung zur Hauptuntersuchung geregelt, schreibt vor:
" (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."

Wenn z.B. jemand eine frische HU-Plakette hat, aber der Hobel schrottreif ist, kann man den Prüfbericht anfordern und mal nachschauen, ob bei der Untersuchung offenbar jemand etwas zu großzügig war.

Gruß
 
wenns't as no findst!:D

meistens hast sie nicht in Griffweite, wenn's am nötigsten wär...

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mache ich immer mit den Rechnungen für den Blumen zum Hochzeitstag. :gfreu:
Da kann ich nachweisen, immer dran gedacht zu haben.:oberl:
 
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