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Im Fahrzeugschein: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

Elmar

Fahrer und Schrauber
Seit
15. Okt. 2009
Beiträge
4.791
Ort
Donauwörth
Hallo,

"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"

So steht das im Fahrzeugschein.
Ez is 1981. Da gab es doch das noch gar nicht??

Ich muss das Fahrzeug nähste Woche zulassen (Yamaha SR 500).
Eigentlich muss ja die Zulassungsstelle wissen, dass bei diesem Baujahr dieser Satz nicht in den Schein gehört.

Also kann ich darauf bestehen, dass das nicht mehr da steht, oder?
 
Keine Sorge:
Der Satz hat im übertragenen Sinne die gleiche Bedeutung als wenn 100 m vor einer Kreuzung stehen würde "Vorfahrt gemäß Beschilderung beachten" und dann an der Kreuzung keine Schilder sind!
Und was gilt dann? Richtig: rechts vor links

Das ist eben eine Standardformulierung und wenn in der BE nix von Fabrikatsbindung drinsteht, dann muss da nur die Größe passen und Fabrikat kann Hinz&Kunz sein.
 
Die Betriebserlaubnis ist beim KBA hinterlegt. Die hat man normalerweise nicht. Ist dann jeweils ein Problem der agierenden Rennleitung.

In einer guten Betriebsanleitung sind die erlaubten Reifenkombinationen beschrieben.
 
Hallo Leute,

war mir letzte Woche, als ich neue Reifen montieren lassen wollte, auch aufgefallen. Dieser blöde Satz ist wohl bei der Umstellung der Papiere reingerutscht und ich habe gepennt. :schimpf: Habe dann mit Bridgestone telefoniert, weil es keine Unbedenklichkeitbescheinigung für den BT45 in den zölligen Größen 3.25x19 und 4.00x18 für die 75/6 gibt. Da wurde mir erklärt, das ich den Satz austragen lassen muss, ansonsten wäre das bindend!? Habe jetzt den Michelin montieren lassen, der hat eine Freigabe (wollte ich ja sowieso). :bitte:
 
Bindend ist es nur, wenn in der ABE des Fahrzeugs eine Reifenfabrikatsbindung enthalten ist, ist sie aber bei unseren 2 Ventilern nicht.
Der Eintrag kommt automatisch, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug durch die Zulassungsstelle eingetragen werden oder wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird, die Segnungen der Ede Vau eben....
Ignorieren oder austragen lassen.

Gruß
Lars
 
Ich würde den Satz austragen lassen.Müsste problemlos gehen.

Hab ich bei meinen Zweirädern auch machen lassen.

sogar bei meiner Panigale haben die das gemacht.
 
Bindend ist es nur, wenn in der ABE des Fahrzeugs eine Reifenfabrikatsbindung enthalten ist, ist sie aber bei unseren 2 Ventilern nicht.
........

Da wäre ich mir nicht so sicher. Pauschal stimmt das jedenfalls nicht. Über BMW lässt sich die Fabrikatsbindung sehr schnell feststellen.
 
Direkt beim Stva, oder mit Umweg über den TÜV o.ä.?

Bei den alten also GS, 90s und der duc 900ss über den Tüv so viel ich noch weis.Bei Sohnemann xt600 glaube ich war das bei STva bei der Ummeldung.bin mir da aber nicht ganz sicher.

Bei der Panigale bei der Stva als die Papiere von Italienisch auf deutsch umgeschrieben wurden.Die war auf Ducati zugelassen.
Achso fällt mir gerade ein.Vorher war die ja beim Händler getüvt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man genug Eintragungen hat und auf dem Amt keine Lust auf ein weiteres Zusatzblatt am Schein dann lassen die gerne mal überflüssiges weg. So wie diesen Satz , allerdings muss man aufpassen das nicht zu viel plötzlich unter den Tisch fällt. Manche Sachen wie etwa Wahlweise Einzelsitzbank behält doch lieber gerne.
 
Hier aufrufen und dann oben auf "Reifenbindungen" klicken,
da wird das Thema beschrieben:
https://www.yamaha-motor.eu/de/services/freigaben_gutachten/index.aspx

In der Datenbank für Reifenbindungen bis 2016 (rechts daneben), taucht die SR500 jedenfalls nicht auf ....

Hier noch eine Einlassung des Institutes für Zweiradsicherheit, dazu:
https://ifz.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/08/ifz_Reifenfabrikatsbindung_082015.pdf


Für diese Reifen liegen Freigaben für die SR 500 vor:

[FONT=&quot]https://www.motorradreifendirekt.de...ame:YAMAHA:ccm:500:model:SR+500+(1984+-+1999)[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach hilft das austragen nicht.

Wenn dann so eine Reifenbäckerbude die Produktion einstellt und weder der noch der Fahrzeughersteller einen Erstz freigibt, kann man sein Motorrad wechschmeissen.:(

Oder muss es im Ausland zulassen.:rolleyes:
 
Hi,

habe den Beitrag gefunden. :hurra: Thomas hat dazu ein par Links eingestellt. Es funktioniert allerdings nur noch der erste. Der war es allerdings auch, den ich noch im Kopf hatte.

Siehe HIER.
 
Für die R100CS Bj.82, bei der man den unnötigen Satz auch eingefügt hat...weil die EU das so will, auch wenn es keine Beschränkungen gibt...habe ich einfach einmal bei BMW nachgefragt.

Die Antwort war klar und deutlich..."Für Ihr Fahrzeug gibt es keine Herstellervorgaben / speziellen Freigaben."

So verrückt es auch sein mag...damit hält man die Vorgabe halt immer ein, so lange die Reifengrößen stimmen.

Bei der nächsten "Befassung" mit den Papieren werde ich dem Straßenverkehrsamt diese Herstellerbescheinigung vorlegen und bitten den unnötigen Satz zu streichen. Bis dahin regt der mich aber auch nicht mehr auf.

Gruß
Volker
 
So verrückt es auch sein mag...damit hält man die Vorgabe halt immer ein, so lange die Reifengrößen stimmen.

Gruß
Volker

Aber weshalb denn verrückt? Genau so kenne ich das noch, als es eben diese EG-Betriebserlaubnis noch nicht gab.
Da musste ein Reifenhersteller noch keine Freigaben erstellen, jeder Reifen, der die richtige Größe und Geschwindigkeitsindex hatte, durfte montiert werden.

Ich weiß nicht genau, ab welchem Baujahr die EG-BE bindend war, aber sicher nicht in den 70er und frühen 80er Jahren.
Deshalb kann ich auch die wiederholten Diskussionen über die Freigaben für diese Baujahre nicht nachvollziehen.
Oder habe ich da mal wieder was falsch verstanden:nixw:

Jedenfalls werde ich voraussichtlich am Dienstag zur Zulassungsstelle gehen.
Ich habe hier noch den alten Fahrzeugbrief, in dem dieser Satz nicht steht.
(Damals musste ja noch alles in Brief UND Schein stehen).
Ich werde berichten.
 
Da wäre ich mir nicht so sicher. Pauschal stimmt das jedenfalls nicht. Über BMW lässt sich die Fabrikatsbindung sehr schnell feststellen.

Leider nicht mehr. Die schreckliche Website von BMW zeigt nur noch wenig aussagekräftiges neumodisches und nix mehr was Daten zu älteren Modellen angeht.
 
Leider nicht mehr. Die schreckliche Website von BMW zeigt nur noch wenig aussagekräftiges neumodisches und nix mehr was Daten zu älteren Modellen angeht.

Ich habe jetzt nicht nachgeschaut,
aber evtl. lässt sich bei BMW Classic mehr dazu finden.

Ach so:
Eine Fabrikatsbindung für die "älteren Modelle" wird es eben gerade nicht geben.
Je nach dem, was man dafür hält: Zumindest für die Paralevers wird es schon was geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.


2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.


3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H


Die für diesen Thread namensgebende Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

Gruß,
Florian
 
Zuletzt bearbeitet:
Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.


2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.


3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H


Die für diesen Thread namensgebende Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

Gruß,
Florian

Hallo,
so bist Du natürlich auf der ganz sicheren Seite, aber:
Die Eintragung der Radialreifen wäre doch nicht mehr nötig gewesen:
Fabrikatsbindung nicht mehr vorhanden, Dimensionen unverändert.
Krass gesagt hat da nur der "Eintragungsverein" dazuverdient.
 
... Die Eintragung der Radialreifen wäre doch nicht mehr nötig gewesen...

:---)
Will man auf einer 2V Radialreifen legal fahren, gibts genau zwei Wege:
1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen
2) zusätzlich eintragen lassen.

Als unsere Antiquitäten auf den Markt kamen, gabs dafür nur Diagonalreifen; somit sind Radialreifen erst mal nicht zulässig. ;)
 
Hallo,
so bist Du natürlich auf der ganz sicheren Seite, aber:
Die Eintragung der Radialreifen wäre doch nicht mehr nötig gewesen:
Fabrikatsbindung nicht mehr vorhanden, Dimensionen unverändert.
Krass gesagt hat da nur der "Eintragungsverein" dazuverdient.
Hallo Elmar,

genau das dachte ich auch, bis mich Michael eines Besseren belehrt hat.

Gruß,
Florian

Edith sagt: Hergebrannt, noch dazu von berufenster Seite :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich danke Euch für die Aufklärung!
Genau genommen kann man froh sein, dass die ganze Materie so kompliziert ist, dass kaum jemand mehr durchblickt und man nur dadurch noch einen gewissen Freiraum hat.
 
Hallo,

ich danke Euch für die Aufklärung!
Genau genommen kann man froh sein, dass die ganze Materie so kompliziert ist, dass kaum jemand mehr durchblickt und man nur dadurch noch einen gewissen Freiraum hat.

Wenn man von 10 Mal dann 9 mal Glück hat kann das schon helfen.;)
 
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