INNUNGSZUGEHÖRIGKEIT von meisterbetrieben

monopod

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01. Feb. 2010
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sorry!!

um das von vorne herein zu klären: es geht nicht um einen der im GRÜNEN BEREICH des 2-ventiler-forum aktuell genannten oder in früheren zeiten erwähnten betrieb. die siind alle ausserhalb jeglicher im folgenden ge-übten kritik oder kritischer fragestellung.und das soll auch so bleiben.


hier geht es mir um grundsätzliche fragen zur haftung eines betriebes, der
- so konstruieren wir einmal ein beispiel - häufig arbeiten vornimmt ohne rechnungsstellung. der auch arbeiten vornimmt, deren erfolg im endergebnis aus sicht des kunden fachlich zu wünschen übrig lassen.
der arbeiten vornimmt/vorgenommen hat und im ergebnis ein mängelfreies werk schuldet, da sein arbeitsergebnis - nun ja- nicht als wirklich mängelfrei bezeichnet und zu ende geführt werden kann.

muss ein solcher betrieb zwangsweise mitglied in der innung der zweiradmechanikerinnung sein? kann man diesen betrieb daher über die innung erreichen und zu einem kompromiss bewegen?

auf welchem weg bekommt man einen derartigen betrieb dazu, eine faktisch und fachlich mängelfreie arbeit zu erbringen?



für den automobilen vierradbereich gibt es ja die schiedsstelle der kfz-innung (en). existiert derartiges auch im zweiradbereich????



und noch einmal laut und deutlich:
es geht hierbei nicht um einen in irgendeiner weise mit dem 2-ventiler - forum verbundenen betrieb. danke

ralf

fragen werden auch gerne per PN beantwortet.
 
Hallo,
nachdem ich gerade einen ähnlich gelagerten Fall habe, mußte ich mir von der Innung erklären lassen, dass Betriebe nicht zwangsläufig der Innung angehören müssen.

Auch bei der Handwerkskammer kam ich nicht weiter.

Es hat den Anschein, als wollte da keine Krähe der anderen ein Auge ausstechen bzw sich keiner damit die Finger dreckig machen will.

Da gehts nur über Gutachter, den Du selber stellen und bezahlen mußt (vorerst).
Aber ein dezenter Hinweis ans Finanzamt zwecks Beantragung einer Betriebsprüfung wäre vielleicht gar nicht mal so schlecht.

Gruß

f
 
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Servus,

man muss nicht zwangsläufig Innungsmitglied sein. Ich kenne einen Betrieb, der einen Motorradhandel angemeldet hat. Einen gewissen Prozentsatz seines Umsatzes kann er mit Reparaturen bestreiten.

Gruss
 
OK. soweit, so ungut.
man kann doch aber als kunde erwarten, dass ein zweiradmechanikermeister - so er denn diese qualifikation ab und an durchblicken lässt, mängelfreie arbeit liefert? und falls nein, bleibt tatsächlich nur der weg über den anwalt? keine schiedsstelle, die sich der sache deeskalierend annimmt?

wo kann man herausfinden, ob der betrieb der nnung angehört und wie ertatsächlich im gewerberegister eingetragen ist? //haupterwerbszweig//
 
Zuletzt bearbeitet:
Im konstruierten Beispiel sind da zwei Sachen gelistet. Das Arbeiten ohne Rechnung legt doch Steuerhinterziehung nahe. Das hat nichts mit dem Qualitätsproblem zu tun, außer dass man, wenn man als Kunde da mitmacht ggf. ein weiteres Problem hat.
 
Im konstruierten Beispiel sind da zwei Sachen gelistet. Das Arbeiten ohne Rechnung legt doch Steuerhinterziehung nahe. Das hat nichts mit dem Qualitätsproblem zu tun, außer dass man, wenn man als Kunde da mitmacht ggf. ein weiteres Problem hat.

und da du dies so siehst, sollte man dem unfreundlichen kein auge aushacken dürfen/wollen, wenn er mist liefert?
 
man kann doch aber als kunde erwarten, dass ein zweiradmechanikermeister - so er denn diese qualifikation ab und an durchblicken lässt, mängelfreie arbeit liefert?

Nix für ungut, aber in welcher Welt lebst Du denn? In meinem Fall hat ein Handwerksmeister nicht nur Pfusch abgeliefert, sondern auch noch schriftlich mitgeteilt, dass er keine Ahnung davon hat, wie es richtig gemacht wird und für die Korrektur eine "gesetzlich vorgeschriebene Bauanleitung" verlangt....

Gruß

f
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, dem sollte man kein Auge aushacken, sondern mal selbst an sich arbeiten.

Ich hab es leider nicht genau genug gelesen, aber Schwarzarbeit zu unterstützen und dann rummaulen und Schiedsgerichte bemühen zu wollen ist ein absolutes "no go"

Pfui Deibel!
 
nabend Ralf

ein Gewerbe wird er in der Gemeinde in der dieser Betrieb ansässig ist anmelden müssen.
Mitglied in der Innung musst du nicht sein.
Einzig IHK Beitrag zahlen (Zwangsabgabe).

Ordendliche Arbeit abliefern versteht sich von selbst und wenn es mal nicht gut gelaufen ist sollte man schon ein offenes Ohr für die "kontruktive Kritik" des Kunden haben.

Sollte so sein wenn man den Weg der Selbstständigkeit eingeschlagen hat.
Dauernörgler lasse ich höflich links liegen muss ich gestehen, es gibt sicherlich auch Leute denen kannst du es nicht rechtens machen, ist aber sicherlich auch nicht dein Thema hier.

gruß charly
 
Nix für ungut, aber in welcher Welt lebst Du denn? In meinem Fall hat ein Handwerksmeister nicht nur Pfusch abgeliefert, sondern auch noch schriftlich mitgeteilt, dass er keine Ahnung davon hat, wie es richtig gemacht wird und für die Korrektur eine "gesetzlich vorgeschriebene Bauanleitung" verlangt....

Gruß

f

offensichtlich in einer falschen vorstellung von welt.:aetsch: sorry.
und wie seid ihr dann in deinem falle auseinandergegangen?



Es ging um die Frage, ob es eine Schiedsstelle gibt und wohin man sich wenden kann.

stimmt. das war ein teil der frage. aber zugleich hatte ich auf die möglicheit, die konversation per PN fortzusetzen, hingewiesen.

sorry, Schiller, ich bin deutlich angefressen. nicht wegen deiner reaktion, sondern wegen des verhaltens des schrauberbetriebes. daher reagiere ich u.U. ein wenig dünnhäutig.

ralf
 
Nein, dem sollte man kein Auge aushacken, sondern mal selbst an sich arbeiten.

Ich hab es leider nicht genau genug gelesen, aber Schwarzarbeit zu unterstützen und dann rummaulen und Schiedsgerichte bemühen zu wollen ist ein absolutes "no go"

Pfui Deibel!

wenn du nicht vollständig mitliest / lesen willst, halte dich hier bitte raus.
danke!
 
Moin,

wenn ich das hier richtig verstehe, geht's um Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit.

Relativ klare Aussagen gibt es dazu hier.
 
Moin,

wenn ich das hier richtig verstehe, geht's um Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit.

Relativ klare Aussagen gibt es dazu hier.


nein. denn darum könnte es sich ja bei schwarzarbeit nicht drehen.
sh. a. dein link. theoretisch geht es - wie auch im konstruierten beispiel angenommen, um die quasi "moralische" verpflichtung eines betriebes bzw. meisterlichen betriebsinhabers, qualitativ annehmbare - meisterliche -arbeit abzuliefern.
und dann in der folge um die hypothetische frage, wo man sich als kunde im falle eines konstruierten reinfalles um eine korrekte abwicklung eines hypothetischen arbeitsauftrages bemühen könnte.

aber ich habs kapiert: dies scheint unmöglich.
 
Also auf meinem Meisterbrief der Handwerkskammer Münster aus dem Jahre 1985 steht,( ich glaube das ist sowas wie mittelhochdeutsch), folgender Satz:
kommestu mit Deinen negsten in uneinigkeit/vergleiche Dich mit ihm in der billigkeit
kannstu dich mitt ihm allein verdragen/so wirstu dir und andere viele moey ersparen.
Kein Handwerksmeister ist zwangsweise in der Innung!
Die Handwerkskammer ist obligatorisch und wird sich auch mit dem Kollegen in Verbindung setzen, allerdings wird bei der Handwerkskammer kein Recht gesprochen.
Also, der denkbar schlechteste Weg ist zum Anwalt gehen und klagen! Gut, noch schlechter ist Gewalt! Aber nun wieder sachlich!
Auch der Weg des anschwärzens beim Finanzamt ist eine deutlich linke Nummer, aber man kann ihm das ja mal durch die Blume stecken, vllt. wacht er dann ja auf!
Grundsätzlich hilft vernünftig reden! Manchmal sind die Möglichkeiten der Güte auch festgefahren, dann kann man zwar schimpfen, aber das bringt in der Regel nichts, dann muß qualifizierter Rechtsbeistand her, aber versprich Dir nicht zuviel davon, meistens endet das im Vergleich, das ist teuer und das was Du willst, kriegst Du nur zur Hälfte. Meine Erfahrungen!
Das mit dem Finanzamt ist echt fies, und wenn die Betriebsprüfung erst mal den Laden umkrempelt, dann bist Du der letzte der was kriegt!
Also gut überlegen was Du tust! Sind die Verhandlungen erst mal festgefahren, gibt es eigentlich nur noch sch... Lösungen, und zwar für beide!
Ich als einer, der fast 30 Jahre selbstständig ist, behaupte, das man als Unternehmer keinen Krieg gegen einen ordentlichen Kunden gewinnen kann!
Denn ein zufriedener Kunde bringt vllt. zwei neue, ein unzufriedener zerstört fünf alte und fünf potentielle Kunden.
 
Das mit dem Finanzamt ist echt fies,

Da hast Du sicherlich recht, aber ein Handwerksmeister, der korrekt arbeitet, braucht sich vor einer BP nicht zu sorgen, oder?
Wir reden hier immerhin über Steuerhinterziehung!

Die Wahrscheinlichkeit, als kleiner Handwerksbetrieb regulär eine BP zu "bekommen" tendiert gegen 0... vor allem, wenn man weiss, dass Finanzämter Stellen in der Aussenprüfung abbauen, nachdem sich die Industrie etc. über zu viele Außenprüfungen mokiert hat... Da fühlt man sich doch als kleiner Einkommensteuerzahler so richtig vera....)(-:

Gruß

f
 
Zuletzt bearbeitet:
Also eins kann ich Dir sagen, Betriebsprüfungen hatte ich in der jüngeren Vergangenheit derer drei! Insgesamt neun Jahre, das ist nicht lustig! Ich könnte Dir Geschichten erzählen, die willst Du gar nicht wissen! Grundsätzlich gilt beim Finanzamt die Devise, je kleiner der Laden, desto größer der Filz! Unser Laden ist blitzsauber was das angeht, aber glauben tut´s Dir keiner, das hat auch mit Erfolgsdruck bei den Damen und Herren der Institution zu tun! So jetzt Schluß mit dem Blödsinn!
 
nur noch eine vollkommen unmassgebliche frage des threaderstellers:

wo und wann habe ich bittschön verdeckt oder explizit von irgendeinem steuervergehen gesprochen?
abe rschön bis suaguat, wie dieses von euch thematisierte thema seine kreise zieht.
macht nun bitte mal halblang und haltet den ball so flach, wie es sich gehört hier. danke.
(ansonsten bleiben nur noch zitate aus der heiligen schrift)
und ich meine nicht das WHB.
 
Moin Volker,

meiner bescheidenen Meinung nach wäre das Vernünftigste, dem 'Meister' sachlich und klar, aber ohne wilde Drohungen, zu sagen, womit man nicht einverstanden ist. Wenn das ist kein Spinnkram ist, und man dem anderen die Möglichkeit läßt, sein Gesicht dabei zu wahren, geht da vielleicht was mit Nachbesserung.

PS - keiner von uns weiß, ob die 'hypothetische' Mängelliste sachlich berechtigt ist oder nicht.
 
Moin Volker,

meiner bescheidenen Meinung nach wäre das Vernünftigste, dem 'Meister' sachlich und klar, aber ohne wilde Drohungen, zu sagen, womit man nicht einverstanden ist. Wenn das ist kein Spinnkram ist, und man dem anderen die Möglichkeit läßt, sein Gesicht dabei zu wahren, geht da vielleicht was mit Nachbesserung.

PS - keiner von uns weiß, ob die 'hypothetische' Mängelliste sachlich berechtigt ist oder nicht.

Sachichdoch! Hab geschrubt, "Grundsätzlich hilft vernünftig reden"


nein. es ist kein spinnkram, Wilhelm.
morgen kannst du gerne weitere infos per PN erhalten.
und nochmals danke an Volker.
ich werde mich um eine lösung in diesem sinne bemühen
deeskalierend.
 
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