sorry!!
um das von vorne herein zu klären: es geht nicht um einen der im GRÜNEN BEREICH des 2-ventiler-forum aktuell genannten oder in früheren zeiten erwähnten betrieb. die siind alle ausserhalb jeglicher im folgenden ge-übten kritik oder kritischer fragestellung.und das soll auch so bleiben.
hier geht es mir um grundsätzliche fragen zur haftung eines betriebes, der
- so konstruieren wir einmal ein beispiel - häufig arbeiten vornimmt ohne rechnungsstellung. der auch arbeiten vornimmt, deren erfolg im endergebnis aus sicht des kunden fachlich zu wünschen übrig lassen.
der arbeiten vornimmt/vorgenommen hat und im ergebnis ein mängelfreies werk schuldet, da sein arbeitsergebnis - nun ja- nicht als wirklich mängelfrei bezeichnet und zu ende geführt werden kann.
muss ein solcher betrieb zwangsweise mitglied in der innung der zweiradmechanikerinnung sein? kann man diesen betrieb daher über die innung erreichen und zu einem kompromiss bewegen?
auf welchem weg bekommt man einen derartigen betrieb dazu, eine faktisch und fachlich mängelfreie arbeit zu erbringen?
für den automobilen vierradbereich gibt es ja die schiedsstelle der kfz-innung (en). existiert derartiges auch im zweiradbereich????
und noch einmal laut und deutlich:
es geht hierbei nicht um einen in irgendeiner weise mit dem 2-ventiler - forum verbundenen betrieb. danke
ralf
fragen werden auch gerne per PN beantwortet.
um das von vorne herein zu klären: es geht nicht um einen der im GRÜNEN BEREICH des 2-ventiler-forum aktuell genannten oder in früheren zeiten erwähnten betrieb. die siind alle ausserhalb jeglicher im folgenden ge-übten kritik oder kritischer fragestellung.und das soll auch so bleiben.
hier geht es mir um grundsätzliche fragen zur haftung eines betriebes, der
- so konstruieren wir einmal ein beispiel - häufig arbeiten vornimmt ohne rechnungsstellung. der auch arbeiten vornimmt, deren erfolg im endergebnis aus sicht des kunden fachlich zu wünschen übrig lassen.
der arbeiten vornimmt/vorgenommen hat und im ergebnis ein mängelfreies werk schuldet, da sein arbeitsergebnis - nun ja- nicht als wirklich mängelfrei bezeichnet und zu ende geführt werden kann.
muss ein solcher betrieb zwangsweise mitglied in der innung der zweiradmechanikerinnung sein? kann man diesen betrieb daher über die innung erreichen und zu einem kompromiss bewegen?
auf welchem weg bekommt man einen derartigen betrieb dazu, eine faktisch und fachlich mängelfreie arbeit zu erbringen?
für den automobilen vierradbereich gibt es ja die schiedsstelle der kfz-innung (en). existiert derartiges auch im zweiradbereich????
und noch einmal laut und deutlich:
es geht hierbei nicht um einen in irgendeiner weise mit dem 2-ventiler - forum verbundenen betrieb. danke
ralf
fragen werden auch gerne per PN beantwortet.