Ist zwar AMAL und uralt, aber ...

BerndB

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06. März 2016
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1.688
Ort
Ostpott
Mi caros companeros,

... aber ich fand es ungemein erhellend.


(...und ich mache mir ein einfaches WORD davon in DE ... Wer es dann haben will, wenn feddich, der gebe mir bitte eine PN mit einer email-Addy. Oder es sei denn, die Admins hier erlauben, dass das Ding dann - weil nützlich - in die Datenbank komme.)

Freundliche Grüße
Bernd B
 
So liebe Leute, erstes grobes dt. Word ist fertig.

35 Seiten. ...
Noch ohne 2V-Kopfzeilen.

Welcher der Admincollegii möchte denn mal Amal-Vergasertext gucken für evtl. Datenbank?
(Bevor ich das einzeln unter die Leute in die Meute ...)
Wer fühlt sich evtl. zuständig für Vergaser und oder Database?

Ich bräuchte ggfs. eine email-Adresse zum Weitergeben des DOCX.

Freundliche Grüße
Bernd B
 
Problem: Das Dokument gehört einem Hrn. Ullmann, der dem zustimmen müsste.
Zumindest theoretisch könnte er sonst gegen eine Veröffentlichung vorgehen.
Der saubere Weg ist, ihn zu fragen.
 
== Meta ==
uhm, sorry, ich kenne keinen Herrn Ullmann.
Habe ich da was übersehen im PDF?
Wie könnte ich ihn kontaktieren?

Andererseits, das, was ich wissen will daraus, das habe ich. (Soll sagen, ich , für mich, brauche sonst jetzt nix mehr daraus...)

Ich wollte es dem 2V.Forum zur Verfügung stellen, da ich denke, dass das Doc die Prinzipien guter Vergaserei klasse erklärt - mir jedenfalls...
Ist also ein bisschen l'art pour l'art, und noch der Gedanke, dass man sowas eigentlich auch mal bei Bing machen sollte, wenn es das da noch nicht gibt.

In der Erstversion meines Postings, meine ich, hätte ich gesagt, dass ich den Link aus dem VFV-Forum habe. Wenn, müssten aber wohl Copyrights bei einem Engländer liegen, wäre mal so meine Einschätzung. Irgendein Racing- und oder Vergaserspezialist, der zum Zeitpunkt der Abfassung des EN-Docs zumindest nicht AMAL-Mitarbeiter war, und den Gaser-Kram "von außen" beschrieb.

Außerdem könnt man nachdenken, ob wie wann wo wer Klage erheben könnte, auf mehr als Unterlassung. Dafür (Unterlassung, es nicht nochmal zu tun) wären allenfalls Anwaltskosten zu rechnen, echten Schaden aber richtet das in DE uU. zu veröffentlichende Doc ja nicht an, ne wahr?

Ich kenne da auch keine Vorschriften im grenzgängernden Urheberrecht. In D, meine ich zu wissen, erlischt das Urheberrecht i.a.R. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. (Der ja genannt ist, min. mit Initialen.) Wie sich das verhält, wenn ich mir ein unter EN-Urheberrecht stehendes Doc schnappe und das nach DE transportiere und in D veröffentliche, entzieht sich meinem Wissen ...

Wäre das nun meine Website, neigte ich dazu, das Doc rauszureichen, und es auf mich zukommen zu lassen, ob da wer nicht einverstanden wäre.

Aber ich bin nicht der Inhaber der Website.
<ratlos guckt>

Wenn mir einer beim Kontakt zu H.Ullmann hilft, spreche ich ihn an. Mache ich gerne.

Wir können es aber auf diesem Stand ggfs. auch gerne belassen - der, der sich über Teefixgaser näher informieren möchte, der wüsste nun auch, wie er an die Sachen käme. Auch ohne 2V-Database.
 
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