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scheint es aber nicht mehr zu geben. Vor einiger Zeit wurden hier in der Bieterecke einige angeboten. Vielleicht meldet sich der User noch.
das Gitter auf dem Foto ist nicht das Originale der Paris-Dakar, sondern ein
viel schönerer Eigenbau ( aus Metall? ).
Richtig, denn das Original sieht so aus:
Servus*,
...sieht ganz so aus, als gäbe es das wirklich noch...
Tag zusammen !
Ich hänge mich mal an diesen älteren Thread dran, weil es auch um Lampenschutzgitter geht:
Grundsätzlich ist laut STVO ja die Abdeckung von Scheinwerfern nicht erlaubt.
.....
Na ja, verdeckt in dem Sinne sind sie ja nicht...
Wenn man es aber als "verdeckt" ansehen würde wenn die Lampenschutzgitter montiert sind, dürften viele Mannschaftswagen der Berliner Polizei auch nicht der STVO entsprechen.
Hallo Matthias !
In der STVO (nicht STVZO) steht:
[h=2] § 17 Beleuchtung
[/h]
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
http://forum.2-ventiler.de/vbboard/attachment.php?attachmentid=20638&d=1281889634
Das Gitter ist Teil der Betriebserlaubnis. Soll sich der Herr vom TÜV kundig machen.
Hallo,
Teil der Betriebserlaubnis finde ich nicht, das ist genau das Problem.
Die seitlichen Reflektoren sind Teil der Betriebserlaubnis, die sind eingetragen!
Die aktuellen GS haben als Serienausstattung auch Gitter, mit dem Unterschied das ganz klar vermerkt ist, dass sie bei Auslieferung zu demontieren sind.
Schöne Grüße
Mark
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