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Mindestdicke der Bremsscheiben R75/6

Gummikuhfan

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Hallo Leute,

wollte doch mal sehen, ob ich nach nur 110.000 km eventuell neue Bremsscheiben brauche. Habe also in der Reparaturanleitung nachgesehen und dort eine Verschleißgrenze gefunden, die mich ehrlich gesagt, ein wenig verwundert und ich kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Oder lese ich das falsch?

Im Buch steht: Bremsscheibe max. zul. Verschleiß mm 2,6

Es kann doch nicht sein, dass ich die Scheibe bis auf 2,6 mm runterbremsen darf, oder doch? Oder muss von einem Anfangswert, den ich aber nirgends finden kann, 2,6 mm abgezogen werden?

Helft mir bitte weiter.
 
Es kann sich eigentlich nur um die Mindestdicke der Scheiben handeln!

Bremsscheiben sind in der Regel 4-5 mm dick im Neuzustand. Wenn Du also von einer 4 mm Scheibe 2,6 mm runterbremsen dürftest, wäre dies ja nur noch 1,4 mm stark :entsetzten:
 
Moin Namensvetter.Im Bremsteller ist das Mindestmaß der Bremsscheibe erhaben eingegossen, aber in Zoll.Musst du halt umrechnen.Kjürgen
 
Hallo Jürgen,

wieder so ein Mysterium :D.

Ich war auch erstaunt, dass im WHB /6 die Angabe- 2,6 mm Verschleiß steht ?(.

Also kein Lesefehler, höchstens Druckfehler.

Bei den /7 Modellen sind es die von Dirk erwähnten 4,6 mm.

Da steht auch die Mindestdicke in Zoll auf dem Träger ( 0,18 ).

Interessant wäre evtl. zu wissen, ab wann die Mindestdicke auf den Trägern angegeben wurde.
Erst nachdem von 3/2 Lochung auf 2/2 Lochung umgestellt wurde wegen der Rißbildung ?

Wäre ja auch möglich, dass man bei den ersten bei den /6 Modellen verwendeten ungelochten Bremsscheiben von dem angegeben Verschleiß von 2,6mm ausgegangen ist.

Wer also noch original /6 ungelocht und /7 original 3/2 gelocht zuhause stehen hat, könnte ja mal schauen :pfeif:.

Gruß
Wolfgang
 
Es ist nicht vorstellbar, daß bei grundsätzlich gleich konstruierten Bremsscheiben der Verschleißvorrat von 2,4 mm auf 0,4 mm sinken sollte.
Das ist ein Druckfehler im WHB, wäre nicht der erste.
 
Wenn der TÜV misst (und der misst in den "Tälern" der z.T wellig abgenutzen Scheibe), legt er glatte 1/10 Milimeter als Verschleißgrenze zu Grunde, unter 4,6 mm gibt's keine Plakette.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der TÜV misst (und der misst in den "Tälern" der z.T wellig abgenutzen Scheibe),legt er glatte Milimeter als Verschleißgrenze zu Grunde, unter 4,6 mm gibt's keine Plakette.

Dann hätte ich bei Neuzustand bis zu glatten 5 mm nur 0,1 mm Verschleiss!
Das wär mir dann eindeutig zu teuer!!!:schock:

Bremsende Grüße, Jürgen
 
Hi Dirk!

Du schrubst: "glatte Millimeter" also ohne Komma!!
Neuzustand war bei meinen Scheiben 5,1.
Egal, der Tüv hat recht oder den längeren Ärmel.

Gruß, Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Um es mal präzise auszudrücken:
Es wird auf 1/10 mm genau gemessen und beurteilt, weil es genauer in der Praxis nicht so einfach machbar wäre.
Und selbst wenn man zugunsten des "Angeklagten" von einem Umrechnungswert von 4,5 mm ausginge, tausche ich doch lieber rechtzeitig.
Schließlich habe ich nur eine Vorderbremse...
 
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