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Montageposition Abblendlicht/Fernlicht

fritsche

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14. Juni 2007
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238
Hallo miteinander,
es gibt ja genug Spezialisten unter euch die mir bestimmt Auskunft geben können ob es möglich ist, den Scheinwerfer/die Scheinwerfer auch an anderer Position zu montieren.
Außermittig, z.B. auf den Sturzbügeln!? Sind auch zwei Scheinwerfer möglich, oder muss es Einer bei Einspurfahrzeugen sein?
Ich meine in diesem Fall nicht Zusatzscheinwerfer.
Bin gespannt auf Antworten.
Grüße Peter
 
Hallo Peter,
50-120cm in der Höhe
bei 2 Leuchten max. 20cm auseinander
immer symmetrisch zur Fahrzeugmitte, d.h. bei einer Leuchte muß diese in der Mitte sein.
Das wars

Andreas

Tippfehler
 
Andreas09;781348 immer symmetrisch zur Fahrzeugmitte schrieb:

Moin,

bist du dir da sicher? Es gibt schließlich genug Serienmoppeds welche einen Abblend links und Fern rechts haben.

Gruß Phil
 
Wahrscheinlich darf die "Mitte" auf 30cm verteilt werden....
Genaueres weiss wahrscheinlich nur die StvO.
Grüße
Nico

Edit vom Edit, das steht ja genau so von Andreas geschrieben....:pfeif:

Geforscht und schnell C&P

Abblendlicht:
- Vorgeschrieben. - Anzahl: 1, nach EG auch 2. - In der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte. - In der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte. - In der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm.

Tagfahrleuchten:
- (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. - Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. - Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden. - Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei: - erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen - Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern

Fernlicht:
- Vorgeschrieben. - Anzahl: 1 oder 2. - In der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm. - In der Höhe: keine besondere Vorschrift. - Blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha, vielen Dank schon mal.
Jetzt müsste noch eine Frage geklärt werden:
Bei max. Abstand der leuchtenden Flächen von 200mm und einer Höhe von 600mm bin ich ungefähr auf Höhe der Gleitrohre.
Die haben ein Außenmaß von 230mm, d.h. eine Überdeckung von 15mm innen bei jeder Lampe von vorne gesehen.
Ob das bzgl. der Lichtausbeute sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt.
Aber was würde da ein TÜV-Prüfer sagen?
Abblendlicht links: Wird vom entgegenkommenden Verkehr trotzdem gesehen.
Fernlicht rechts: Blendwirkung geringer für entgegenkommende Fahrzeuge.
Deshalb alles ok? Oder rechter Fahrbahnrand wird bei Abblendlicht nicht ausreichend ausgeleuchtet, deshalb niggese.
Was meint ihr?
Grüße
 
Ich glaube ich muss mir selbst widersprechen, die meinen symmetrisch auf die Fahrzeugmitte bei den 200mm.
Kann man glaube, bei anderen Modellen von z.B. Yamaha ganz gut sehen.
Grüße
Nico
 
Ich würde gerne zwei kleinere Scheiwerder auf die Sturzbügel montieren und am Lenker nur ne Nummerntafel.
Wenn das TÜV-maßig nicht zu realisieren ist, muss ich den Akt mit Halterungen garnicht machen.

Grüße
 
Hallo,

bedenke bei Deinem Vorhaben bitte, dass die Reichweite des Abblendlichts proportional zum Abstand des Scheinwerfers von der Fahrbahn ist, d.h. Du verschenkst bei solch tiefer Montage den nächtens einzusehenden Bereich!

Beste Grüße, Uwe

Schon aus der Fragestellung ist eigentlich klar, dass die Anordnung nicht funktional sein soll; es geht rein um die Optik. ;)
 
Schon aus der Fragestellung ist eigentlich klar, dass die Anordnung nicht funktional sein soll; es geht rein um die Optik. ;)

wird aber auf den sturzbügeln natürlich nicht legal zu machen sein.
mann kann versuchen den scheinwerfer unter der unteren gabelbrücke zu verstecken. das wäre zumindest legal. oder ein elypsolit oder wie der heist in der nummerntafel .
 
Schon aus der Fragestellung ist eigentlich klar, dass die Anordnung nicht funktional sein soll; es geht rein um die Optik. ;)

:pfeif: Nicht ganz Michael, nicht funktional sein darf wäre besser und ja, es geht um die Optik.
Ob das Ganze optisch ein Reinfall ist, wird sich zeigen.
Ob und wie die Montage rechtssicher aussehen muss ist hier die Frage, ich habe aber dank euch schon einige Anhaltspunkte.

Ich probier das mal aus und zeig euch das Ergebnis.........wenns kein Reinfall ist.
Gruß Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau doch mal der Chopper im anderen Thread hier, der hat die 2 Scheinwerfer übereinander. Und das jetzt vor die Gabel gebaut?
Ich bin auf Bilder gespannt.
Grüße
Nico
 
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