Motorrad-Anhänger mit 80 kmh fahren

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bmwfritze

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02. Dez. 2012
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Hallo!

Jeder kennt das Problem mit dem Steinzeitgesetz, dass mit Motorradanhänger nur 60 kmh gefahren werden darf. Das ist unerträglich und bringt Gefahrenpotentiale mit sich. Das sollte man ändern in 80 kmh. Mich ärgert das auch und ich muss gestehen, dass ich meistens illegal zwischen den LKW's mitschwimme.

Bitte nehmt euch drei Minuten und unterzeichnet folgende Petition. Wenn einige Stimmen zusammenkommen, dann kann auch was dagegen unternommen werden. Bitte rasch unterzeichnen; die Zeit läuft ab.

Hier eintragen/anmelden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_01/_07/Petition_48417.nc.html


Gruss BMWfritze
 
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Hallo,

ich mache gerne mit, manchmal sind Anhänger auch hinter Motorrädern praktisch. Auch mich hat dabei bisher "nur" die 60 km/h Regelung abgeschreckt.
Aber wenn ich hier im Internet noch die Vornamen meiner Urgroßeltern u.ä. angeben soll, werde ich schon etwas "seltsam".
Gerne lasse ich mich als altmodisch bezeichnen, (wäre ich sonst in diesem Forum:D:nixw:), wo kann ich diese Aktion auf Papier unterstützen??

Grüße
Elmar
 
Tut mir leid aber Motorrad mit Anhänger ist für mich wie Formel 1 mit Wohnwagen. Für Transportzwecke gibt's wirklich bessere Alternativen z.b. Seitenwagen.

Außerdem bin ich mir ziemlich sicher dass die alten Einrad-Anhänger keinen Beschränkungen unterliegen.
 
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Hallo,

ich finde auch, das dieses Gesetz aus der Zeit des Nationalsozialismus endlich geändert gehört. Der technische Fortschritt wurde in fast allen anderen Bereichen gewürdigt, hier will sich aber niemand aus dem Fenster hängen: die Zielgruppe, die sich dafür interessiert, ist viel zu klein.
Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken, mir für den Urlaub einen Einradanhänger zu kaufen. Da ich in 1 Stunde in Frankreich bin, und dort mit Anhänger genausoschnell gefahren werden darf wie ohne, ist das für mich verkraftbar.

Gruß

Wolfgang

PS: Die 60 km/h gelten in Deutschland für alle Anhänger am Motorrad; jemand hatte wohl vor Jahren sich einen fest angeschlossenen Einradanhänger als Gelenkfahrzeug eintragen lassen, das wurde von einem Gericht nicht anerkannt.

Einem Seitenwagen kann ich nichts abgewinnen, breit wie ein Auto und gänzlich andere Fahreigenschaften. Den Anhänger kann man ruck zuck abhängen und solo fahren.
 
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Zur Vermeidung unerwünschter politischer Diskussionen schließe ich das Thema hier in Absprache mit dem Ersteller.
Unabhängig davon halte ich die Uralt-Regel auch für reformbedürftig.
Das Hauptproblem sehe ich von technischer Seite in der in der Regel fehlenden Freigabe der Hersteller für eine Anhängelast bzw. Anbringung der AHK.
 
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