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Motorrad so nicht abnahmefähig!

kmueller_gs12

gesperrt
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13. Dez. 2010
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674
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Mülheim a.d. Ruhr
hallo männers

nachdem ich nun endlich mit 99% meines kleinen umbaus fertig bin, wollte ich heute mal zum tüv

hauptuntersuchung und die kleinen änderungen legalisieren lassen

1. wartezeit 1,5std
2. prüfer wirft einen ersten blick und sagt:
"so ist das fahrzeug nicht abnahmefähig" da folgende dinge nicht i.o. sind

a: fehlende hinterradabdeckung
b: fehlende vorderradabdeckung
c: led blinker nicht konform, da sie den nötigen abstrahlwinkel nicht erfüllen.
d: fremdtacho nicht abnahmefähig, da ich den geschwindingkeitsnachweis nicht erbringen könnte

begründung war die nationale zulassung, da von 87

ich hab dann das thema sofort abgebrochen.

was sagen die fachleute dazu?

schaut mal auf die bilder
danke

lg klaus
 

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Hallo Klaus,
ich denke mit den hinteren Blinkern hat er recht, weil die von schräg hinten nicht geshen werden können, unabhängig davon, ob es LED sind. Da gibt es irgendwo in der STVZO eine Zeichnung dazu.
Mit den Radabdeckungen wahrscheinlich auch, auch wenn es sehr pingelig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Hinterradabdeckung scheint eine Kann Bestimmung im Rahmen der StVZO Zulassung zu sein, wird aber nicht mehr so ernst gesehen (Ausnahmen bestätigen die Regel)

Der vordere Kotflügel sieht mir sehr knapp geschnitten aus, sicher auch ein Grenzfall

Die LED Blinker müssen ein E kennzeichen haben, das kann für vorne und hinten durchaus unterschiedlich sein, die Breite dürfte StvZO - konform sein. Wenn dies der einzige Punkt wäre würde es Sinn machen sich mit den personellen Hierachien der Prüfstelle vertraut zu machen.

Für den Tacho müsste eine Anbauanleitung / ABE reichen.....

In SH gibt es übrigens ein reichhaltiges Angebot an Ferienwohnungen.
 
die blinker haben natürlich ein e-prüfzeichen.
da hat natürlich garnicht nachgeschaut.

es war direkt der erste kommentar - abstrahlwinkel der led blinker entsprechen nicht der stvzo von 87

genau vom koso gibt es ja die nötige einbauanleitung

klaus
 
ja, es ging ihm wahrscheinlich nicht um die Blinker selbst, sondern um die Anbringung der hinteren Blinker.......:nixw:
 
also ohne die bmw-embleme aufem tank gäbe es bei mir auch keinen tüv-stempel ! :]

nee, scherz bei seite. falscher prüfer !

wenn ich das alles so mit meinem umbau vergleiche, habe ich hinten wie vorne auch nicht mehr spritzschutz. gut, mein tacho hat ne abe, weiss nicht wie es bei Deinem tacho geregelt ist. und was Du für blinker verbaut hast, kann ich nicht erkennen. mit e1-kennzeichen sollte es keine probleme geben.

bis auf die bmw-embleme :D hätte ich bei meinem sachverständigen wohl keine probleme.

gruß
claus
 
...da hat natürlich garnicht nachgeschaut.

es war direkt der erste kommentar...

Der Herr ist unverzüglich zu seinem Vorgesetzten zu zitieren.

Garnicht hingucken plus solche Sprüche absondern ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, zumindest für eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.

Ich mein das wirklich ernst, Personal- und Arbeitsrecht sind mir nicht fremd.
 
Nun, unrecht hat er nicht, der Herr. Das Fahrzeug entspricht so tatsächlich nicht dem nationalen Recht, das Grundlage der zugehörigen ABE ist.
Was er Dir nicht gesagt hat: er kann - wenn er will - einzelne Baugruppen nach EG-Recht abnehmen. Zum Beispiel die Blinkanlage oder die (Nicht-) Radabdeckung. Wie gesagt, wenn er will.

Wahrscheinlich will er nicht...
 
Nun, unrecht hat er nicht, der Herr. Das Fahrzeug entspricht so tatsächlich nicht dem nationalen Recht, das Grundlage der zugehörigen ABE ist.
Was er Dir nicht gesagt hat: er kann - wenn er will - einzelne Baugruppen nach EG-Recht abnehmen. Zum Beispiel die Blinkanlage oder die (Nicht-) Radabdeckung. Wie gesagt, wenn er will.

Wahrscheinlich will er nicht...

so seh ich das auch!
 
so seh ich das auch!

Korrigiere: Jetzt hab' ich oben nochmal nachgelesen: Du warst bei einer "normalen" HU (§29)? Das geht nicht gut.

"Normale" Prüfer - das wurde oben schon erwähnt - dürfen höchstens eine §19-Abnahme machen. Also Teile mit Teile-Gutachten abnehmen und eintragen. Du brauchst wahrscheinlich eine §21-Abnahme (technische Veränderungen ohne existierendes Mustergutachten bzw. ABE).

So was geht nur mit vorheriger Anmeldung beim aaS, Vorsprache und auch nicht bei jeder Prüfstelle.

Wollen wollte er vielleicht schon, durfte aber nicht.
 
So wurde mir das auch gesagt, § 21 kann nur ein Ingenieur eintragen.
Am Besten Du rufst bei einem anderen TÜV an und bittest um einen Termin zur HU und der Eintragung nach §21.
Dann wird man Dir sagen können ob und wann ein TÜVer da ist der das macht. Bei meinem TÜV ist das immer so, denn ich kann nur Samstags und dann muss ich einen Tag erwischen wo der Ingenieur Samstagsdienst hat!
Aber dort bin ich schon mit wilderen Gefährten aufgetauscht,schai mal mein Avatar an....:D
 
Tach Klaus,

da hast du wohl die Stradivari unter den A......geigen erwischt, gut das du das abgebrochen hast. Ich würde mir einen kompetenten aaS suchen und den Rest auf sich beruhen lassen.

Im übrigen ist es immer klüger die Umbauten vorher mit dem aaS durchzusprechen, dann gibt es auch keine Überreschungen, so wie bei dir.

Viel Erfolg dabei wünscht...
 
Hallo Klaus,

erstmal Glückwunsch zu Deinem Umbau, gefällt mir richtig gut )(-:.

Mit den hinteren Blinkern kann ich ja noch nachvollziehen, weil die doch recht weit vorne sitzen.
Ich hatte anfangs auch so einen ähnlichen Umbau geplant, dann aber doch verworfen.
Zu diesem Zweck war ich beim hiesigen TÜV vorstellig um Erkundigungen einzuholen.
Dort wurde mir zu ganz kurzen Kotflügeln zwar was von nationaler Vorschrift gesagt, aber man wolle die älteren Motorräder nicht schlechter stellen und wende somit die Vorschriften für die neuen Motorräder an.
Ansonsten würde ich mir woanders einen Termin zur Einzelabnahme besorgen und vielleicht vorher mit dem zuständigen Ingenieur besprechen.

Gruß Heiko,
der Dir die Daumen drückt, das alles gut wird !
 
........... gut, mein tacho hat ne abe, weiss nicht wie es bei Deinem tacho geregelt ist................

Mein Tacho (Acewell) hat ne E Nummer (E13) und entspricht lt. Hersteller den Vorgaben des § 57 der StVZO.

§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.


(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Eine weitere Abnahme ist somit nicht notwendig.
 
Schöner Ofen KLaus, doch was willste da groß eintragen ?
Lass doch bei irgendeiner KFZ/Moped Bude ne HU machen und gut is.
Meist geht´s dort wesentlich besser.

Wir haben bei uns in der Runde nen Landwirt, bei dem kommt 2-mal im Jahr der TÜV und was glaubst du wieviel Leude da ihr Moped mit hinstellen :oberl: :D

OK für §21 musste zum TÜV direkt, aber ne HU krisste mit deinem Ofen allemal. Sonst gibt´s dafür ja auch noch DEKRA, GTÜ usw.
 
Korrigiere: Jetzt hab' ich oben nochmal nachgelesen: Du warst bei einer "normalen" HU (§29)? Das geht nicht gut.

"Normale" Prüfer - das wurde oben schon erwähnt - dürfen höchstens eine §19-Abnahme machen. Also Teile mit Teile-Gutachten abnehmen und eintragen. Du brauchst wahrscheinlich eine §21-Abnahme (technische Veränderungen ohne existierendes Mustergutachten bzw. ABE).

So was geht nur mit vorheriger Anmeldung beim aaS, Vorsprache und auch nicht bei jeder Prüfstelle.

Wollen wollte er vielleicht schon, durfte aber nicht.

hab schon bei der "anmeldung" gesagt, dass ich gern eine hu hätte und die folgenden dinge legalisiert und hab dem mann an der anmeldung die nötigen unterlagen für stahlflex etc vorgelegt, der sagte dann nu8r - wartezeit min 1 stunde bis gleich, da bin ich schon davon ausgegangen, dass sich der sache jemand annimmt, der das kann und darf

... aber es steht eine lösung in sicht ;-)
 
servus Klaus
ich war heute beim TÜV mit ähnlichen Eintragungen (siehe der freundliche Herr vom TÜV)
Bei dem Blinkern war er bei mir auch sehr genau wg dem Abstand.
Tacho war ihm wurscht. ich habe einen ähnlichen wie Du von Koso verbaut.
"hat der ne Zulassung ?" ich : ja mit dem Navi habe ich die Geschwindigkeit überprüft
"na und wenn Sie zu schnell fahren oder der Tacho was Falsches anzeigt ist es Ihr Problem!"

Ich glaube Dein TÜFler ist heute nur mit dem falschen Fuß aufgestanden. Probiers bei einem anderen Prüfer dann funkts !

Viel Glück
Thomas
 
Hallo Klaus,

Schicker Ofen, gefällt mir gut. Ich hoffe, dass du die TÜV-Geschichte gebacken bekommst.))):

Magst du mir verraten, was das für'n Lenker ist. Ist der zöllig oder metrisch? Wenn metrisch, wie breit & wo haste den her?

Danke und viel Glück!
 
Hallo Klaus,

Schicker Ofen, gefällt mir gut. Ich hoffe, dass du die TÜV-Geschichte gebacken bekommst.))):

Magst du mir verraten, was das für'n Lenker ist. Ist der zöllig oder metrisch? Wenn metrisch, wie breit & wo haste den her?

Danke und viel Glück!

danke für die blumen,

ist ein LSL Flattrack L14 metrisch
maße hab ich grad nicht
ist schon sehr cool u breit u fahrt sich auch anständig, soweit man das nach 100km sagen kann

liebe grüsse klaus
 
Danke für die fixe Antwort. Ich hab den bei LSL nur in zöllig gefunden. Magste verraten, wo du den her hast.

Nochmal Danke:gfreu:
 
Mein Tip: andere Prüfstelle im Umland anfahren. Ich habe einen annähernd identischen Umbau einer 86er Kawa. Auch kleine Blinker, schlecht sichtbar, kein Spritzschutz hinten, vorne stark zugeschnitten. Da ging hier in Stuttgart kein furz durch, Eintragungen & Plakette abgelehnt.

In meinem ehemaligen Landkreis in Bayern (PAF) 2 Wochen später ohne mängel :-)
 
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