• Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

morro

Aktiv
Seit
26. Dez. 2015
Beiträge
268
Ort
Braunschweiger Land
Hallo Expechten,

muß ich bei Original BMW-Teilen (Gleitrohre, Bremsleitungen, Bremssattel, etc) und Zubehörteilen (Brembo ORO Bremsscheiben, TRW Bremsbeläge) den „Nachbau“ beim TÜV vorführen und eintragen lassen?

Sind die Doppelscheiben bei Werksauslieferung als Sonderausstattung im Brief aufgeführt? Wenn nicht sollte es ja gehen ohne aaS, oder?
 
Veränderungen an Bremsanlagen sind immer prüfpflichtig.
Einzige Ausnahme sind einige Stahlflexleitungen mit ABE.
Die Umrüstung auf Doppelscheibe ist bei fachgerechter Ausführung natürlich eine Verbesserung und auch durch Werksfreigaben abgesichert. Trotzdem muss das ein aaS anschauen und prüfen. Anderenfalls würdest du ohne gültige BE unterwegs sein.
 
Veränderungen an Bremsanlagen sind immer prüfpflichtig.
Einzige Ausnahme sind einige Stahlflexleitungen mit ABE.
Die Umrüstung auf Doppelscheibe ist bei fachgerechter Ausführung natürlich eine Verbesserung und auch durch Werksfreigaben abgesichert. Trotzdem muss das ein aaS anschauen und prüfen. Anderenfalls würdest du ohne gültige BE unterwegs sein.

...es sei denn die Doppelscheibe war damals Wahlausstattung und ist so in der ABE des des konkreten Fahrzeugtyps enthalten. Wer z.B. eine R100R mit Einzelscheibe hat (ja, das gab es so 1992, wenn man bei der Bestellung nicht den Haken für die Doppelscheibe gemacht hat), kann die Doppelscheibe mit Serienteilen ohne Eintragung nachrüsten.

Grüße
Marcus
 
...es sei denn die Doppelscheibe war damals Wahlausstattung und ist so in der ABE des des konkreten Fahrzeugtyps enthalten. Wer z.B. eine R100R mit Einzelscheibe hat (ja, das gab es so 1992, wenn man bei der Bestellung nicht den Haken für die Doppelscheibe gemacht hat), kann die Doppelscheibe mit Serienteilen ohne Eintragung nachrüsten.

Grüße
Marcus

Das ist an der 90/6 von Morro genau so.
 
Das ist an der 90/6 von Morro genau so.

Ich habe mal bei Melvin nachgesehen, welche Motorräder mit ABE beliefert werden:
fullsizeoutput_24ab.jpg

Da hat die R90/6 mit einer oder zwei Scheiben die gleiche ABE.

D.h. hier würde das nie jemand merken bei HU bzw Verkehrskontrolle, es sei denn die FIN wird geprüft.

Melvin ist bei mir schon eingetragen und die ABE der Brembos könnte man mitführen bzw nachtragen lassen. Ist ja keine Einzelabnahme nötig, wenn ABE's vorhanden sind.

Vielleicht fahre ich nach Umbau zu meinem TÜV-Mann und frag den einfach mal, wie er das sieht.

@Gummikuhfan: War das bei dir eine Einzelabnahme? Musste das so laut Tüver eingetragen werden?
 
Ich habe mal bei Melvin nachgesehen, welche Motorräder mit ABE beliefert werden:
Anhang anzeigen 224155

Da hat die R90/6 mit einer oder zwei Scheiben die gleiche ABE.

D.h. hier würde das nie jemand merken bei HU bzw Verkehrskontrolle, es sei denn die FIN wird geprüft.

Melvin ist bei mir schon eingetragen und die ABE der Brembos könnte man mitführen bzw nachtragen lassen. Ist ja keine Einzelabnahme nötig, wenn ABE's vorhanden sind.

Vielleicht fahre ich nach Umbau zu meinem TÜV-Mann und frag den einfach mal, wie er das sieht.

@Gummikuhfan: War das bei dir eine Einzelabnahme? Musste das so laut Tüver eingetragen werden?

Der Hinweis auf Doppelscheibenbremse als SA steht sogar schon in deinem originalen Kfz-Brief drin.
 
... Ist ja keine Einzelabnahme nötig, wenn ABE's vorhanden sind. ...

Das stimmt so nicht! Nur wenn in der ABE steht, dass eine Vorführung nicht erforderlich ist, muss keine Abnahme gemacht werden. Steht dieser Satz nicht in der ABE, musst du zum Prüfer!

... @Gummikuhfan: War das bei dir eine Einzelabnahme? Musste das so laut Tüver eingetragen werden?

Kann ich dir leider nicht sagen. Habe die Maschine 1980 mit Doppelscheibe gekauft. Da war das schon eingetragen. Habe gerade noch mal im alten Brief nachgesehen. Der Eintrag ist offensichtlich nicht nachträglich erfolgt. Also kann es durchaus sein, was Rainer geschrieben hat. )(-:
 
Bei meiner 60/6, ex Polizei, steht die DS zusammen mit Behördentank und Funkgerät (ab Werk?) im Brief, dazu die zusätzlichen Gewichte.


Willy
 
... Habe die Maschine 1980 mit Doppelscheibe gekauft. Da war das schon eingetragen. Habe gerade noch mal im alten Brief nachgesehen. Der Eintrag ist offensichtlich nicht nachträglich erfolgt. Also kann es durchaus sein, was Rainer geschrieben hat. )(-:

Da habe ich aber heute Glück gehabt, einer der ersten der mir vertraut. :wink1:
 
Hab in meinen alten Brief nachgesehen. Da steht sogar drin „mit einfach gelochter Bremsscheibe „ und damit auch im Schein!


:pfeif:

Also wieder mal ne Einzelabnahme und gut ist. )(-:
 
Der letzte Umrüstkatalog von BMW ist Stand August 1992; da war die R100R schon über ein Jahr auf dem Markt (und ist auch im Fahrzeugverzeichnis dieses Dokuments enthalten).
Für die Nachrüstung der zweiten Scheibe an der 90/6 gem. der formulierten Vorgaben wird eine Prüfung nach §19(2) verlangt. Die R100R ist dagegen nicht explizit bei den Bremsänderungen genannt.
 
Das stimmt so nicht! Nur wenn in der ABE steht, dass eine Vorführung nicht erforderlich ist, muss keine Abnahme gemacht werden. Steht dieser Satz nicht in der ABE, musst du zum Prüfer!
Hallo,
ich hab hier mal mitgelesen,
hat man ein Gutachten zur ABE, und ist das Fzg. darin konkret aufgeführt, dann muss man erst bei der nächsten Gelegenheit: Ummeldung, Fahrzeugwechsel, (TÜV-Beanstandung??) das eintragen lassen. Man sollte aber die ABE als Datei im Handy immer dabei haben.
Hat man BMW-Originalteile und die Möglichkeit der Ausstattung ist in der konkreten Fzg.-Betriebserlaubnis aufgeführt, braucht man gar nicht ummelden, man kann es aber tun.
5 Experten beim TÜV haben immer 6 Meinungen!
Grüße
 
Moin,

nicht jeder TÜV Prüfer darf alles prüfen und eintragen, habe ich beim Versuch die 800er Zylinder eintragen zu lassen, erfahren.

Willy
 
Ne, das eine wird auch schon mal als TÜV Ing. bezeichnet, der darf alles Mögliche eintragen. Der andere ist qwasi der Geselle. Der macht die normale HU ect.. Der darf deine Änderungen Papiermässig und so erfassen, muß es dann aber vom Insch. unterschreiben lassen. . .


Stephan
 
aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger, korrekt?
Wie ist im Unterschied zum aaS die Bezeichnung für einen "normalen" TÜV-Prüfer?

Hallo Martin,

die Unterschiede sind hier unter Befugnisse beschrieben. Bei unseren Umbaubasteleien gibt es vereinfacht zwei Fälle:
  1. Man hat ein gültiges Gutachten für eine Änderungsabnahme. Der Prüfer prüft den korrekten Anbau und die Identität der angebauten Teile und erstellt die Unterlage für den Eintrag/Änderung der Fahrzeugpapiere. Der Fahrzeughalter muss dann je nach Art des Umbaus die Änderung entweder unverzüglich von der Zulassungsstelle/KFZ Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdaten übernehmen lassen oder kann das tun "wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Fahrzeugpapieren befasst". Im zweiten Fall muss er den Abnahmebericht bis zur Änderung der Fahrzeugpapiere mitführen. Die Änderungsabnahme kann von allen KFZ Prüforganisationen durchgeführt werden.
  2. Man hat kein gültiges Gutachten für eine Änderungsabnahme. Oder das Fahrzeug entspricht in weiteren Punkten nicht den Serienstand, so dass eine Gesamtbeurteilung aller Änderungen erforderlich ist. Dann muss eine Einzelabnahme erfolgen. Dazu brauchst Du einen entsprechend befugten Sachverständigen. Die Einzelabnahme dürfen grundsätzlich nur Technische Prüfstellen des TÜV (alte Bundesländer) und der DEKRA (neue Bundesländer) durchführen, in Berlin beide Organisationen. Dort wird dann aufgrund der Prüfung ein Beleg zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle erstellt.
  3. Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.

Grüße
Marcus
 
Hallo,
da kann ich nur sagen "Vorsicht die Hessen kommen" mmmm

Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.

Gruß Klaus
aus NRW
 
aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger, korrekt?
Wie ist im Unterschied zum aaS die Bezeichnung für einen "normalen" TÜV-Prüfer?

Ergänzend zu der hilfreichen Erläuterung von Marcus:

aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger *
aaP = amtlich anerkannter Prüfer
PI = Prüfingenieur
* die gibt es noch mit Teilbefugnissen (aaSmT) oder eben mit allen Befugnissen. :D

Was Marcus unter 1. listet, sind Abnahmen nach §19.3 StVZO; die darf der aaS und der PI machen.
Die Fälle unter 2. (die den Umfang des vorliegenden Gutachtens überschreiten), unterliegen dem §19.2 StVZO; darf nur der aaS.

Gutachten/ABE/EBE:
Alle Teile, die seriös in den Handel kommen, bringen ein Gutachten mit.
Auf Basis dieses Gutachtens erstellt das KBA auf Antrag des Herstellers eine ABE, wenn es nicht für nötig erachtet wird, dass der Anbau / Umbau angeschaut wird. EBE (europäische Betriebserlaubnis) funktioniert ähnlich.

In der Praxis wirds dann oft noch komplizierter; z. B:
Jemand baut auf Basis vorliegender ABEs andere Räder und andere Fahrwerksfedern mit Tieferlegung ein. Da die beiden Maßnahmen sich gegenseitig negativ beeinflussen können, ist dann doch eine Prüfung nach 19.2 nötig. Solche Details stehen aber in den Gutachten...
 
Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.

Vielleicht hilft es ja, mit einem Bembel voll Äbbelwoi am TÜV aufzukreuzen :&&&:?

Beste Grüße, Uwe
 
Anscheinend genießen die diese Plärre schon zum Frühstück sonst würde es ja dort nicht so verkommpleziert sein :&&&:


Gruß Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hilft es ja, mit einem Bembel voll Äbbelwoi am TÜV aufzukreuzen :&&&:?

Beste Grüße, Uwe

Wird nicht unbedingt helfen, denn Marburg ist so weit von der Stöffsche-Grenze entfernt, als daß die das leckere Zeuch nicht kennen ...:pfeif:


Anscheinend genießen die diese Plärre schon zum Frühstück sonst würde es ja dort nicht so verkommpleziert sein :&&&:


Gruß Micha

Uffbasse mein Froind :oberl:

Plärre kannst Du zu Wein oder einem schlechten Bier sagen.

Wir sagen dazu liebevoll: Brieh

Oder in Sportlerkreisen: Hessisch Gatorade :D

Und die Kasper, die die Zulassungsbestimmungen so "verkompliziert" haben, haben ihr Lebtag niemals nie vom Stöffsche genibbt ...


Gude !
 
Zurück
Oben Unten