Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

Hilbecker

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08. Dez. 2020
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Ich frage so blöd, weil ich schon lange kein Fahrzeug mehr zugelassen habe. Das kleine Auto meiner Frau wurde beim Händler gekauft, und ich selbst nutze seit 30 Jahren Firmenwagen.

Ich habe meine R100/7 Bj.81 im Januar nach 30 Jahren Standzeit aus einem Schuppen geholt. Papiere sind vorhanden, incl. einer Abmelde-Bestätigung, datiert auf 1991 ... so langsam ist sie wieder "Straßen-tauglich" und denke mal so langsam an die Zulassung ...

So wie ich das verstanden habe, hole ich mir bei meiner Versicherung eine eVB Nummer, mache einen Termin bei der Zulassungs-Stelle, und hole mir danach das Kennzeichen bei einem Schildermacher ...

Danach schraube ich das (ungestempelte) Kennzeichen ans Heck, schnappe mir die Fahrzeug-Papiere (plus Gutachten für Stahlflex, Federbeine, Auspuff) ... und fahre ca.5 Kilometer zur nächsten Prüfstelle und lasse eine HU machen, ohne vorher weiter gefahren zu sein ?

Habe ich einen Fehler in dem Ablauf ? ?(
Martin
 
Hmm,

ich weiß, du bist vom Fach. Aber als ich das letzte Mal (2017) eine Langzeitstillegung >7 Jahre (da werden die Daten im KBA Register gelöscht) wieder zugelassen habe, hat der TÜV zu meinem Erstaunen gesagt: "Baurat" nach Stillegung gibts nicht mehr. Gemacht wurde dann eine ganz normale HU (§ 29 StVZO).

In der Zulassungsstelle hat man dann die Daten von alten Fahrzeugbrief abgetippt (das Fahrzeug war tatsächlich gelöscht).

Grüße
Marcus
 
Hallo,

ja diese Sonderbehandlung gibt es nicht mehr. Meine über 10 Jahre abgemldete Guzzi habe ich auch ganz einfach über den TÜV gefahren und danach zugelassen.

Berthold
 
Ist so, wenn die Papiere tatsächlich vollständig vorliegen, keine Neuabnahme.

Probleme kann es mit dem Kennzeichen geben, das muss bereits Namentlich registriert sein, sonst keine Rückverfolgung möglich.

Heißt, ne Reservierung reicht nicht, muss schon vom Amt zugeteilt worden sein.
 
... ich war dann gerade mal bei uns im Dorf im "Büro-Outfit" bei der DEKRA und ich schreibe es mal so, wie er es mir gesagt hat.
Nachdem er dann gehört hat, dass es um ein altes Motorrad ging, wurde sofort aus dem "Sie" ein "DU":

"... wenn du den Eimer fettich hass, und es mal nich plästert, kommsse einfach vorbei - is ne normale HU, Voll-Abnahme gibbet nich mehr"

Plästern = Regnen :oberl:

Also, jetzt wissen wir mehr ...
Martin
 
Hallo,ich wollte meinen BMW 1502, den ich seit 38 Jahren besitze, nach 24 Jahren Stillstand diese Woche wieder anmelden.
TÜV und H Abnahme bestanden aber die Vollabnahme würde fehlen.
Brief und Abmeldebescheinigung auch vorhanden.
Ich habe alles wieder in Orginal zurückgebaut.

Mal schaun wie es weiteer geht.

Gruß Thomas
 
Vollabnahme gibt's nicht mehr.
Kennzeichen ohne TÜV allerdings auch nicht, meines Wissens nach.
Also mit roter Nummer oder auf dem Hänger zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle
.
 
Mein Weg war so:
* Kennzeichen ausgesucht, reserviert, Schild bei den Kennzeichenprofils bestellt, montiert
* Versicherung abgeschlossen
* TÜV Termin beim örtlichen Autohaus vereinbart
* Moped hingeschoben, getüvt
* zur Zulassungsstelle gefahren
* zugelassen, heimgefahren

PS: Die nette Dame auf der Zulassungstelle meinte, eigentlich hätten Sie ja nicht fahren dürfen ...,
aber jetzt sind sie eh schon da ;-)!

Gruß
Alfred
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Weg war so:
* Kennzeichen ausgesucht, reserviert, Schild bei den Kennzeichenprofils bestellt, montiert
* Versicherung abgeschlossen
* TÜV Termin beim örtlichen Autohaus vereinbart
* Moped hingeschoben, getüvt

Gruß
Alfred

* meinem Versicherungsvertreter das Kennzeichen und die Papiere in die Hand gedrückt
* bis abends gewartet
* Kennzeichen mit Plaketten, Brief und SCHEIN in Empfang genommen :D

Gruss

Holger
 
Kennzeichen ohne TÜV allerdings auch nicht, meines Wissens nach.
Also mit roter Nummer oder auf dem Hänger zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle
.
doch ,das regelt der §10 Abs.4 der FZV. Sollte mittlerweile auch jeder Zulassungsstelle bekannt sein:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
Ok,wieder was gelernt. 🙂👍
Ist es denn dann so,dass die Zulassungsstelle ein Fahrzeug ohne Tüv quasi zulässt und dem Halter die Kennzeichen auch aushändigt?
Dass Fahrten mit bereits vorhandenem Kennzeichen, ohne Tüv, zur Zulassungsstelle oder zum Tüv zulässig sind war bekannt.
Gruß Martin
 
Ohne gültige HU gibt es keine Plakette von der Zulassungsstelle.
Die versicherte Fahrt zur Prüf- oder Zulassungsstelle ist ein anderer Schuh.
 
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Die Zulassungsstelle klebt dann beide Plaketten drauf. Ist bei uns auch blöd wenn man was eintragen lässt und gleichzeitig die HU macht. Dann muss man zügig zum Amt, weil man keine Plakette hat.

Also erst HU oder zeitlich weit weg vom Monat, die Eintragung machen lassen. Dann hat man noch'ne Plakette. . .


Stephan
 
Vollabnahme gibt's nicht mehr.
Kennzeichen ohne TÜV allerdings auch nicht, meines Wissens nach.
Also mit roter Nummer oder auf dem Hänger zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle
.

Nachdem ich mich heute durch die Instanzen telefoniert habe, weil ich es nicht glauben wollte - genau so ist es aber.
Das Mopped muss zuerst zur HU - wie es dort hin kommt, interessiert keinen. Da gibt es 2 umständliche legale Wege (Anhänger oder Überführungskennzeichen) und einen illegalen, bequemen Weg (das Kennzeichen vom anderen Mopped verwenden :schock:).

Danach mit frischer HU zur Zulassungsstelle ...

Danke für eure Mühen
Martin
 
Da gibt es 2 umständliche legale Wege (Anhänger oder Überführungskennzeichen) und einen illegalen, bequemen Weg (das Kennzeichen vom anderen Mopped verwenden :schock:).

Der illegale Weg dürfte nach meinem Dafürhalten eine Straftat (Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB) o.ä. sein.

Bei den legalen Wegen vermisse ich die Variante, einen nachweisbaren Termin bei der Prüfstelle zu machen und dann im Rahmen einer zulassungsbedingten Fahrt mit dem ungestempelten Kennzeichen dort hinzufahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der illegale Weg dürfte nach meinem Dafürhalten eine Straftat o.ä. sein.

Bei den legalen Wegen vermisse ich die Variante, einen nachweisbaren Termin bei der Prüfstelle zu machen und dann im Rahmen einer zulassungsbedingten Fahrt mit dem ungestempelten Kennzeichen dort hinzufahren.

Ja, Bernd, diesen Weg vermisse ich auch ...

Na ja, wir alle kennen ja "Murhys Law" ... nie kam es zu bisher zu einer Kontrolle aber ausgerechnet auf den 5 KM zur HU Prüfung steht die Rennleitung an der Ecke - neee, das brauch ich nicht.

Einen Termin an der Zulassungsstelle für ein Überführungs-Kennzeichen, kann ich in der 2. August Woche bekommen - also in knapp einem Monat. Allerdings nur zu Zeiten, an denen ich normalerweise arbeiten muß (keine roten Nummern am Samstag) ... außerdem ist die Zulassungsstelle mal eben 30 KM entfernt ...
Das heißt, einen Monat warten, einen Tag Urlaub nehmen plus 30-40 € Kosten nur um die "rote Nummer" zu bekommen - die ich nach der Fahrt zur HU entsorgen kann ...
Ich packe die Dicke auf den Anhänger und fahre damit zur DEKRA ...
 
Wie gesagt: Wenn du im widrigen Fall erwischt wirst, kannst du den vereinbarten Termin mit der Prüfstelle vorlegen und glaubhaft machen, dass du dorthin unterwegs bist.
 
doch ,das regelt der §10 Abs.4 der FZV. Sollte mittlerweile auch jeder Zulassungsstelle bekannt sein:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen(was ja ohne HU nicht ausgestellt wird !!!!) durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...
 
Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...

Das haben die früher tatsächlich mal 'blanko' gemacht, scheint es aber vor der ersten Zulassung in einem Kreis nicht mehr zu geben.

Es gibt jedoch ein anderer Fall, bei dem die Behörde das ungestempelte Kennzeichen ausgegeben hat: das angemeldete Fahrzeug wird abgemeldet, dabei wird die Kreis-Plakette entfernt. Und schon hast Du ein ausgegebenes, ungestempeltes Kennzeichen...
Damit darfst Du wie oben beschrieben Deine Zulassung abwickeln. Was genau allerdings passiert, wenn eine der Hürden nicht klappt (HU durchgefallen, Ausweis vergessen, kein Geld dabei etc.) dürfte lustig werden.
 
Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:

1. Wunschkennzeichen reserviert
2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
4. Kennzeichen ungestempelt montiert
5. Termin bei GTÜ vereinbart
6. Hingefahren
7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.

Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.
 
Ich habe Neues zu vermelden. :applaus:

Nachdem mir meine Zulassungs-Behörde heute, am Vormittag, mehrfach bestätigt hat => Kennzeichen nur mit gültiger HU, geht es - nach Hinweis auf die §10 Abs.4 der FZV - jetzt doch.

O-Ton: "Hust, Flöt ... ach, Sie meinen eine "Vorweg-Zulassung". Das ist kein Problem"

Danke euch Allen (besonders Thomas "böcki")
Martin
 
Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:

1. Wunschkennzeichen reserviert
2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
4. Kennzeichen ungestempelt montiert
5. Termin bei GTÜ vereinbart
6. Hingefahren
7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.

Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.

Hmmmm.

Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.

Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.

Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.
 
Laut GTÜ - Mann war das Vorgehen legitim, zumal auch kennzeichenbezogen eine vorläufige Deckung der Versicherung vorhanden war. Nachvollziehbar, wie in den von Dir beschriebenen Szenarien, wäre es auch. Im Falle einer Polizeikontrolle vor Ort hätte ich mein Anliegen (zulassungsbedingte Fahrt), glaubhaft machen können.

Von der Versicherung war es auf Anfrage auch so geschildert.
 
Hmmmm.

Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.

Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.

Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.

Wichtig das die eVB mit einem konkreten Beginndatum (der Tag an dem man das erste Mal damit rumgurkt) erstellt wird und nicht mit dem üblichen Tag der Zulassung.:oberl:
 
Termin an der Zulassungsstelle für ein Überführungs-Kennzeichen, kann ich in der 2. August Woche bekommen - also in knapp einem Monat. Allerdings nur zu Zeiten, an denen ich normalerweise arbeiten muß (keine roten Nummern am Samstag) ... außerdem ist die Zulassungsstelle mal eben 30 KM entfernt ...
Das heißt, einen Monat warten, einen Tag Urlaub nehmen plus 30-40 € Kosten nur um die "rote Nummer" zu bekommen - die ich nach der Fahrt zur HU entsorgen kann ...
Ich packe die Dicke auf den Anhänger und fahre damit zur DEKRA ...
Äh, nur mal so, rote Nummern gibt es (seit langem!) nur noch für Gewerbetreibende im Kfz-Handwerk und muss rechtzeitig angemeldet werden, das kostet richtig paar Scheine für 1 Jahr und darf nicht privat genutzt/verliehen werden.
Das Überführungskennzeichen, was hier für "Privatleute" gemeint ist, ist das gelb markierte Kurzzeitkennzeichen.
 
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