Euklid55
Urgestein
Hallo,
beim Ummelden wurde der alte Brief durch eine neue Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Einträge die ursprünglich unten als Ergänzung standen wurden nicht übernommen. Ist das Richtig?
Dafür wurde in der Zulassungsbescheinigung I teilweise die Vermerke übertragen. " Die Rahmennummer..., die Verkleidung RS1+RS5..."
Nach Meinung der Zulassungsstelle sind die Vermerke in der EU! nicht mehr notwendig (ungesetzlich?). Muß ich jetzt noch meine neue Auspuffanlage von MECATIG - VATTIER (Hoske Nachbau, super dumpfer Klang, non homologué) eintragen lassen? Eingetragen wurden mir 82N = 82+26=108 db(A) Standgeräusch und 102N = 102+26=128 db(A) Fahrgeräusch. 26 Zuschlag ist der geschätzte Unterschied zwischen der alten und der neuen Meßmethode. Damit kann man ja alles fahren.
Kennt sich jemand mit der neuen Rechtslage besser aus? Ich will keine Rechtsberatung, denn die dürfen nur Anwälte geben.
Gruß
Walter
beim Ummelden wurde der alte Brief durch eine neue Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Einträge die ursprünglich unten als Ergänzung standen wurden nicht übernommen. Ist das Richtig?
Dafür wurde in der Zulassungsbescheinigung I teilweise die Vermerke übertragen. " Die Rahmennummer..., die Verkleidung RS1+RS5..."
Nach Meinung der Zulassungsstelle sind die Vermerke in der EU! nicht mehr notwendig (ungesetzlich?). Muß ich jetzt noch meine neue Auspuffanlage von MECATIG - VATTIER (Hoske Nachbau, super dumpfer Klang, non homologué) eintragen lassen? Eingetragen wurden mir 82N = 82+26=108 db(A) Standgeräusch und 102N = 102+26=128 db(A) Fahrgeräusch. 26 Zuschlag ist der geschätzte Unterschied zwischen der alten und der neuen Meßmethode. Damit kann man ja alles fahren.
Kennt sich jemand mit der neuen Rechtslage besser aus? Ich will keine Rechtsberatung, denn die dürfen nur Anwälte geben.
Gruß
Walter