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Neutrallampe für TÜV?

Hansix

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24. Okt. 2008
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571
Ort
Rosenheim
Hallo an die TÜV-Erfahrenen!

Muß die Neutral- bzw Leerlauflampe eigentlich für den TÜV funktionieren? Hintergrund: Ich muß mit meiner GS zur Hauptuntersuchung, gleichzeitig soll der neu eingebaute Siebenrock-Satz eingetragen werden. Nun geht aber der Leerlaufschalter nicht und ich müßte zur Reparatur das Getriebe ausbauen... dazu hab ich jetzt ehrlich gesagt so gar keine Lust :-(
 
Moin,

Leerlaufschalter bekommst du auch am eingebauten Getriebe gewechselt
wenn du nicht gerade Baumfällerpranken hast.
Findet sich hier im Forum sogar 'ne Anleitung zu.

Grüße Jörg.

P.S.
Ansonsten: Pflicht ist die Leerlaufanzeige nicht, andererseits gilt wie immer:
was dran ist muß/sollte auch funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi hansi
da der tüv unsere älteren autos und motorräder am liebsten jährlich wegen solcher unverantwortlichen und lebensgefährlichen fehlerqellen untersuchen möchte, würde ich damit rechnen, daß die dir das mit recht nicht durchgehen lassen, schließlich würden die damit 2 miliarden mehr verdienen.
frag einfach tel. mal bei denen nach.
netten gruss
jan
 
Nie Probleme mit gehabt. Gibt bei der Dekra nur einen Hinweis, Plakette wird deshalb nicht verweigert.
 
Nie Probleme mit gehabt. Gibt bei der Dekra nur einen Hinweis, Plakette wird deshalb nicht verweigert.

Es sei denn, man kommt zu spät (mit abgelaufener Plakette). Dann werden wohl neuerdings automatisch aus geringfügigen Mängeln erhebliche Mängel...
 
ohne Kontrollleuchte

hi,

die StVO schreibt für Motorräder keine Lontrollleuchten vor. Ob der Prüfer das weiß?

Gruß Hilmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe immer gedacht, die Leerlaufkontrollleuchte wäre ein netter Service der Hersteller!
Ich wusste bis jetzt nicht, das das ein sicherheitsrelevantes Teil ist, welchem es gilt bei der HU auch nur einen Blick zu würdigen! ?(
Welche Sicherheit genau geht denn von dieser Leuchte aus? :---)
 
Hallo,
die Prüfer sehen das vielleicht so: Was dran ist, muss auch funktionieren. Du kannst Glück und Pech haben. Ich würde das als geringfügigen Mangel einstufen. Bei der kürzlichen HU hat der Prüfer (GTÜ) an meiner 1100er erhöhtes Lagerspiel am HAG attestiert. Er wies mich freundlich drauf hin und meinte, das wäre was f.d. Winter. Im Prüfbericht wurde das nicht erwähnt, also Plakette ohne Mängel. Viel Glück...
 
Also, ich war mit meinem Mopped zwecks HU bisher ca. 15 mal beim TÜV / Dekra,Ich kann mich nicht erinnern, dass da mal ein Graukittel nach der Neutrallampe geguckt hat.Ob die Leuchte zwingend funktionieren muss (da sie ja vorhanden ist), entzieht sich aber meiner Kenntnis.Gruß Stephan
 
was dran ist muss funktionieren(?)

hi,

Was dran ist, muss auch funktionieren

welche Funktion hat die Bremsflüssigkeitskontrollleuchte bei einer 60/6 oder 60/7? Wurde schon mal jemand aufgefordert sie aus zubauen? Muss ein Drehzahlmesser, Voltmeter, ...eine Funktion haben und wenn ja wie genau?

Gruß Hilmar
 
Was dran ist muss funktionieren

Wo steht das?
In welchem Gesetz?
In welchem Paragraphen der STVZO?
In welcher Richtlinie?

Da könnt' ja jeder kommen. :evil:
 
Die Geschichte von wegen "was dran ist muss funktionieren" bezieht sich auf die StVZO-Ausstattung, also Licht, Blinker, Zusatzscheinwerfer. Nebelscheinwerfer sind z.B. nicht vorgeschrieben, sind die aber verbaut, müssen sie funktionieren. Bei Kontrollleuchten wird das nur bei vorgeschriebenen verlangt (MIL, ABS, Nebelscheinwerfer etc...). Bei Krädern reicht es auch aus, wenn anhand der Schalterstellung erkennbar ist, ob ein Verbraucher ein- oder ausgeschaltet ist. Ich hab mit diesem Argument schonmal eine Harley durch den TÜV gebracht (bei einem ausgesprochenen Harley-Hasser übrigens), die hatte lediglich eine Öldruckkontrolle. Zuerst wollte der nicht mitmachen, oben angeführtes Argument hat er dann zähneknirschend gelten lassen müssen. Einmal wollte ein Plakettenkleber mir wegen des nicht funktionierenden DZM einen Mangel reinwürgen (schon sehr lange har, war mit der 80er, iregndwann kurz nach Ende der Monopolbarbarei), mein Hinweis darauf, daß das Teil ja wohl sicher nicht sicherheitsrelevant ist hat ihn dann davon absehen lassen.
 
Tach auch ...
Mit dem zugeben eines offensichtlichen Mängels , also keiner Täuschung bevor hier die erhobenen Zeigefinger kommen lebt es sich am ehrlichsten. :D
Ein Anschluss vom Leerlaufschalter , wie das auch immer passiert sein mag baumelt rum. Wenn der Mann im grauen Kittel die Leerlaufleuchtenfunktion reklamiert , erstaunt schauen , sich Erinnerung rufen das man ja einen pikobello Eindruck machen wollte und mit dem Kärcher am guten Stück zugange war , fachmännisch unter die Maschine schauen und feststellen sich die Leitung abgekächert zu haben aber wegen dem heissen Sammler da jetzt gerade dummerweise nicht dran kommt.
Aber nicht nachmachen :oberl: auch wenn es Personen geben soll die so schäbige Nummern verachtensweise durchziehen ... :rolleyes:
 
Hallo Hubi,
wenn die sagen würde:
"Was dran sein muss, muss funktionieren" würde ich es ja noch verstehen.

Aber um beim Beispiel Zusatzscheinwerfer zu bleiben, die brauche ich nicht, es müssen also keine am Fahrzeug sein.
Welchen Sinn macht es dann, dass die Dinger, die ich nicht brauche funktionieren müssen.

Und vor Allem: Wo steht das?


PS: ich weiß schon, dass das so gehandhabt wird, aber warum?

PPS: Stört mich ja nicht so viel, ich habe ja nichts dran und wenn was kaputt geht wird es halt entfernt. Ich habe mal bei einr TÜV-Prüfung das Nebelrücklicht abgetreten, fand der Prüfer nicht so lustig, hat dann Rost gesucht und gefunden. (War so ca 1985 mit einem R6 Bj. 1974) :D
 
"moin
wenn ich an meine chief von bj. 47 zwei ochsenaugen anbringen würde, (3x auf die erde spuck! deswegen kann die auch nicht besser gucken!) wäre das mit sicherheit nicht verboten, aber vermutlich eintragungspflichtig. wenn von denen dann nur eins funzt, würde das wohl bemängelt werden, sogar von der rennleitung.
eigentlich gilt, was vorhanden ist, muss funktionieren. deshalb wollen die ja auch von mir, beim abbiegen, handzeichen sehen, weil noch beide arme und hände da sind...:D obwohl die nicht eingetragen sind...mmmm
eigentlich brauch ich auch keine hupe, ist ja laut genug der eimer.
bremslicht ist auch nicht vorgeschrieben, aber nun mal original.
wenns dann doch mal nicht geht, gibts den größten ärger. aber meistens von den anderen moppedfahrern, denen ich im weg rum stehe...:schimpf:
am besten isses wenn während der fahrt, wieder jemand mit einer roten fahne schwenkend vor mir vorausläuft...
in diesem sinne
jan der "ich mach mir deswegen schon lange kein kopp mehr"
 
hi,

Und vor Allem: Wo steht das?
hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html

Thema: Bremslicht an einer '76 /6
am nächsten Morgen TÜV und der Bremslichtschalter geht kaputt. Der Prüfer beanstandet natürlich. Auf die Ansage:"Ist nicht vorgeschrieben." Musste er nachschlagen um dann zu zustimmen und ohne Mängel die Plakette kleben. Die Straßenverkehrsordnung lässt da wenig Spielraum.

Gruß Hilmar
 
Hubi hats korrekt beschrieben. ;)
Leerlaufkontrolle ist für eine HU uninteressant. Der Prüfer, der das anders sieht, möge mir benannt werden. :D
 
Hubi hats korrekt beschrieben. ;)
Leerlaufkontrolle ist für eine HU uninteressant. Der Prüfer, der das anders sieht, möge mir benannt werden. :D

Guten Morgen!

Sei's, wie's ist, ich habe gestern abend - ohne das Getriebe auszubauen - den Drecksschalter repariert. Ging recht reibungslos und der TÜV muß nun etwas anderes zum bemängeln finden :-))
 
Also, ich war mit meinem Mopped zwecks HU bisher ca. 15 mal beim TÜV / Dekra,Ich kann mich nicht erinnern, dass da mal ein Graukittel nach der Neutrallampe geguckt hat.Ob die Leuchte zwingend funktionieren muss (da sie ja vorhanden ist), entzieht sich aber meiner Kenntnis.Gruß Stephan

Natürlich hat er nach der Neutrallampe geguckt! Nämlich dann, wenn er von der Probefahrt zurück kommt und das Moped abstellen will. Wenn die dann nicht angeht, was glaubst du, wie lange der am Schalthebel rumschaltet... :schadel:
 
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