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Nützliche "Was darf man" Tips zum umbauen vom TÜV Hanse

Moin, moin,
ich wollte euch die folgende Aufstellung der Informationen, was man wann wie umbauen DARF:D nicht vorenthalten, finde ich eigentlich ganz nützlich.
Viele Grüße
Jan

Hallo Jan,
bitte den Anhang durch folgende Links ersetzen, damit es kein Problem mit dem Coipyright gibt:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
und als PDF
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf


Gruss Hans
 
Die Broschüre vom TÜV-Nord ist für "kleinere" Umbauten ganz hilfreich. Wenn es etwas mehr in Detail gehen soll, dann kann ich das hier empfehlen...

Das TÜV Buch Motorrad von Frank-Albert Illg (3. Auflage)
http://www.buch.de/buch/04669/562_das_tuev_buch_motorrad__tuev_tipps.html

Gruß
Walter

Interessant! Wie Aktuell ist das Werk. Insbesondere vor dem Hintergrund der div. Änderungen im EU Kontext?

Was steht da z.B. zu dem Klassiker "Ochsenaugen"? Mal so zum Bleistift :D

VG
 
Wieviel Kontrolleuchten braucht man mindestens?

Hallo liebe Gemeinde,

kann mir jemand die Mindestanzahl der Kontrollleuchten am Motorrad nennen?

Diese Frage stelle ich mir, da ich mir im Moment über Design Gedanken mache. Design nicht im Sinne von persönlichen und allgemeinen Geschmack, sondern im technischen Sinne - Design als Reduzierung auf das Notwendigste um zu funktionieren (im erlaubten gesetzlichen und damit (hoffentlich) klar definerten Rahmen).

Ich komme auf eine und zwar nur für Fernlicht! Auch wenn es allgmein üblich ist diese in "Blau" auszuführen - muss das oder kann das?
Hinweis: Im Golf I oder II wurden erstmals Leuchtdioden für Kontrollleuchten eingeführt- mangels blauer Dioden hat VW damals durchgesetzt, die Fernlichtkontrolle auch in gelb ausführen zu dürfen? Also warum nicht auch in weiß ausführen?

Was man m.E. nicht braucht ist:
+Öldruck überflüssig weil´s nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt, kein Öldruck -> Motor kaputt- wen interessiert´s?
+Fahrtrichtungsanzeiger überflüssig weil man sie sieht/ sehen kann je nach Ausführung (zumindest vorne)
+Abblendlicht/ Fahrlicht überflüssig - hartverdrahtet mit Zündung - ohne laufenden Motor kein Licht.
+ Zündung - ohne laufenden Motor kann man schlecht fahren;-)

Was vergessen?

Im übrigen stehen mir in den TÜV Hinweisen zuviel von, "sollte, hätte, könnte" - dies steht im deutlichen Wiederspruch zu Sinn und Zweck von Gesetzen - wir reden ja über Technik und nicht über´s Kinderkriegen.

Belastbare!!! und präzise Hinweise sind sehr erwünscht.

Ferner stelle ich mir die Frage ob nicht europäisches Recht über! und nicht neben! dem nationalen Recht steht?

Zweifelsohne werde ich mich nie auf Diskussionen mit den Onkels in grauen Kitteln einlassen - mir geht es um die gesetzliche Definition. Und irgendein Prüfer wird sich schon finden, der das durchboxt, sich an das Gesetz hält und gleichzeitig das minimalst Zulässige durchpfeift.

Wie immer Dankbar für wertvolle Tips,
Gruß,
Erdbeertoni
 
Hallo Toni,

Die Mindestzahl ist Null.

Dann musst du aber an der Stellung des Schalters erkennen können, welches Licht eingeschaltet ist.

Sei froh, dass das europäische Recht neben dem Deutschen steht, so kann man sich raussuchen was man will.
Eben dieser Graubereich macht vieles möglich, deshalb auch das "könnte" und "sollte".
Man muss natürlich einen entspannten und kenntnisreichen Prüfer kennen.

Ich bin froh, dass es so ist. ;)

PS: irgendwann, wahrscheinlich in nicht allzuferner Zukunft wird es präzise und belastbare Aussagen zum Umbauen geben:
Du darfst gar nix!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

die Aussage von Luse stimmt, aber nur für Fahrzeuge nach StVZO. Nach EG sind m. W. Kontrollleuchten vorgeschrieben, welche im Detail weiß ich nicht da ich so neumodischen Kram nicht habe.

Bei Zulassung nach StVZO kann man legal ohne Kontrollleuchten auskommen, dies habe ich bei meiner Suzi erst im März durchexerziert. Die strittigsten Punkte sind hierbei Fernlicht- und Blinkerkontrollleuchte.

Fernlicht ist klar geregelt, wenn die Schalterstellung eine Unterscheidung bietet dann brauchst du keine Kontrollleuchte, wenn du aber z. B. das Fernlicht über einen taster (keine sichtbare Schalterstellung) steuerst, dann brauchst du eine Kontrollleuchte.

Bei Blinkern brauchst du keine Kontrollleuchte, wenn die Blinker im Sichtbereich liegen.

Gruß

Jogi
 
Zum Thema Blinker steht im Gesetz:

StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Blinker steht im Gesetz:

StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.

VG

Moin Moin,

es gibt durchaus einen gewissen Interpretationsspielraum bei diesem Satz. So ganz klar und eindeutig ist dieser nämlich nicht.

Gruß

Jogi
 
AW: Wieviel Kontrolleuchten braucht man mindestens?

Hallo liebe Gemeinde,

kann mir jemand die Mindestanzahl der Kontrollleuchten am Motorrad nennen?

Diese Frage stelle ich mir, da ich mir im Moment über Design Gedanken mache. Design nicht im Sinne von persönlichen und allgemeinen Geschmack, sondern im technischen Sinne - Design als Reduzierung auf das Notwendigste um zu funktionieren (im erlaubten gesetzlichen und damit (hoffentlich) klar definerten Rahmen).

Ich komme auf eine und zwar nur für Fernlicht! Auch wenn es allgmein üblich ist diese in "Blau" auszuführen - muss das oder kann das?
Hinweis: Im Golf I oder II wurden erstmals Leuchtdioden für Kontrollleuchten eingeführt- mangels blauer Dioden hat VW damals durchgesetzt, die Fernlichtkontrolle auch in gelb ausführen zu dürfen? Also warum nicht auch in weiß ausführen?

Was man m.E. nicht braucht ist:
+Öldruck überflüssig weil´s nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt, kein Öldruck -> Motor kaputt- wen interessiert´s?
+Fahrtrichtungsanzeiger überflüssig weil man sie sieht/ sehen kann je nach Ausführung (zumindest vorne)
+Abblendlicht/ Fahrlicht überflüssig - hartverdrahtet mit Zündung - ohne laufenden Motor kein Licht.
+ Zündung - ohne laufenden Motor kann man schlecht fahren;-)

Was vergessen?

Im übrigen stehen mir in den TÜV Hinweisen zuviel von, "sollte, hätte, könnte" - dies steht im deutlichen Wiederspruch zu Sinn und Zweck von Gesetzen - wir reden ja über Technik und nicht über´s Kinderkriegen.

Belastbare!!! und präzise Hinweise sind sehr erwünscht.

Ferner stelle ich mir die Frage ob nicht europäisches Recht über! und nicht neben! dem nationalen Recht steht?

Zweifelsohne werde ich mich nie auf Diskussionen mit den Onkels in grauen Kitteln einlassen - mir geht es um die gesetzliche Definition. Und irgendein Prüfer wird sich schon finden, der das durchboxt, sich an das Gesetz hält und gleichzeitig das minimalst Zulässige durchpfeift.

Wie immer Dankbar für wertvolle Tips,
Gruß,
Erdbeertoni


Lies doch mal hier nach
http://forum.2-ventiler.de/vbboard/...%FCre-Lichttechnische-Einrichtungen-von-GT%DC

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

ab Seite 16 Krafträder
Stichwort Einschaltkontrolle...
 
...Sei froh, dass das europäische Recht neben dem Deutschen steht, so kann man sich raussuchen was man will.
Eben dieser Graubereich macht vieles möglich, deshalb auch das "könnte" und "sollte".
Man muss natürlich einen entspannten und kenntnisreichen Prüfer kennen.

Ich bin froh, dass es so ist. ;)...

Das ist so nicht richtig Thomas!
Wenn dein Fahrzeug eine nationale Zulassung (eine ABE) hat, gilt nationales Recht (nur die StVZO). Das trifft für unsere alten 2V zu.
Wenn es eine EG-Zulassung hat, gilt das in Deutschland umgesetzte EG-Recht; das trifft z. B. die meisten 4V-Boxer.
Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. :---)
Aber...

Ein Beispiel aus der Praxis:
Dein Motorrad ist Baujahr 1997 und hat eine (nationale) ABE.
Meins ist völlig baugleich, aber von 1998 und hat deswegen eine EG-Zulassung. Wir haben beide unser Heck aufgehübscht und fahren zusammen zum TÜV.
Der Prüfer sieht meinen Umbau und gibt mir die Stempel.
Dann begutachtet er deine (artgleiche) Veränderung und verweigert dir den Bepper, weil die Radabdeckung nicht ausreicht. Die StVZO sieht hier ja strengere Maßstäbe vor...
Da der Prüfer uns nicht so unterschiedlich behandeln kann/will, wird er dir auch den Stempel geben. Da also solche Unterschiede in den Vorschriften dem Kunden nicht vermittelbar sind, geht man in der Praxis großzügig damit um -nicht zu unserem Schaden. :D
Einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht...
 
Ein Beispiel aus der Praxis:
Dein Motorrad ist Baujahr 1997 und hat eine (nationale) ABE.
Meins ist völlig baugleich, aber von 1998 und hat deswegen eine EG-Zulassung. Wir haben beide unser Heck aufgehübscht und fahren zusammen zum TÜV.
Der Prüfer sieht meinen Umbau und gibt mir die Stempel.
Dann begutachtet er deine (artgleiche) Veränderung und verweigert dir den Bepper, weil die Radabdeckung nicht ausreicht. Die StVZO sieht hier ja strengere Maßstäbe vor...
Da der Prüfer uns nicht so unterschiedlich behandeln kann/will, wird er dir auch den Stempel geben. Da also solche Unterschiede in den Vorschriften dem Kunden nicht vermittelbar sind, geht man in der Praxis großzügig damit um -nicht zu unserem Schaden. :D
Einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht...

Moin Moin,

das Beispiel aus der Praxis hinkt aber. Es gibt interne Regelungen das auch bei Fahrzeugen nach StVZO nicht mehr die Radabdeckung gefordert wird wie früher. Zumal die StVZO von der Gesetzesseite nur eine ausreichende Radabdeckung fordert, die allseits bekannten 150 mm wurden nur zur Auslegung herangezogen, Gesetz sind diese nicht. Ich habe und würde mir aber bei allen Fahrzeugen nach StVZO weniger Radabdeckung als 150 mm eintragen lassen. Bei der BMW hab ich rund 220 mm, beim Knallfahrrad endet das Heck senkrecht zur Hinterachse.

Gruß

Jogi
 
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